EU-Parlament stimmt Zahlungsverzugsrichtlinie zu
Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament dem Kompromissvorschlag, der zwischen EP; Rat und Kommission ausgehandelt wurde, zugestimmt. Formal ist nur noch die Zustimmung des Rates notwendig, sodann tritt die Richtlinie 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
22.10.2010
Ziel der Richtlinie ist es, den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu bekämpfen, um sicherzustellen, dass der Binnenmarkt reibungslos funktioniert und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren gefördert wird. Ausgangspunkt waren insbesondere Klagen der Handwerker aus dem mediteranen Bereich, dass die öffentliche Hand extrem spät zahlt. In der weiteren Diskussion in europäischen Organen wurde die Zahlungsverzugsrichtlinie dann auf das B2B-Geschäft ausgeweitet. Die Intervention der Wirtschaftsverbände hat im Ergebnis dazu geführt, dass es bei der bisher bereits bestehenden Regelungen verbleibt, dass der Regelverzug 30 Kalendertage nach Zugang der Rechnung bzw. Abnahme des Werkes fällig wird, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Sinne der Vertragsfreiheit wurde jedoch erreicht, dass die Parteien ausdrücklich andere Zahlungsfristen vereinbaren können. Allerdings kann der Gläubiger einwenden, dass die Vereinbarung grobnachteilig für den Gläubiger ist. Für den ZGV ist diese Vereinbarung bereits jetzt Maßstab einer Billigkeitsüberprüfung für Formularverträge. Im Verhältnis Handel/Industrie könnte die Frage von Nachfragemacht des Käufers gestellt werden, wenn er grob unbillig längere Zahlungsfristen vereinbaren kann. Anders ausgedrückt: Die Richtlinie stärkt die Rechte kleinerer Unternehmen insbesondere gegenüber der öffentlichen Hand. Für das Verhältnis B2B dürfte sie keine merklichen, weder positiven noch negativen Auswirkungen haben.