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Gebäudeenergiegesetz: Regierungskoalition legt Eckpunkte vor

Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur grundlegenden Reform des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Künftig soll das Gesetz als Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ausgestaltet werden. Was das für Unternehmen genau bedeutet? DER MITTELSTANDSVERBUND ordnet ein.

26.02.2026

Ziel ist eine technologieoffene, praxistaugliche und vereinfachte Neufassung, die mehr Wahlfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer ermöglicht und gleichzeitig die europäischen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) 1:1 umsetzt. 

Zentrale Inhalte der Eckpunkte sind:

  • Abschaffung der 65 Prozent-EE-Vorgabe sowie Streichung der §§ 71–71p und § 72 GEG

  • Entfall der pauschalen 65 Prozent-Pflicht inklusive begleitender Detailregelungen (u. a. Beratungspflichten)

  • Einführung einer „Bio-Treppe“: Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 zunächst 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe nutzen; schrittweise Erhöhung bis 2040

  • Einführung einer Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Start bis zu 1 Prozent)

  • Mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch

  • Gesicherte Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mindestens bis 2029

  • 1:1-Umsetzung der EPBD ohne gebäudeindividuelle Sanierungspflichten für Wohngebäude

  • Streichung von Betriebsverboten bestimmter Heizungsarten

  • Vereinfachte kommunale Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohnern

  • Reform und Stärkung von Fern- und Nahwärme inkl. verpflichtender Preistransparenzplattform

Bewertung aus Sicht des kooperierenden Mittelstands

DER MITTELSTANDSVERBUND bewertet es ausdrücklich positiv, dass die Regierungsparteien mit der Vorlage der Eckpunkte die monatelange Hängepartie beenden und damit wieder Orientierung und Planbarkeit für Unternehmen und Verbraucher schaffen. Die Eckpunkte sind eine gute Grundlage, auf der sich aufbauen lässt. Nun kommt es darauf an, sie zügig und praxistauglich in Gesetzestexte zu überführen. 
Für den kooperierenden Mittelstand – insbesondere für Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Bau, Gebäudetechnik, Sanitär, Elektro, Energieversorgung und Beratung – ist Rechtssicherheit bei den Vorgaben zur Wärmewende zentrale Voraussetzung für Investitionen, Lagerhaltung, Qualifizierung und Sortimentsplanung.  

Entscheidend wird nun sein,
  • die angekündigte Technologieoffenheit konsequent umzusetzen,
  • die Wahlfreiheit tatsächlich zu sichern,
  • die Förderkulisse dauerhaft verlässlich auszugestalten,
  • die kommunale Wärmeplanung praxisnah und bürokratiearm umzusetzen sowie
  • die Versorgung und Preisentwicklung bei grünen Brennstoffen marktfähig und transparent zu steuern.
Fest steht: Die Wärmewende darf nicht isoliert gedacht werden. Sie muss ganzheitlich erfolgen – einschließlich Gebäudesanierung, Wärmepumpenmarkt, Netzinfrastruktur und Fachkräftesicherung. Die Ankündigung der 1:1-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sendet hier ein wichtiges Signal. Entscheidend ist aber auch, dass die Vorgaben im Mittelstand umgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere für die Regeln zur Ladeinfrastruktur. Starre quantitative Vorgaben zu Ladepunkten auf Parkplätzen sind hier wenig hilfreich. Vielmehr sollten mittelständische Unternehmen dort qualitative Ladepunkte schaffen, wo sie wirklich gebraucht werden und netztechnisch auch realisierbar sind. Hier sollte sich die Bundesregierung für eine Flexibilisierung und Vereinfachung des starren ordnungsrechtlichen Rahmens einsetzen.  

Der Zeitplan der Koalitionäre ist ambitioniert: Die Bundesregierung plant bis Ostern 2026 einen Gesetzentwurf im Bundeskabinett zu beschließen. Im Frühjahr 2026 soll sich dann der Deutsche Bundestag damit befassen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt. DER MITTELSTANDSVERBUND wird das Verfahren konstruktiv-kritisch begleiten und die Interessen des kooperierenden Mittelstandes einbringen. 
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