Europas Moment der Unabhängigkeit: Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2026
Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für das kommende Jahr vorgelegt. DER MITTELSTANDSVERBUND hat für Sie die wesentlichen Vorhaben zusammengefasst und bewertet.
31.10.2025
„Europa muss ein unabhängiges Europa sein.“: Mit diesen Worten leitete Kommissionspräsidentin von der Leyen Ihre Rede vor dem Europaparlament zur Vorstellung des neuen Arbeitsprogramms ihrer Kommission ein. In einer sich verändernden geopolitischen Lage möchte die Europäische Kommission ihren Fokus auf die Verringerung von Abhängigkeiten und der Stärkung des Binnenmarktes legen.
Kernpunkte dieser Strategie sind dabei:
- Massive Investitionen in digitale und nachhaltige Technologien
- Eine Reduzierung der strategischen Abhängigkeiten in den Bereichen Energie, Rohstoffe, Lieferketten und kritischen Technologien
- Die Stärkung des sozialen Grundpfeilers.
Was bedeutet das konkret für den kooperierenden Mittelstand? Zur Beantwortung dieser Frage lohnt sich ein Blick auf die Details des Arbeitsprogramms 2026, welche neue Vorhaben in Aussicht stellt, laufende Verfahren auflistet und die Rücknahme von überflüssigen Gesetzen ankündigt.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die für Sie relevanten Initiativen vor.
28. Regime für innovative Unternehmen (Q1 2026)
Zur Förderung grenzüberschreitender unternehmerischer Tätigkeiten plant die Europäische Kommission, neben den 27 nationalen eine neue, dezidiert „europäische“ 28. Gesellschaftsform einzuführen. Diese soll optional in allen Mitgliedstaaten wählbar sein und einem einheitlichen Rechtsrahmen in den Bereichen Steuern, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht unterliegen. Die Gründung soll zu 100% digital möglich sein und gegenüber den aktuellen Gesellschaftsformen Erleichterungen mit sich bringen. Auswirkungen auf bestehenden Rechtsformen werden höchstens indirekt erfolgen.
Insgesamt bleibt fraglich, ob die Europäische Kommission der Durchbruch gelingen wird. Denn: Faktoren wie Finanzierung, Beschaffung und Konditionen sowie Wirtschaftlichkeit sind gerade im Mittelstand ein treibender Faktor, der mit dem neuen Vorstoß nicht adressiert werden kann.
Vorhaben zur Öffentlichen Auftragsvergabe (Q2 2026)
Hauptzielsetzung der Kommission hier ist die Vereinfachung und Digitalisierung bestehender vergaberechtlicher Regelungen. Hierzu sollen Möglichkeiten der elektronischen Einreichung von Angeboten sowie der Rechnungsstellung eingerichtet werden. Daneben sollen jedoch auch Nachhaltigkeitsfaktoren verstärkt in die Ausschreibungen genommen werden.
Auch Verbundgruppen und deren Mitglieder sind von den aktuell komplizierten Auftragsverfahren betroffen. Gerade Mittelständler will die Europäische Kommission unterstützen, indem Möglichkeiten der Aufteilung großer öffentlicher Aufträge in kleinere Lose in Aussicht gestellt wird.
Insgesamt sollten die Regeln jedoch so ausgestaltet sein, dass die Öffentliche Hand mit ihnen umgehen und entsprechende Vereinfachungen in den Ausschreibungen auch tatsächlich umsetzen kann.
Vorhaben zur Kreislaufwirtschaft (Q3 2026)
Im Bereich der Kreislaufwirtschaft plant die Europäische Kommission eine systematische Überarbeitung der bestehenden Regeln über Elektroaltgeräte, Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie der Erweiterten Herstellerverantwortung.
Die Hoffnung besteht, dass die Europäische Kommission den derzeit fragmentierten Entsorgermarkt in einen echten Binnenmarkt überführt und damit erhebliche Erleichterungen bewirkt. Weiterhin fordert DER MITTELSTANDSVERBUND jedoch auch notwendige Klarstellungen und Erleichterungen etwa im Bereich der Verpackungsverordnung.
Vorhaben zum Produktrecht (Q3 2026)
Nach umfassenden Reformen des Produktsicherheitsrechts (2023), des Produkthaftungsrechts (2024) und des Spielzeugsicherheitsrechts (2025) plant die Europäische Kommission, im kommenden Jahr den gesamten Ordnungsrahmen des europäischen Produktrechts einer Überprüfung zu unterziehen. Ziel ist es, künftige digitale Lösungen – etwa den Digitalen Produktpass – in das bestehende Recht zu integrieren und die Kreislaufwirtschaft dadurch weiter zu stärken.
