Gebäudemodernisierungsgesetz: Mehr Wahlfreiheit – aber weniger Planungssicherheit?
Der lange erwartete Kabinettsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (kurz GModG) ist beschlossen. Damit will die Bundesregierung das bisherige Gebäudeenergiegesetz, das vor allem unter dem Schlagwort „Heizungsgesetz“ bekannt wurde, grundlegend umbauen.
18.05.2026
Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe
Kern des Entwurfs ist die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen. Fossile Heizungen sollen künftig grundsätzlich zulässig bleiben. Damit verspricht die Bundesregierung mehr Wahlfreiheit. Diese Freiheit soll allerdings an neue Vorgaben geknüpft werden. Für neu eingebaute Gas-, Öl und Flüssiggasheizungen soll ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe gelten. Danach müssen die Anlagen schrittweise mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Kostenrisiken und offene Marktfragen
Genau hier liegt jedoch der zentrale Unsicherheitsfaktor. Die tatsächliche Verfügbarkeit und die damit einhergehenden Kosten von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff sowie der daraus hergestellten Derivate hängen maßgeblich von der Entwicklung der Energie- und Brennstoffmärkte ab. Eigentümer und Mieter haben darauf kaum Einfluss. Eine zusätzliche Nachfrage nach begrenzt verfügbaren klimafreundlichen Brennstoffen dürfte diese Unsicherheiten nicht verringern. Es ist die Aufgabe der Politik, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen und sicherzustellen, dass die Risiken begrenzter Marktverfügbarkeit und steigender Brennstoffpreise nicht zulasten des Mittelstands gehen.
Der Entwurf verspricht mehr Wahlfreiheit, verlagert dabei aber wesentliche Kostenrisiken in die Zukunft und erschwert damit die notwendige Planungssicherheit. Zudem stellt sich die Frage, ob diese begrenzt verfügbaren Brennstoffe nicht vorrangig jenen Anwendungsbereichen vorbehalten bleiben sollten, in denen eine direkte Elektrifizierung absehbar nur eingeschränkt möglich ist – etwa bei Hochtemperaturprozessen in der Industrie oder in Teilen der Luft- und Schifffahrt.
Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung selbst einräumt, die finanziellen Folgen der Bio-Treppe derzeit nicht belastbar abschätzen zu können. Im Kabinettsentwurf heißt es zu den mittelbaren Folgen ausdrücklich: „Eine belastbare Abschätzung der zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Es lassen sich keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen.”
Fraglicher Beitrag zu den Klimazielen
Der Beitrag des GModG zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich erscheint erheblich zweifelhaft. Der Expertenrat für Klimafragen geht in seinem kürzlich veröffentlichten Prüfbericht 2026 davon aus, dass die tatsächlichen Emissionen im Gebäudesektor höher ausfallen dürften als in den Projektionsdaten der Bundesregierung angenommen. Zugleich weist er darauf hin, dass regulatorische Anpassungen wie das GModG in diesen Projektionen noch nicht berücksichtigt sind und daraus zusätzliche Risiken für den Emissionspfad entstehen können.
Die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe schafft zwar mehr Flexibilität beim Heizungstausch, macht den Zielpfad aber zugleich weniger eindeutig. Wenn künftig stärker auf fossile Heizungen mit steigenden Beimischungsquoten gesetzt wird, hängt die Klimawirkung wesentlich davon ab, ob klimafreundliche Brennstoffe tatsächlich in ausreichender Menge und zu tragfähigen Kosten verfügbar sind.
Fragwürdiger Gesetzgebungsprozess
Auch der Gesetzgebungsprozess wirft Fragen auf. Der Referentenentwurf wurde am 5. Mai 2026 veröffentlicht, die Stellungnahmefrist der Verbände endete bereits am 11. Mai und war damit mit Blick auf die Komplexität definitiv zu kurz. Gleichzeitig signalisierte Baustaatssekretär Sören Bartol (SPD) vorab, dass Anpassungen kaum zu erwarten sind. Der Bundesverband kooperierender Mittelstand kritisiert diesen Konsultationsprozess. Nach dem chaotischen Gesetzgebungsprozess rund um das “Heizungsgesetz” hätte die Schwarz-Rote Bundesregierung sicherstellen sollen, dass die relevanten Stakeholder wirksam angehört und eingebunden werden.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen. Nun liegt dieser dem Bundestag vor. Nach derzeitigen Plänen soll das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.
Bastian Prinz
Junior Referent für Public Affairs
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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