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Nationaler Gebäuderenovierungsplan: Zusätzliche Anforderungen für Unternehmen zeichnen sich ab

Der Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans (NBRP) sieht neue Pflichten für Unternehmen mit Immobilienbesitz vor. Geplant sind Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude, eine gestaffelte Solardachpflicht und Lebenszyklus-Ökobilanzierungen. Der BKM berichtet, welche Anforderungen sich abzeichnen.

05.06.2026

D as B undeswirtschaftsministerium (BMWE)  hat  Ende April  den Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans (NBRP)   vorgelegt. Dieser dient der Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in Deutschland und beschreibt den strategischen Rahmen, mit dem das Ziel der Klimaneutralität des Gebäudesektors bis 2045 erreicht werden soll. 

Der Entwurf enthält zunächst eine umfangreiche Bestandsaufnahme des deutschen Gebäudesektors sowie einen umfassenden Überblick über bestehende und geplante Maßnahmen. Viele Regelungen knüpfen an bereits bekannte Instrumente wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG bzw. künftig Gebäudemodernisierungsgesetz) an. Gleichzeitig werden mehrere geplante Vorhaben skizziert, deren konkrete Ausgestaltung noch offen ist. Diese sind insbesondere für Unternehmen mit eigenen Immobilienbeständen relevant.  

Aus unserer Sicht sind insbesondere folgende geplante Maßnahmen hervorzuheben:  

Mindestvorgaben für die geplante Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden (Minimum Energy Performance Standards - MEPS)  

Für Nichtwohngebäude sollen ab 2030 Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz eingeführt werden. Grundlage ist Art. 9 EPBD, der vorsieht, dass die energetisch ineffizientesten Nichtwohngebäude („Worst Performing Buildings“) schrittweise nicht mehr unterhalb definierter Mindeststandards betrieben werden. Konkret müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass bis 2030 die ineffizientesten 16 % und bis 2033 die ineffizientesten 26 % des Nichtwohngebäudebestands bestimmte nationale Effizienzschwellen überschreiten.  

Der deutsche Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans enthält bislang jedoch noch  keine konkreten Schwellenwerte , etwa in Form von maximal zulässigen Primärenergie- oder Endenergiekennwerten (z. B. kWh/m²a). Die konkrete nationale Ausgestaltung wird derzeit noch geprüft und soll erst mit dem finalen NBRP bzw. der späteren gesetzlichen Umsetzung festgelegt werden.  

Solardachpflicht  

Der Entwurf greift zudem die EPBD-Vorgaben zum  Einsatz von Solarenergie auf Gebäuden  auf. Vorgesehen sind gestaffelte Anforderungen. Zunächst für neue Nichtwohngebäude ab 2027, anschließend für bestehende Nichtwohngebäude bei Renovierungen ab 2028 und schließlich auch für neue Wohngebäude sowie überdachte Parkplätze ab 2030. Auch hier steht die konkrete nationale Umsetzung aber noch aus. Für Unternehmen kann dies insbesondere bei Neubauten, größeren Renovierungen oder der Errichtung bzw. Überdachung von Stellplätzen relevant werden.  

Ökobilanzierung und Lebenszyklus-Treibhauspotenzial neuer Gebäude  

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der künftigen Betrachtung von Treibhausgasemissionen über den gesamten  Lebenszyklus neuer Gebäude . Vorgesehen sind die Berechnung und Offenlegung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials, einschließlich sogenannter grauer Emissionen aus Herstellung, Errichtung, Instandsetzung und Rückbau. Perspektivisch sollen zudem Grenzwerte für das kumulative Lebenszyklus-THG-Potenzial neuer Gebäude eingeführt werden. Die gesetzliche Umsetzung wird dem Entwurf zufolge derzeit vorbereitet. Für die Praxis könnte dies zusätzliche Dokumentations-, Nachweis- und Planungsanforderungen im Neubau mit sich bringen.  

(Zu) viele Fragen bleiben offen  

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Entwurf an vielen Stellen, was die geplanten Maßnahmen anbelangt, noch keine abschließenden Festlegungen enthält. Gerade die für Unternehmen besonders relevanten Punkte, insb. MEPS, Solardachpflicht und Lebenszyklusbetrachtung, befinden sich noch in der Konkretisierung. Gleichwohl zeichnet sich bereits ab, dass die Umsetzung der EPBD zu neuen Anforderungen an Neubau, Sanierung und Betrieb von Gebäuden führen wird.  

Wir werden die Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie eng begleiten und die Interessen des kooperierenden Mittelstandes in den Prozess einbringen.  

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