EU-Energieomnibus: Kennzeichnung wird flexibler und digitaler
Die Europäische Kommission hat am 24. Juni 2026 einen Vorschlag zur Vereinfachung der Energie- und Reifenkennzeichnung vorgelegt. Für den Handel sind vor allem flexiblere Darstellungsformen, weniger Aufwand bei Neuskalierungen und der Ausbau der Produktdatenbank EPREL relevant.
30.06.2026
Mit dem sogenannten Energieomnibus will die Europäische Kommission die Energie- und Reifenkennzeichnung vereinfachen und stärker digitalisieren. Ziel ist es, Hersteller, Händler und Marktüberwachungsbehörden zu entlasten, ohne die transparente Information für Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken.
Künftig sollen Energielabel je nach Vertriebsweg flexibler dargestellt werden können. Im stationären Handel wären etwa elektronische Regaletiketten möglich. Im B2B-Bereich sowie bei verpackten oder palettierten Waren sollen QR-Codes, Links oder digitale Dokumente den Zugang zu Produktinformationen erleichtern.
Für Hersteller und Händler sind zudem Erleichterungen bei der Aktualisierung von Labels nach einer Neuskalierung der Energieeffizienzklassen vorgesehen. Gleichzeitig sollen die Pflichten von Bevollmächtigten von Herstellern außerhalb der EU klarer geregelt werden.
Auch die Reifenkennzeichnung soll vereinfacht werden. Fahrzeughändler sollen beim Verkauf von Neufahrzeugen künftig keine Reifenlabels mehr anzeigen müssen, da Kundinnen und Kunden in der Regel keine Auswahl zwischen unterschiedlichen Reifen erhalten. Zudem soll die Aktualisierung der Reifenlabels künftig schneller möglich sein.
Eine zentrale Rolle soll die europäische Produktdatenbank EPREL übernehmen. Zusätzliche digitale Produktinformationen sollen die Marktüberwachung und öffentliche Beschaffung erleichtern. Gerade im Online-Handel will die Kommission Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten wirksamer bekämpfen.
Der Energieomnibus ist Teil der EU-Vereinfachungsagenda. Die Kommission rechnet mit Einsparungen von bis zu 125 Millionen Euro pro Jahr für Unternehmen und Marktüberwachungsbehörden. Der Vorschlag muss nun im Europäischen Parlament und im Rat beraten werden. Der BKM wird das weitere Verfahren begleiten und die Auswirkungen für Handelsunternehmen des kooperierenden Mittelstands bewerten.