Kommission will Transparenz in Sozial- und Umweltbelangen erhöhen
Die EU-Kommission hat am 16. April einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungsrichtlinien vorgelegt, um die Transparenz bestimmter Großunternehmen in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen.
26.04.2013
Brüssel, 23.04.2013 — Die Europäische Kommission hat am 16. April den Vorschlag zur Änderung der Rechnungsrichtlinien vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz bestimmter Großunternehmen in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen.
Dem von Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier vorgelegten Vorschlag zufolge müssen Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern in ihrem Jahresbericht relevante und wesentliche Angaben zu ökologischen und sozialen Aspekten offenlegen. Durch den Ansatz soll sichergestellt sein, dass die Bürokratielasten auf ein Minimum beschränkt werden. Daher bedarf es keines detaillierten Nachhaltigkeitsberichts, sondern lediglich knapper Informationen, die zur Verfügung gestellt werden müssen. Konkret geht es um Informationen über Umwelt-, Sozial- und Beschäftigungspolitik sowie um Annahmen zu Menschenrechten, Antikorruption und Schmiergeldzahlungen. Unternehmen müssen darüber informieren, welche Politik sie in den genannten Bereichen verfolgen und welche Ergebnisse mit dieser Politik erzielt werden. Legt ein Unternehmen diesbezüglich nicht offen, muss es diesen Schritt begründen ( Comply or Explain).Börsenorientierte Unternehmen müssen darüber hinaus über die Vielfalt in ihren Leitung- und Kontrollorganen berichten. Kriterien dafür sind Alter, Geschlecht, Herkunft, Bildungsstand und beruflicher Hintergrund der Führungskräfte. Zudem müssen die Ziele dieser Politik dargestellt werden, wie sie umgesetzt werden und welche Ergebnisse damit erzielt werden sollen. Auch hierfür gilt das Prinzip Comply or Explain. Informationspflichtige Unternehmen können sich auf
- Nationale Rechtsrahmen (deutscher Nachhaltigkeitskodex),
- EU basierte Rechtsrahmen EMAS oder internationale Rechtsrahmen (Global Impact der UN),
- OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen
- ISO 26000
Der Richtlinien-Vorschlag sieht zurzeit eine Umsetzungsfrist in nationales Recht bis zum 31. Dezember 2015 vor.
Die Wirtschaftsverbände, so auch DER MITTELSTANDSVERBUND haben sich bisher dafür eingesetzt, alle diesbezüglichen Informationsvorschriften nicht gesetzlich festzulegen, sondern in der Freiwilligkeit der Unternehmen zu belassen.
Wenn man eine Vereinheitlichung derartiger Informationen für sinnvoll hält, besteht gleichwohl keine Veranlassung, die Veröffentlichung in den Anhang zum Jahresabschluss aufzunehmen. Hierdurch entsteht zusätzlich Bürokratie und Kosten, nicht zuletzt durch die Notwendigkeit der Prüfung der Angaben durch einen Wirtschaftsprüfer.