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Mittelstandsbeauftragter zeigt Verständnis für kartellrechtliche Verunsicherung im kooperierenden Mittelstand

Eine hochrangig besetzte ZGV-Delegation diskutierte mit dem Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung, Ernst Burgbacher (FDP), die aktuelle deutsche Kartellrechtspraxis. Burgbacher äußerte Verständnis für die große Unsicherheit im kooperierenden Mittelstand und stellte gleichzeitig die zentrale volkswirtschaftliche Rolle der Verbundgruppen heraus.

08.10.2010

Berlin, 4. Oktober 2010 — In einem ausführlichen Fachgespräch mit dem Mittelstandsbeauftragten der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatsekretär im BMWi, Ernst Burgbacher MdB, äußerten hochrangige Vertreter unterschiedlicher Verbundgruppen große Besorgnis über die aktuelle kartellrechtliche Vorgehensweise des Bundeskartellamtes gegenüber dem kooperierenden Mittelstand.

Als Initiator des branchenübergreifenden Fachgesprächs betonte ZGV-Präsident Wilfried Hollmann zunächst die zentrale Rolle der überbetrieblichen Zusammenarbeit für die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen. Der zunehmend restriktive Kurs des Bundeskartellamtes gegenüber den kooperierenden Mittelständlern sei vor diesem Hintergrund völlig unverständlich. So ermöglichten Verbundgruppen eben nicht weniger, sondern mehr Wettbewerb und schafften wesentliche Vorteile für die Verbraucher. Ralf Kaspar Kemmerling, Geschäftsführer der Eurobaustoff Handelsgesellschaft mbH Co. KG, betonte, dass die Kooperation in der Verbundgruppe steigende Qualität und Innovation ermögliche — hierfür mangele es den Unternehmen jedoch an klaren kartellrechtlichen Orientierungshilfen.

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„Wir brauchen dringend Klarheit“, stellte ebenso Michaela Fischer-Zernin, Geschäftsbereichsleiterin der Unternehmenskommunikation der EDEKA-Zentrale, heraus. Die großen Konzerne stimmten ohne Probleme ihre Preis- und Vertriebspolitik mit ihren Filialen ab, so ZGV-Präsidiumsmitglied und REWE-Vorstandsmitglied Josef Sanktjohanser. Steigern die Mittelständler dahingegen ihre Effizienz durch Kooperation, sähen sie sich mit erheblicher kartellrechtlicher Unsicherheit konfrontiert. Joachim Balzer, der die BÄKO Zentrale Nord vertritt, unterstrich, dass daher ein Nachteilsausgleich im Kartellrecht dringend nötig sei. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fühlten sich mit der kartellrechtlichen Bewertung ihrer partnerschaftlichen Aktivitäten zunehmend überfordert und alleine gelassen.

Mittelstandsbeauftragter Burgbacher äußerte Verständnis für die herrschende Unsicherheit in den Verbundgruppen. Es zeige sich, dass im deutschen Kartellrecht der Nachteilsausgleich zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen nicht ausreichend verankert sei. Während in Brüssel bereits eine Kartellrechtspraxis herrsche, die die Effizienz und Wohlfahrtsvorteile kooperativen Wirtschaftens zunehmend berücksichtige, sei dieses Verständnis in der deutschen Rechtspraxis noch nicht ausreichend verankert. Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse ist eine Fortsetzung des gemeinsamen Dialogs angestrebt.

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