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Neues Energielabel für Lampen und Leuchten

Die Verordnung zur Energiekennzeichnung hat neue Anforderungen für elektrische Lampen und Leuchten geschaffen. Seit dem 1. September müssen nun auch diese mit einem Energielabel versehen werden.

20.12.2013

Berlin, 20.11.2013 – Fast jeder Händler aus der Möbel-, Küchen- oder Konsumelektronikbranche kennt inzwischen die ungeliebten, weil abmahngefährdeten Pflichten zur Energieverbrauchskennzeichnung von Waschmaschinen, Spülmaschinen und anderen Geräten. Seit dem 1. September sind nun auch elektrische Lampen und Leuchten mit der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung belegt worden. Grund genug, den Handel über die wesentlichen Pflichten zu informieren.



Worum geht's?


Die Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Europäischen Kommission zur Energieverbrauchskennzeichnung vom 12.07.2012 schafft neue Anforderungen für den Handel im Bereich der Energieverbrauchskennzeichnung. Die in allen EU-Mitgliedstaaten verbindliche Verordnung gilt für Lampen/Leuchtmittel seit dem 01.09.2013, einige Vorschriften betreffend die Werbevorgaben für Lampen/Leuchtmittel sowie die neuen Regelungen für Leuchten gelten ab 01.03.2014. Während die Vorgaben für Lampen auch im Bereich Business-to-Business (B2B) gelten, müssen die Vorgaben für Leuchten nur im Endkundensegment (Business-to-Consumer, B2C) angewendet werden.

Was sind Lampen/Leuchtmittel? Was sind Leuchten?


Eine Lampe ist ein gebrauchsfertiges, Licht erzeugendes Produkt, das ausgewechselt werden kann. Umgangssprachlich wird die Lampe oft als "Leuchtmittel"“ oder "Leuchtkörper" bezeichnet. Eine Leuchte bezeichnet ein Gerät zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lampen übertragenen Lichts.


LAMPEN


Für welche Lampen/Leuchtmittel gilt das neue EU-Energielabel? Das neue EU-Energielabel gilt für:
  • Glühlampen (inklusive Halogenglühlampen mit gebündeltem Licht)
  • Leuchtstofflampen
  • Hochdruckentladungslampen
  • LED-Lampen und —Module (auch wenn sie in Möbel integriert sind oder als Ersatzteil nachgekauft werden können).
Kein EU-Energielabel brauchen:
  • Lampen und LED-Module, die unter 30 Lumen Lichtstrom haben oder
  • für den Batteriebetrieb vermarktet werden oder
  • nicht primär für Beleuchtungszwecke vermarktet werden wie Geräte für Bildaufnahmen oder Projektion (z.B. Foto-Blitzlicht, Video-Projektoren) oder für die Wärmeerzeugung (z.B. Infrarotlampen).

Wie erhält der Händler das EU-Energielabel für Lampen?

Das EU-Energielabel für Lampen wird vom Lieferanten direkt auf die Verpackung gedruckt.

Was müssen Händler beim Verkauf von Lampen seit 01.09.2013 beachten?

Seit dem 1. September dürfen Händler grundsätzlich nur noch Lampen mit gültigem EU-Energielabel verkaufen. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass der Lieferant die Lampen bereits vor dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht hatte und dies belegen kann.

Was ist beim Onlinehandel mit Lampen zu beachten?

Bei Verkauf, Vermietung oder Ratenkauf über das Internet müssen Händler ihren Kunden seit 1. September folgende Informationen vor dem Verkauf zur Verfügung stellen:
  • Name/Warenzeichen des Lieferanten
  • Modellkennung des Lieferanten
  • Energieeffizienzklasse
  • Gewichteter Energieverbrauch in kWh/1.000 h
  • weitere Angaben des Produktdatenblatts bzw. Etiketts

Gibt es besondere Pflichten bei der Bewerbung von Lampen?

Werden in der Internet-Werbung für Lampen der Preis oder energiebezogene Angaben genannt, muss seit 01.09.2013 neben der Hersteller- und Produktbezeichnung auch die Energieeffizienzklasse genannt werden. Für Werbung im Bereich Print gilt dies ab 01.03.2014.


LEUCHTEN

Welche Leuchten sind von der neuen Regelung betroffen?

Alle "Geräte" von der klassischen Deckenleuchte bis zu leuchtenden Möbeln und LED-Tapeten sind von den neuen Regeln der EU-Verordnung betroffen.

Was ändert sich bei der Vermarktung von Leuchten im stationären Handel?

Für jede im stationären Handel ausgestellte Leuchte muss ab 01.03.2014 das dazugehörige EU-Energielabel in der Nähe der ausgestellten Leuchte deutlich sichtbar und als zu dem Modell gehörig (ohne dass der Markenname und die Modellnummer auf dem Etikett gelesen werden muss) und/oder als klare Begleitung der am unmittelbarsten sichtbaren Information (z.B. Preisinformation oder technische Information) der ausgestellten Leuchte erkennbar sein.

Wo gibt es das neue EU-Energielabel für Leuchten?

Die EU-Energielabel für Leuchten werden nach Wahl des Lieferanten entweder in der Verpackung - in Papierform - mitgeliefert oder dem Händler elektronisch - als Datei - zur Verfügung gestellt. Ebenso kann der Lieferant das EU-Energielabel auch nur auf Anforderung der Händler - z.B. als Download - zur Verfügung stellen. Weil die Lieferanten erst ab dem 01.03.2014 rechtlich verpflichtet sind, dem Handel die EU-Energielabel zur Verfügung zu stellen, sollten Händler ihre Lieferanten möglichst kurzfristig dazu auffordern, ihnen die EU-Energielabels für aktuelle Modelle in der gewünschten Form zur Verfügung zu stellen.

Was ist beim Onlinehandel mit Leuchten zu beachten?

Sobald ein Preis oder der Energieverbrauch einer Leuchte genannt wird, müssen ab 01.03.2014 alle Informationen des EU-Energielabels im Onlinehandel genannt werden. Das kann durch die Abbildung des Labels aber auch in Textform geschehen.

Gibt es besondere Pflichten bei der Bewerbung von Leuchten?

Sobald ein Preis oder der Energieverbrauch einer Leuchte genannt wird, müssen alle Informationen des EU-Energielabels in der Werbung genannt werden. Das kann durch die Abbildung des Labels, aber auch in Textform geschehen.


KONTAKT

Für Fragen steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:


Dr. Marc Zgaga

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Tel.: 0221/355371-39
Fax: 0221/355371-50
E-Mail: m.zgaga@mittelstandsverbund.de

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