Darüber hinaus sollen neue Regelungen für die Marktüberwachung und Produkt-Compliance geschaffen werden. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES muss dabei sichergestellt werden, dass insbesondere Händler und Hersteller aus Drittstaaten, die unsichere oder nicht-konforme Produkte auf dem EU-Binnenmarkt vertreiben , stärker in die Verantwortung genommen werden . Nur so können faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden.
Fair labour mobility package (Q3 2026)
Mit dem geplanten europäischen Arbeitsmobilitätspaket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anerkennung von Qualifikationen im Binnenmarkt zu verbessern und damit den grenzüberschreitenden Austausch von Arbeitskraft zu erleichtern. Zentrales Element ist dabei die sogenannte „Skills Portability Initiative“ , die den Transfer beruflicher Kompetenzen europaweit vereinheitlichen soll.
Auf dieses Ziel zahlt auch der Vorschlag zur Schaffung eines „Europäischen Sozialversicherungsausweises“ ein, da hierdurch die Entsendung von Arbeitnehmern schneller und weniger bürokratiereich gestaltet werden könnte.
Anpassung der Regeln über unlauteren Wettbewerb in der Lebensmittelversorgungskette (Q3 2026)
Kopfschmerzen bereitet hingegen der Plan, im kommenden Jahr weitere Anpassungen der Vertragsregelungen für Geschäftsbeziehungen im Agri-Food-Bereich vorzunehmen. Die 2019 verabschiedete UTP-Richtlinie könnte demnach im kommenden Jahr um einige „schwarze“ oder „graue“ Praktiken erweitert werden, die jeweils zusätzliche gravierende Einschnitte in die Vertragsfreiheit von Unternehmen bedeuten.
Ohnehin birgt die derzeit noch in Verhandlung stehende Verordnung zur verbesserten grenzüberschreitenden Durchsetzung der UTP-Richtlinie erhebliches Konfliktpotenzial: Insbesondere die vom zuständigen Parlamentsausschuss vertretene Forderung nach einer extraterritorialen Anwendung der UTP-Regelungen würde den europäischen Binnenmarkt weiter fragmentieren – und dies letztlich auch zum Nachteil von Verbrauchern und Landwirten.
Gesetz über digitale Fairness (Q4 2026)
Ein Vorhaben der Kommission im digitalen Raum besteht darin, ein Gesetz über „digitale Fairness“ in die Wege zu leiten. Hierdurch soll unter anderem bezweckt werden, dass vulnerable Gruppen wie Kinder im digitalen Raum besser geschützt sind. Gelingen soll dies unter anderem durch eine verbesserte Regulierung sogenannter „dark patterns“, also manipulative Praktiken im Netz, mit denen Nutzer zu Entscheidungen verleitet werden, die nicht in ihrem Interesse liegen.
Ein gut gemeinter Schritt, der in der Praxis jedoch weitreichende Folgen für Unternehmen haben könnte. So scheitert es bereits an einer kongruenten Definition von „dark patterns“, auch könnten hiermit unternehmerische Praktiken eingeschränkt werden, die eigentlich zum Vorteil der Verbraucher reichen - etwa personalisierte Werbung. Darüber hinaus haben Studien und auch Gerichtsurteile gezeigt, dass das bestehende rechtliche Rahmenwerk, etwa durch den Digital Services Act (DSA) oder das deutsche Lauterbarkeitsrecht, völlig ausreichend ist, um „dark patterns“ zu verbieten.
Anhängige Verfahren
Unklar ist indes, wie es mit den beiden Richtlinien zu Green Claims und Late Payments weitergehen soll. Die Initiativen, die für den kooperierenden Mittelstand besondere Relevanz haben, befinden sich weiter im Schwebezustand: Während der politische Schlingerkurs der Kommission zum (Nicht-)Rückzug von Green Claims nicht nur in der Wirtschaft für Verunsicherung sorgt, zeigten sich in letzter Zeit immer mehr Mitgliedstaaten ablehnend gegenüber dem geplanten Gesetz zu starreren Zahlungsfristen in B2B-Geschäftsbeziehungen. DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich weiterhin für die Rücknahme beider Gesetzesvorhaben ein.
Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist darüber hinaus zu kritisieren, dass die Kommission den Handlungsdruck, der durch die sich verändernde geopolitische Situation ergibt, im Falle der sogenannten Territorial Supply Constraints (TSCs) verkennt. Zwar soll der Fokus im Programm für 2026 richtigerweise in der Stärkung des Binnenmarkts liegen, allerdings wird mit territorialen Lieferbeschränkungen, mittels derer Hersteller den Binnenmarkt künstlich segmentieren, ein entscheidender Hemmschuh im Binnenmarkt nicht legislativ angegriffen.
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Vincent Weyer
Referent für Digitales und Verbraucher
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