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Kommission stellt vorläufig fest: Temu verstößt gegen DSA

Der Verdacht der Kommission, dass der Online-Händler Temu gegen EU-Recht verstößt, wurde bestätigt. Nun drohen dem chinesischen Anbieter milliardenschwere Bußgelder. Doch das allein reicht nicht, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Händler langfristig abzusichern.

29.07.2025

Am Mittwoch, den 28. Juli 2025, kam die Europäische Kommission nach monatelanger Untersuchung zum Schluss, dass der chinesische Online-Händler Temu gegen den Digital Services Act verstoßen hat.

Bereits im Oktober 2024 leitete man ein Verfahren gegen Temu ein, mit dem Verdacht, dass über den Online-Händler vertriebene Produkte nicht den hiesigen EU-Produktsicherheitsstandards entsprechen könnten. Die Folge war eine großflächig angelegte Produktstichprobenkontrolle ("Product Sweep"), die nun zum Ergebnis kam, dass Produkte von Temu mit hohen Risiken für EU-Verbraucher in Verbindung stehen. Insbesondere Spielzeug sowie Elektronikprodukte, die über den Online-Marktplatz vertrieben werden, sind hiervon augenscheinlich betroffen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die vorläufige Feststellung der Kommission entspricht der zweiten Stufe des im DSA vorgesehen, transparenten Eskalationsmechanismus. Temu hat nun die Möglichkeit, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem das Unternehmen die Untersuchungsakte der Kommission prüft und auf die Ergebnisse antwortet.

Sollte die Feststellung der Kommission bestätigt werden, würde die Kommission im Rahmen einer sogenannten Nichteinhaltungsentscheidung den Verstoß von Temu gegen den DSA endgültig feststellen. Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes wären die Folge – im Falle von Temu entspräche dies einem einstelligen Milliardenbetrag. Zusätzlich müsste Temu strukturelle Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung von EU-Recht auch langfristig zu gewährleisten.

Bewertung: Brüssel zeigt Zähne – flankierende Maßnahmen notwendig

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES zeigt sich jetzt, warum die Einführung des Digital Services Acts (DSA) ein richtiger und wichtiger Schritt war. Der DSA schafft ein wirksames regulatorisches Instrument, das die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schützt, die sich konsequent an EU-Standards im Produkt- und Verbraucherrecht halten. Die Androhung und Durchsetzung milliardenschwerer Strafen wirkt abschreckend auf große Plattformen und Händler aus Drittstaaten und signalisiert unmissverständlich: Systematische und vorsätzliche Verstöße gegen EU-Recht bleiben nicht folgenlos.

Und doch darf bei der Durchsetzung des Digital Services Acts noch nicht der Schlussstrich gezogen werden. Es bedarf angesichts der Flut an nicht vorschriftsmäßiger und teils gefährlicher Ware unbedingt flankierender Maßnahmen etwa im Zollbereich, um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Einzelhandels auch nachhaltig abzusichern. Hierzu gehören etwa die schnelle Weiterentwicklung angestrebter europäischer Reformen im Zollbereich, wie der Aufbau einer EU-Zollbehörde, die den nationalen Zollbehörden unterstützend zur Seite steht oder die Pflicht für Online-Marktplätze, offiziell als Importeure in Erscheinung zu treten.

DER MITTELSTANDSVERBUND hält Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. 

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Vincent Weyer  | Referent für Digitales und Verbraucher | Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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