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Deutscher Bundestag, Berlin

Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Vorgaben und angepasster Förderrahmen

Der Bundestag hat am 10. Juli das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Gleichzeitig wird mit der Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch der Förderrahmen für den Heizungstausch neu justiert. Der BKM fasst zusammen, welche Vorgaben beim Heizungstausch gelten und was sich insbesondere für mittelständische Unternehmen bei der Förderung von Nichtwohngebäuden ändern soll.

20.07.2026

Deutscher Bundestag, BerlinMit dem Gesetz wird die bisherige Systematik des sogenannten Heizungsgesetzes im Bereich neuer Heizungen grundlegend verändert. Im Mittelpunkt steht die Abkehr von der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Gas- und Ölheizungen können damit künftig grundsätzlich wieder leichter neu eingebaut werden.

Neue Vorgaben für Gas- und Ölheizungen

Wer sich eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lässt, muss künftig jedoch neue Vorgaben beachten. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 die sogenannte Bio-Treppe. Demnach müssen diese Anlagen schrittweise mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Für bestehende fossile Heizungen ist zudem eine Grüngas- bzw. Grünheizölquote geplant. Ab 2028 sollen Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl verpflichtet werden, zunächst bis zu 1 Prozent klimafreundliche Brennstoffe beizumischen. Die Quote soll anschließend schrittweise steigen. Die Details sind noch offen.

Angepasster Förderrahmen für den Heizungstausch

Neben den angepassten gesetzlichen Vorgaben soll auch der Förderrahmen für den Heizungstausch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert werden. Der Einbau klimafreundlicher Heiztechnik bleibt grundsätzlich förderfähig. Das gilt auch für Nichtwohngebäude, etwa beim Einsatz von Wärmepumpen, solarthermischen Anlagen oder Biomasseheizungen.

Die Grundförderung soll hier zunächst weiterhin 30 Prozent betragen. Der bisherige Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen entfällt dagegen. Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus bleiben auf selbstnutzende private Eigentümer ausgerichtet und sind für Unternehmen daher praktisch nicht relevant.

Zugleich sinken die förderfähigen Kosten. Für Nichtwohngebäude bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche soll die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben statt bisher 30.000 Euro zukünftig 28.000 Euro betragen und alle sechs Monate um weitere 750 Euro sinken.

Für größere Gebäude gelten zusätzlich gestaffelte Quadratmeterbeträge. Diese werden bereits gegenüber dem bisherigen Förderrahmen abgesenkt und sollen ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich weiter sinken:

  • zusätzlich 197 € pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude größer 150 m2 bis 400 m2. Dieser Betrag sinkt halbjährlich um 3 € pro m2 auf 173 € pro m2 ab August 2030
  • zusätzlich 118 € pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude größer 400 m2 bis 1000 m2. Dieser Betrag sinkt halbjährlich um 2 € pro m2 auf 102 € pro m2 ab August 2030.
  • zusätzlich 79 € pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude größer als 1000 m2. Dieser Betrag sinkt halbjährlich um 1 € pro m2 auf 71 € pro m2 ab August 2030.

Neu eingeführt werden soll außerdem ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen. Ab 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent abgesenkt werden. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen mit Ursprung in der EU einen Bonus von 15 Prozent, sodass die Förderung insgesamt bei 30 Prozent bleibt. Wärmepumpen ohne entsprechenden EU-Ursprung würden dagegen nur noch mit 15 Prozent gefördert.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Für Unternehmen bleibt der Heizungstausch damit grundsätzlich förderfähig. Zugleich wird der Förderrahmen enger gefasst und bei Wärmepumpen künftig stärker an die Herkunft der eingesetzten Anlage geknüpft. Wer Investitionen in Nichtwohngebäude plant, sollte daher frühzeitig prüfen, welche Förderbedingungen zum Antragszeitpunkt gelten und ob die vorgesehene Wärmepumpe den EU-Wertschöpfungsbonus erfüllt.

Das GModG bringt zwar mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch, verlagert aber einen Teil der wirtschaftlichen Risiken in die Zukunft. Gerade mittelständische Unternehmen sollten daher neben der Anschaffung auch Fördermöglichkeiten und insbesondere die langfristigen Betriebskosten stärker in den Blick nehmen. Bei fossilen Heizungen können sich künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe sowie CO2-Kosten aus dem Emissionshandel erheblich auf die Wirtschaftlichkeit auswirken.

Hinweis: Alle Angaben sind vorbehaltlich der Bestätigung der Fördervoraussetzungen durch die Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

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Bastian Prinz | Junior Referent für Public Affairs | Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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