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EU-Zollreform: ein überfälliger Schritt mit zu später Wirkung

Die EU hat eine Zollreform beschlossen: eine neue Behörde, eine zentrale Datenplattform und strengere Haftung für Online-Plattformen sollen faireren Wettbewerb schaffen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Schritt – kritisiert aber die späte Umsetzung ab 2028 als zu langsam.

13.04.2026

Am 26. März 2026 war es endlich soweit: Nach fast drei Jahren zäher Verhandlungen hat die EU das lang erwartete Paket zur umfassenden Reform des Zollsystems beschlossen. Das Gesetzespaket kommt zu einem Zeitpunkt, in dem der grenzüberschreitende E-Commerce aus Drittstaaten deutliche Lücken im europäischen Zollsystem offenlegt – die verschiedenen nationalen Zollbehörden waren der Flut an Kleinsendungen, insbesondere aus dem chinesischen Raum, nicht mehr gewachsen.

Die enthaltenen Maßnahmen zielen nun darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zollbehörden zu verbessern, eine umfangreiche Datengrundlage aufzubauen sowie nicht-konforme Produkte effektiver aus dem Markt zu ziehen. DER MITTELSTANDSVERBUND klärt auf, welche Maßnahmen konkret zu erwarten sind, warum das Zollpaket ein Gamechanger für den Binnenmarkt sein könnte – und weshalb die Maßnahmen dennoch zu spät kommen.

Aufbau einer europäischen Zollbehörde

Eine europäische Koordinierung von Zollvorhaben gestaltete sich in der Vergangenheit schwierig, da der Vollzug des EU-Zollrechts weitgehend bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Folge sind eine fragmentierte Verwaltungspraxis und eine mangelhafte Koordination über Landesgrenzen hinweg. Den entscheidenden Baustein zur Behebung dieses Problems soll nun eine eigens zu errichtende EU-Zollbehörde darstellen.

Die Behörde EUCA mit künftigem Sitz im französischen Lille hat die Aufgabe, die Arbeit in allen 27 Mitgliedstaaten zu koordinieren und zu modernisieren. Insbesondere soll der Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden verbessert und dadurch die Aufdeckung und Prävention von Zollbetrug in der gesamten Union gestärkt werden. Nicht zuletzt erhält die Behörde die Befugnis, eigene Durchsetzungsmaßnahmen auf Basis eines datengesteuerten Risikomanagements zu ergreifen.

Datengesteuerter Ansatz für den Zoll: Die EU-Zolldatenplattform

Um ein datenbasiertes Vorgehen überhaupt zu ermöglichen, bedarf es eines umfassenden europäischen Datenbestands zu Zollvorgängen, der bislang nicht existiert. Vor diesem Hintergrund wird nun eine EU-Zolldatenplattform aufgebaut, die von der Kommission als „Motor“ der gesamten Reform bezeichnet wird.

Künftig sollen Wirtschaftsakteure diese Plattform als zentrale digitale Schnittstelle für sämtliche Zollvorgänge nutzen, anstatt wie bisher mit den bis zu 111 separat existierenden Systemen in der EU arbeiten zu müssen. Plattformen werden in Fällen, in denen die Ware erst durch den Verkauf auf der Plattform im Binnenmarkt eingeführt wird, durch ihre neue Rolle als Einführer (s.u.) künftig verpflichtet, Zollbehörden nach dem Verkauf der Ware über die entsprechende Transaktion zu informieren.

Auf diesem Weg erhält die Kommission Zugriff auf umfangreiche Echtzeitdaten und gewinnt einen deutlich umfassenderen Überblick über Warenströme – noch vor deren physischer Einfuhr. Dies ermöglicht es, noch vor Ankunft der Waren an der Grenze zu reagieren und nicht-konforme Produkte schneller aus dem Verkehr zu ziehen. Zugleich eröffnet die Datennutzung neue Möglichkeiten zur Mustererkennung nicht-konformer Warenbewegungen, die die Kommission im Rahmen einer EU-weiten Risikoanalyse berücksichtigen wird. Dies kann dazu beitragen, die präventive Handlungsfähigkeit des europäischen Zollsystems mittelfristig zu stärken.

Weitere Maßnahmen: Vertrauen, wo möglich – Verantwortung, wo nötig

Doch auch darüber hinaus enthält das Paket Ansätze mit dem Potenzial, das Zollsystem grundlegend zu verbessern und effizienter zu gestalten. Die Leitidee lautet dabei: Vertrauen, wo möglich – Verantwortung, wo nötig.

