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Deutscher Bundestag, Berlin

Verfassungszweifel am GModG: Mittelstand braucht Planungssicherheit

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz sorgt für neue Unsicherheit. Während der Wissenschaftliche Dienst verfassungsrechtliche Bedenken an den Neuregelungen äußert, fordert der BKM klare, langfristige Investitionssicherheit für den Mittelstand.

22.06.2026

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wirft zunehmend Fragen auf. Nach einem umstrittenen Gesetzgebungsprozess und einem Gesetzentwurf, in dem die Bundesregierung selbst einräumt, die finanziellen Folgen der Neuregelungen nicht belastbar abschätzen zu können, sieht nun auch noch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verfassungsrechtliche Zweifel an zentralen Regelungen des Entwurfs.

Deutscher Bundestag, BerlinBiotreppe statt Verbot fossiler Heizungen

Konkret geht es um die geplante Streichung des bisherigen Verbots fossiler Heizungen ab 2045. Statt eines Verbots ist für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen schrittweise eine Beimischung von Biokraftstoffen vorgesehen (die sogenannte „Biotreppe“). Für weiterbetriebene Öl- und Gasheizungen im Bestand gilt dies hingegen nicht.

Offene verfassungsrechtliche Fragen

Der Wissenschaftliche Dienst äußert verfassungsrechtliche Zweifel daran, ob die Neuregelung die notwendigen Emissionsminderungen im Gebäudesektor „unverhältnismäßig auf die Zukunft verschiebt“. Demnach könnte der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 der Neuregelung entgegenstehen. Nach Einschätzung des Gutachtens ist offen, wie das Bundesverfassungsgericht eine solche Verschlechterung bei einer Einzelmaßnahme bewerten würde, da sich der Klimabeschluss bislang vor allem auf die Gesamtregelung der Klimaschutzziele bezog.

Planungssicherheit für den kooperierenden Mittelstand

Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) stellt klar, dass Klimaschutz und Gebäudemodernisierung verlässliche, praxistaugliche und rechtssichere Rahmenbedingungen brauchen. “Kooperierende Mittelständler müssen Investitionsentscheidungen langfristig planen können. Wer Heizsysteme umstellt und Modernisierungsmaßnahmen umsetzt, braucht Klarheit darüber, welche Anforderungen heute, morgen und in den kommenden Jahren gelten”, betont BKM-Präsident Günter Althaus.

“Verfassungsrechtliche Unsicherheiten, wiederholte Kurswechsel und unklare Übergangsregeln gefährden diese Planungssicherheit. Sie führen zu Zurückhaltung bei Investitionen, belasten den Mittelstand und gefährden letztlich auch die Einhaltung der Klimaziele”, so Althaus weiter. Die Politik müsse sicherstellen, dass die Modernisierung des Gebäudebestands nicht durch neue Unsicherheiten ausgebremst wird.

Nach der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs am 11. Juni im Bundestag wird dieser nun im federführenden Wirtschaftsausschuss im Bundestag weiter beraten. Eine Anhörung zum GModG ist für den 22. Juni angesetzt. Der BKM wird die Anhörung vor Ort verfolgen und das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten.

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