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Ausweitung der Strompreisentlastung für die Industrie: Mittelstand außen vor

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat angekündigt, dass energieintensive Unternehmen im Jahr 2026 gleichzeitig vom Industriestrompreis und von der Strompreiskompensation profitieren können. Während ausgewählte Industriezweige erneut gezielt entlastet werden, bleibt der Mittelstand außen vor. Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) warnt vor einer weiteren Schieflage in der Wirtschaftspolitik.

11.06.2026

Was wurde beschlossen? 

Die EU-Kommission erlaubt Deutschland für das Jahr 2026 eine Ausnahme von den üblichen Beihilferegeln, die eine Doppelförderung eigentlich verbieten. Aufgrund der Ausnahme, die die Bundesregierung bei der EU-Kommission erreichen konnte, können energieintensive Unternehmen nun zwei staatliche Entlastungsinstrumente gleichzeitig für denselben Produktionsprozess nutzen.

Der Industriestrompreis soll besonders stromintensive Unternehmen entlasten, indem ein Teil ihrer Stromkosten rückwirkend erstattet wird. Die Strompreiskompensation existiert dagegen seit vielen Jahren und gleicht einen Teil der CO2-Kosten aus, die über den Strompreis an die Unternehmen weitergegeben werden.

Was ist der Industriestrompreis?

  • Der Industriestrompreis ist eine auf drei Jahre befristete staatliche Entlastung.
  • Der Beihilferahmen basiert auf dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) der EU, welches Nachlässe von bis zu 50 % des Großhandelspreises auf bis zu 50 % des Verbrauchs erlaubt, wobei eine Preisuntergrenze von 5 ct/kWh gilt.
  • Zentrale Verpflichtung: Die finanzielle Entlastung ist mit einer Verpflichtung von Investitionen in die Transformation verknüpft. Unternehmen sind verpflichtet, 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren.
  • Wer ist berechtigt? Energieintensive Industrie (91 (Teil-)Sektoren).

Was ist die Strompreiskompensation?

  • Seit 2013 bestehendes Entlastungsinstrument für stromintensive Unternehmen.
  • Gleicht indirekt CO2-Kosten aus, die Unternehmen über höhere. emissionshandelsbedingte Strompreise tragen.
  • Wer ist berechtigt? Ausgewählte stromintensive Grundstoffindustrie, etwa aus der Stahl- oder Chemiebranche.

Entlastung für wenige – Belastung für viele

Die Ausweitung selektiver Subventionspolitik offenbart ein grundlegendes Problem der deutschen Wirtschaftspolitik und wirft eine grundsätzliche Frage auf: Warum konzentriert sich die Bundesregierung erneut auf einzelne Branchen, während große Teile des Mittelstands weiterhin mit hohen Energiekosten kämpfen?

Auch mittelständische Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen leiden unter den hohen Strompreisen. Sie verfügen jedoch weder über die Voraussetzungen für die Strompreiskompensation noch fallen sie unter die besonders energieintensiven Unternehmen, die vom Industriestrompreis profitieren.

Die Folge ist eine zunehmende Schieflage: Während für ausgewählte Industriezweige milliardenschwere Entlastungsprogramme aufgelegt werden, erhalten viele mittelständische Unternehmen keine vergleichbare Unterstützung – obwohl sie einen wesentlichen Teil der Wertschöpfung, Beschäftigung und Versorgung in Deutschland tragen.

Koalitionsvertrag umsetzen – Mittelstand endlich entlasten

Der kooperierende Mittelstand erwartet, dass wirtschaftspolitische Maßnahmen nicht nur einzelnen Branchen zugutekommen, sondern die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wirtschaft stärken. Daher fordert der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) mit Nachdruck die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Stromsteuersenkung auf das europäische Mindestmaß.

Eine Stromsteuersenkung für die Breite der Wirtschaft wäre unbürokratisch, schnell wirksam und würde auch jene Unternehmen entlasten, die bislang vom Industriestrompreis und von der Strompreiskompensation ausgeschlossen bleiben, und wäre zugleich ein wichtiges Signal zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

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