So soll mit der Einführung der Kategorie der „Trust & Check-Trader“ das bestehende Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) weiterentwickelt werden. Anerkannte Wirtschaftsbeteiligte mit diesem Status profitieren künftig von erheblichen Vereinfachungen in der Zollabwicklung und können Waren ohne aktiven Eingriff der Zollbehörden in den Verkehr bringen. Auch werden über sogenannte „Green Lanes“ vereinfachte Verfahren und reduzierte Nachweise ermöglicht, wodurch Zollbehörden ihre Ressourcen gezielter auf risikobehaftete Sendungen konzentrieren können. Im Gegenzug gewähren „Trust&Check“-Wirtschaftsbeteiligte Behörden durch Echtzeit-Datenübermittlung vollständige Transparenz in ihren Lieferketten, die mit gezielten Stichprobenkontrollen durchleuchtet werden.

Voraussetzung für den Status als vertrauenswürdiges Unternehmen ist ein klar definierter Kriterienkatalog. Dazu zählen insbesondere die Abwesenheit schwerwiegender Verstöße gegen zoll- oder steuerrechtliche Vorschriften, ein implementiertes Risikomanagementsystem, geeignete Sicherheits- und Compliance-Standards sowie die finanzielle Solvenz des Unternehmens. Bestehende Bewilligungen als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte („AEO“) bleiben von der Einführung der neuen Kategorie unberührt.

E-Commerce-Plattformen stärker in der Haftung

Online-Plattformen hingegen werden künftig stärker in die Verantwortung genommen. In ihrer Rolle als „fiktive Einführer“ sind sie zollrechtlich dafür verantwortlich, Einfuhren von Drittanbietern auf ihren Plattformen ordnungsgemäß abzuwickeln und Daten zu ihren Händlern bereitzustellen. Darüber hinaus müssen sie sicherstellen, dass die angebotenen Produkte den europäischen Anforderungen an Produktsicherheit sowie den geltenden Umwelt- und Qualitätsstandards entsprechen. Systematische Verstöße gegen diese Pflichten werden künftig mit empfindlichen Strafen geahndet.

Dies stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation dar, in der es bei Produktmängeln häufig schwierig war, verantwortliche Akteure zu identifizieren und auf ein künftiges Unterlassen des Fehlverhaltens hinzuwirken. DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich auf europäischer Ebene aktiv hierfür eingesetzt. Plattform-Lösungen von Verbundgruppenzentralen dürften von den neuen Regelungen zudem nicht betroffen sein, wenn sie lediglich als Marktplatz für von Anschlusshäusern inserierte Ware dienen.

Darüber hinaus wird eine Bearbeitungsgebühr für importierte Kleinstsendungen von einem Warenwert unter 150 Euro eingeführt. Deren Höhe soll im Rahmen delegierter Rechtsakte bis spätestens 1. November 2026 festgelegt werden und sich an den gestiegenen Kosten der Zollabfertigung orientieren. Bis dahin gilt ab Juli 2026 vorübergehend eine Zollgebühr in Höhe von drei Euro, auf die sich die Ministerinnen und Minister bereits im November vergangenen Jahres im Zuge der Abschaffung der Zollfreigrenze verständigt haben.

Fazit: Die Richtung stimmt, das Tempo nicht

Dass sich die europäischen Gesetzgeber nach fast drei Jahren auf eine umfassende Reform im Zollbereich geeinigt haben, zeigt, wie sensibel das Thema in den Mitgliedstaaten nach wie vor ist. Die neuen Regelungen haben jedoch das Potenzial, das europäische Zollsystem effektiver, transparenter und fairer zu gestalten. Davon profitieren nicht nur Verbraucher, da importierte Produkte künftig günstiger werden dürften, sondern auch mittelständische Unternehmen, weil der Wettbewerb fairer ausgestaltet und Zollverfahren stärker harmonisiert, digitalisiert und vereinfacht werden.

Das entscheidende Problem liegt jedoch weniger im „Was“ als im „Wie“: Der im Gesetzespaket verankerte Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen ist alles andere als ambitioniert. So soll die Zolldatenplattform für den E-Commerce erst ab 2028 eingerichtet werden, für alle weiteren in den Binnenmarkt eingeführten Produkte sogar erst ab 2031. Auch die neu geschaffene Zollbehörde soll ihre Arbeit frühestens 2028 aufnehmen.

Angesichts der Dynamik im E-Commerce besteht die Gefahr, dass diese Zeitplanung zu spät greift. Die Zahl der Kleinsendungen aus Drittstaaten hat sich allein zwischen 2022 und 2025 von 1,38 Milliarden auf 5,9 Milliarden vervierfacht. Bis zum geplanten Start der zentralen Instrumente könnte sich die Struktur des Einzelhandels daher bereits grundlegend verändert haben – mit potenziell erheblichen Nachteilen für den europäischen Handel.

Derzeit werden auf europäischer Ebene noch die technischen Einzelheiten des Reformpakets finalisiert, bevor es formell von Rat und Europäischem Parlament angenommen wird. Das Gesetz tritt zwölf Monate nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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