MENÜ MENÜ

LKW-Verbot am Gründonnerstag?

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Neufassung der Ferienreiseverordnung. Angedacht ist u.a. ein Fahrverbot fürLKW auf bestimmten Autobahnabschnitten am Gründonnerstag und am Freitag vor Pfingsten. Der MITTELSTANDSVERBUND hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Ministerium die Erweiterung der Verbotszeiten abgelehnt.

23.02.2012

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Neufassung der Ferienreiseverordnung. Angedacht ist u.a. ein Fahrverbot fürLKW auf bestimmten Autobahnabschnitten am Gründonnerstag und am Freitag vor Pfingsten. Der MITTELSTANDSVERBUND hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Ministerium die Erweiterung der Verbotszeiten abgelehnt.

Die Ferienreiseverordnung verbietet Lkw über 7,5t in der Ferienreisezeit an allen Samstagen der Monate Juli und August in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr das Befahren bestimmter hochbelasteter Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte.Hier finden Sie dieaktuelle Fassung der Verordnung mit einer Auflistung der betroffenen Straßenabschnitte.

Aufgrund der sich ändernden Verkehrsbelastungen und Ausbauzustände der Autobahnen und Bundesstraßen ist die Aktualisierung des Katalogs der Verbotsstrecken geplant. Betroffen ist davon die A4/E40: dortwerden Strecken in Hessen und Sachsen freigegeben, nur die Verbotsstrecke in Thüringen von der Anschlussstelle Erfurt-Vieselbach bis zur Anschlussstelle Hermsdorf-Ost bleibt bestehen. Anpassungsbedarf gab esauch auf der A99 bei München durch die Umbenennung der Anschlussstelle München-West in Anschlussstelle München-Obermenzing.

Laut Bundesverkehrsministerium haben Verkehrserhebungen zudem gezeigt, dass insbesondere die Freitage vor Beginn der Ferien sowie der Gründonnerstag staukritisch sind. Geplant ist daher eine Erweiterung der Verbotszeiten um den Gründonnerstag und den Freitag vor Pfingsten. Damit soll das besonders an diesen Tagen auftretende hohe Verkehrsaufkommen des Ferienreiseverkehrs in einem annehmbaren Rahmen gehalten werden.

Der MITTELSTANDSVERBUND hat in seiner Stellungnahme gegenüber dem Ministerium die Erweiterung der Verbotszeiten abgelehnt. An Werktagen muss eine Nutzung aller Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch LKW möglich sein. Insbesondere die Tage vor durch Feiertage verlängerten Wochenenden machen einen erhöhten Lieferverkehr, z.B. im Lebensmittelhandel erforderlich.

Zurück zur Übersicht