UTP-Richtlinie: Fragmentierung statt Zusammenarbeit
Die UTP-Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette soll um eine Verordnung zur verbesserten grenzüberschreitenden Durchsetzbarkeit ergänzt werden. Die im Agrarausschuss des EU-Parlaments beschlossene Position birgt jedoch enorme rechtliche Unsicherheiten für den Lebensmittelhandel. Dies ginge zulasten aller – auch Verbrauchern und Landwirten.
23.07.2025
Das Ziel ist richtig: Mit einem Verordnungsvorschlag will die EU-Kommission die 2019 beschlossene UTP-Richtline ("Unfair Trading Practices") ergänzen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette verbessern und so der durch die mangelnde Durchsetzbarkeit drohenden Fragmentierung des Binnenmarktes entgegenzuwirken.
Zu diesem Verordnungsvorschlag hat auch der Agrarausschuss des EU-Parlaments am 14. Juli in der vergangenen Woche Stellung bezogen. Mit seiner Position geht der Ausschuss nicht einfach über die Vorschläge der Kommission hinaus – er konterkariert das eigentliche Ziel der Harmonisierung sogar: Künftig soll möglich sein, dass Mitgliedsstaaten auch eigene Vorschriften, die über die UTP-Regelungen hinausgehen, außerhalb ihrer nationalen Grenzen durchsetzen dürfen.
Im Geschäftsalltag würde dies für massive Rechtsunsicherheit sorgen: Denn zukünftig ist unklar, welches nationale Recht bei einem grenzüberschreitenden Vertragsabschluss gilt – selbst wenn sich beide Vertragsparteien vorab ausdrücklich auf eine Rechtswahl einigen. Was bedeutet, dass Lieferanten zukünftig Abstand davon nehmen werden, Verträge mit Partnern in Staaten abzuschließen, deren rechtliche Rahmenbedingungen sie nicht ausreichend gut einschätzen können. Dies hätte nicht nur höhere Verbraucherpreise und ein eingeschränktes Produktsortiment zur Folge – auch Landwirte würden künftig grenzüberschreitende Geschäftspartner verlieren.
Statt besserer Zusammenarbeit für mehr Markttransparenz droht eine Fragmentierung des Binnenmarktes, die für weniger Wettbewerb sorgt – was auch Lieferanten und Konsumenten schadet. Davor hat nicht nur DER MITTELSTANDSVERBUND ausdrücklich gewarnt.
Auch der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO-Ausschuss) des Parlaments hat diese Problematik identifiziert: In dessen Stellungnahme hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der Verordnung auf solche unlauteren Praktiken und strengere nationale Vorschriften zu beschränken, die in beiden beteiligten Mitgliedsstaaten gelten. Das würde beiden Vertragsparteien die notwendige rechtliche Sicherheit geben.
Bevor die Trilog-Verhandlungen zur Verordnung beginnen, wird die Position des Landwirtschaftsausschusses im Plenum zur Abstimmung gestellt. DER MITTELSTANDSVERBUND appelliert an die Abgeordneten, diesem Votum in der Plenarabstimmung nicht zu folgen.
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