MENÜ MENÜ

Leitfaden zur Familienpflegezeit verfügbar

Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Hier finden Sie einen Praxisleitfaden für die Personalarbeit zu den neuen Regelungen.

23.02.2012

Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz, FPfZG) ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Hier finden Sie zum download einen Praxisleitfaden für die Personalarbeit zu den neuen Regelungen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Pflege von nahen Angehörigen für Berufstätige zu erleichtern (§ 1 FPfZG). Es soll ihnen ermöglicht werden, neben der häuslichen Pflege im Beruf mit reduzierter Stundenzahl weiter zu arbeiten und durch staatlich geförderte Aufstockung ihres Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber um bis zu 25 Prozent die eigene Lebensgrundlage zu erhalten.

Vor dem Hintergrund einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung, eines zunehmenden Fachkräftemangels und der damit einhergehenden Belastung der Sozialversicherungssysteme ist Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht einseitig auf Betriebe und Arbeitsplätze verlagert werden darf. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Familienpflegezeit, wie ursprünglich geplant (wir berichteten hier),hätte diese einseitige Belastung verstärkt. Es bewahrt daher die betriebliche Flexibilität und erweitert die Gestaltungsoptionen für pflegende Arbeitnehmer, dass dieser verhindert werden konnte.

Auch wenn das Gesetz primär als Leistungsgesetz ausgestaltet worden ist, belastet es dennoch Arbeitsplätze mit zusätzlicher Bürokratie und dehnt das Beschäftigungshindernis Kündigungsschutz aus. Der Arbeitgeber trägt darüber hinaus die wirtschaftlichen Risiken der Familienpflegezeit dann allein, wenn er das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen oder persönlichen Gründen kündigen muss. Das ist systematisch falsch und muss bei einer zukünftigen Revision des Gesetzes geändert werden.

Der MITTELSTANDSVERBUND wird sich auch weiter insbesondere dafür einsetzen, dassbei einer Evaluation des Gesetzes der besondere Kündigungsschutz der Pflegenden in Frage gestellt wird.

Zurück zur Übersicht
Downloads