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EU-Beschäftigungsrat: Neues zu Mutterschutz und Globalisierungsfond

Auf dem Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz haben die Vertreter der Mitgliedstaaten am 9. März 2009 insbesondere die Themen Mutterschutz und „europäischer Globalisierungsfond“ behandelt.

22.03.2009

Auf dem Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz haben die Vertreter der Mitgliedstaaten am 9. März 2009 insbesondere dieThemen Mutterschutz und „europäischer Globalisierungsfond“ behandelt:

1. Mutterschutz

Der Ministerrat führte eine politische Debatte über die von der Kommission im Oktober 2009 vorgestellten Richtlinie zum Thema Mutterschutz. Kernproblem ist weiterhin die geplante Erhöhung der Mutterschutzfrist von 14 auf 18 Wochen. Grundlegenden Diskussionsbedarf gibt es auch in folgenden Bereichen:

  • Verpflichtung der Mutter, nach der Geburt sechs Wochen Mutterschutz nehmen zu müssen. Die übrigen Wochen könnten nach individuellem Wunsch vor oder nach der Geburt in Anspruch genommen werden.
  • Recht auf Rückkehr zum Arbeitgeber: auf denselben oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz;
  • Ausweitung der Mutterschutzfrist erhöht Kosten;
  • Vaterurlaub, der parallel zum Mutterschutz genommen werden könnte.

Eine Einigung hat der Ministerrat noch nicht erzielt. Die Bundesrepublik Deutschland positionierte sich zu diesem Thema nicht. Die Tschechische Ratspräsidentschaft beabsichtigt, bis zum Juni 2009 eine politische Einigung zu erzielen.

2. Europäischer Globalisierungsfond

Die Europäische Kommission hatte Ende 2008 einen Vorschlag zur Verbesserung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) vorgelegt. Damit soll dessen Funktion — gerade angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise — neu ausgerichtet werden. Der EGF soll ein wirksameres Instrument zur Krisenbewältigung werden, da mehr Menschen Hilfe für die Rückkehr ins Erwerbsleben erhalten sollten. Hierzu plant die Kommission durch Folgendes:

  • Senkung der für eine EGF-Unterstützung erforderlichen Mindestzahl der Entlassungen von 1000 auf 500;
  • Ausdehnung des Zeitraums für die EGF-Unterstützung auf 24 Monate (derzeit 12 Monate);
  • Erhöhung des EU-Finanzbeitrags von 50 % auf 75 % (für den Rest kommen die Mitgliedstaaten auf);
  • Zeitweise Ausweitung des Anspruches auf EGF-Unterstützung auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind (EGF-Förderung bezieht sich derzeit nur auf Veränderungen im Welthandelsgefüge).

Die Minister wurden beim Beschäftigungsrat über den Vorschlag der Kommission informiert. Neben einigen anderen Staaten sprach sich auch Deutschland gegen den Kommissionsvorschlag aus. Die Kritikpunkte beziehen sich insbesondere auf die Reduzierung der Entlassungsanzahl von 1000 auf 500 Arbeitnehmer sowie auf die Erhöhung des EU-Finanzbetrages.

Die Kommission versucht mit dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament in einer einzigen Lesung vor den Neuwahlen des Europäischen Parlaments (07 Juni 2009) noch eine Lösung zu finden.

Die Schlussfolgerungen des Rates sind bisher nur in englischer Sprachehier abrufbar.

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