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Höchste Zeit für SEPA-Umstellung

In einem dreistündigen Workshop wurde erörtert, warum es höchste Zeit für die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren ist. Kernnachricht an die Teilnehmer war: "Wer jetzt nicht anfängt, dürfte den ultimativ letzten Termin zur Umstellung nicht schaffen."

26.04.2013

In einem dreistündigen Workshop wurden die Umstellungsnotwendigkeiten auf das SEPA-Lastschriftverfahren, insbesondere für den B2B-Bereich (früher: Abbuchungs-Auftragsverfahren), erörtert. Kernnachricht des instruktiven Workshops: "Wer jetzt nicht anfängt, dürfte den ultimativ letzten Termin zur Umstellung, 31.01.2014, nicht schaffen."

Wie wenig Zeit zur Umstellung bleibt und wie viele Unternehmen den letztmöglichen Termin dafür am 01.02.2014 offensichtlich noch nicht erkannt haben, zeigt die Tatsache, dass gerade einmal 300.000 Unternehmen in Deutschland ihre SEPA-Lastschriftverfahrens-ID bei der Deutschen Bundesbank beantragt haben. Nach Schätzungen der Bundesbank müssten es weit über 10 Mio. Unternehmen sein, die diese ID benötigen. Es ist daher zu befürchten, dass gegen Ende des Jahres die Server der Deutschen Bundesbank schlicht zusammenbrechen werden.

Sonja Röttgen, WGZ-Bank Düsseldorf, erläuterte in einem engagierten und umfassenden Vortrag das SEPA-System und die vielen einzelnen Schritte, die notwendig sind, um erfolgreich das SEPA-B2B-Lastschriftverfahren im eigenen Unternehmen ein- und durchzuführen. Es beginnt dabei mit der Mandatserteilung und den darin verborgenen Fallstricken, führt über die unternehmensinterne Erstellung der entsprechenden Dateien, die dann - und zwar rechtzeitig - möglichst in Absprache mit der Hausbank sowie unter Berücksichtigung der Vorabinformationspflicht an den Zahlungspflichtigen auf die Reise gebracht werden müssen.

Verbundgruppen sollten auch zeitnah mit ihrem EDV-Dienstleister Rücksprache nehmen, um eine sichere Erstellung der notwendigen Dateien aus der Warenwirtschaft, dem Rechnungswesen oder der Zentralregulierungsabwicklung sicher zu stellen.

Sofern Anschlusshäuser von Verbundgruppen selbst gegenüber den Endverbrauchern oder Anschlusshäusern das alte Einzugsermächtigungs- oder das Abbuchungsauftragsverfahren praktizieren, sollten auch diese auf die dringende Notwendigkeit der Umstellung hingewiesen werden.

Da an dieser Stelle nicht alle einzelnen Voraussetzungen und Verwaltungsschritte erläutert werden können, können Sie diekurze Check-Listefür die SEPA-Umstellung herunterladen. Sie gibt Ihnen einen Überblick über die zu berücksichtigenden Maßnahmen.

Die gesamte Präsentation von Frau Röttgen, die Gegenstand des Workshops am 17.04.2013 war, jedoch die ganze Brisanz und die Einzelheiten nur in einem groben Überblick wiedergeben kann, stellen wir Ihnen bei Interesse gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

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