Kreislaufwirtschaft: Aktionsprogramm zur NKWS beschlossen
Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett am 3. Juni 2026 das Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) beschlossen. Aus Sicht des Bundesverbands Kooperierender Mittelstand (BKM) ist entscheidend, dass die Umsetzung praxistauglich, mittelstandsfreundlich und bürokratiearm erfolgt.
09.06.2026
Mit dem Aktionsprogramm will die Bundesregierung die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in Deutschland beschleunigen. Bis Ende 2027 sollen zwölf Maßnahmen vorangebracht werden. Zu den zentralen Elementen gehören eine Umsetzungsplattform für Innovationen und zirkuläre Wertschöpfungsketten, das Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“, eine Digitalisierungsinitiative, Vorgaben zur zirkulären Beschaffung in Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung sowie die Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts, insbesondere die Anpassung und Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bis Mitte 2027.
Bis 2029 sind für die Umsetzung der NKWS insgesamt 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingeplant. Ein zentrales Instrument ist das Förderprogramm „Zukunft Kreislaufwirtschaft“, welches ab Ende 2026 innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen unterstützen soll.
Für den kooperierenden Mittelstand ist Kreislaufwirtschaft längst kein abstraktes Umweltziel mehr. Sie betrifft konkrete betriebliche Fragen: Rohstoffkosten, Lieferketten, Verpackungspflichten, Produktdaten, Rücknahmesysteme, öffentliche Ausschreibungen und Investitionsentscheidungen. Kooperierende mittelständische Strukturen können von funktionierenden Stoffkreisläufen und verlässlichen Märkten für Sekundärrohstoffe profitieren. Dafür braucht es aber klare, einfache und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen.
Öffentliche Beschaffung: Potenzial noch nicht ausgeschöpft
Ein wichtiger Hebel für mehr Kreislaufwirtschaft ist die öffentliche Beschaffung. Die öffentliche Hand kann die Nachfrage nach Recyclingprodukten, Sekundärrohstoffen und wiederaufbereiteten Waren gezielt stärken. Gerade dieser Punkt war im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses besonders umstritten. Ursprünglich wurde diskutiert, die bestehende Bevorzugungspflicht für umweltfreundliche Produkte und Rohstoffe aus Recycling wirksamer auszugestalten. Im beschlossenen Aktionsprogramm findet sich eine solche Verschärfung jedoch nicht wieder.
Stattdessen setzt die Bundesregierung darauf, Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung stärker zur Beschaffung von Recyclingprodukten und zirkulären Produkten anzuhalten. Im Sommer 2028 soll bewertet werden, ob eine ausreichende Erhöhung des Recyclinganteils erreicht wurde.
Der BKM bewertet es grundsätzlich positiv, dass die Bundesregierung die öffentliche Beschaffung als Hebel für mehr Kreislaufwirtschaft aufgreift. Denn Recyclingprodukte, Sekundärrohstoffe und wiederaufbereitete Waren können sich nur dann dauerhaft am Markt etablieren, wenn sie auch verlässlich nachgefragt werden. Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung können hier wichtige Nachfrageimpulse setzen und dazu beitragen, zirkuläre Produkte stärker in den Markt zu bringen. Aus Sicht des BKM bleibt der Ansatz jedoch zu begrenzt. Wenn Kreislaufwirtschaft in der Breite Wirkung entfalten soll, braucht es verlässliche Nachfrageimpulse über einzelne Unternehmen mit Bundesbeteiligung hinaus. Zugleich müssen Vergabekriterien rechtssicher, praxistauglich und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Zusätzliche Nachweispflichten dürfen kleinere und mittlere Unternehmen nicht faktisch von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen.
Runder Tisch zu Lithium-Batterien wird begrüßt
Das Aktionsprogramm sieht einen Runden Tisch zur Reduzierung von Brandrisiken durch Lithium-Batterien vor. Der BKM begrüßt, dass die Bundesregierung dieses Thema aufgreift und den Dialog mit Entsorgungswirtschaft, Versicherungswirtschaft, Feuerwehr und Herstellern sucht. Die Problematik betrifft jedoch nicht nur Entsorgungs- und Recyclingstrukturen, sondern auch Handel und Rücknahmesysteme.
Bereits bei der Anpassung des Batterierechts hatte der BKM darauf hingewiesen, dass das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) zusätzliche praktische Herausforderungen für den Handel mit sich bringt. Besonders Batterien von Leichtverkehrsmitteln, etwa aus E-Bikes oder E-Scootern, können schwer, sperrig und bei Beschädigung brandgefährlich sein. Der BKM forderte daher praxistaugliche Rücknahmesysteme, angemessene Abholmengen, klare Verantwortlichkeiten und eine faire Verteilung der Kosten.
Digitale Produktpässe praxistauglich umsetzen
Das Aktionsprogramm sieht zudem eine Digitalisierungsinitiative zur Schließung von Stoffkreisläufen vor. Dafür soll ein zentraler Anlaufpunkt in Form einer Koordinierungsstelle geschaffen werden. Zugleich sollen bestehende Digitalisierungsinitiativen besser gebündelt und Perspektiven aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft einbezogen werden. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf den geplanten digitalen Produktpässen (DPP), die derzeit von der Europäischen Kommission für bestimmte Produktkategorien im Rahmen delegierter Rechtsakte ausgearbeitet werden. Die Bundesregierung will dabei insbesondere auf eine bürokratiearme Umsetzung, den Schutz sensibler Unternehmensdaten, die Unterstützung von KMU und interoperable Systeme achten. Außerdem soll ein Kompetenzteam für digitale Produktpässe aufgebaut werden.
Aus Sicht des BKM ist entscheidend, dass die Digitalisierungsinitiative tatsächlich praxistauglich umgesetzt wird. Digitale Produktpässe und Datenräume haben das Potenzial, die Wertschöpfung im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu digitalisieren und zu optimieren. Sie dürfen aber nicht zu einer zusätzlichen Compliance-Schicht für den Mittelstand führen.
BKM wird Umsetzung eng begleiten
Der BKM wird die weitere Umsetzung eng begleiten. Kreislaufwirtschaft kann ein Standortvorteil für Deutschland werden, wenn sie wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet wird. Dafür braucht es weniger Bürokratie, faire Wettbewerbsbedingungen, sichere Rücknahmesysteme und praxistaugliche digitale Lösungen.
Weitere Informationen zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie finden Sie im BKM-Beitrag.