Grünbuch Arbeitsrecht: Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments
Reaktion der EU-Kommission ungewiss - Für Oktober 2007 Mitteilungzu den wesentlichen Ergebnissen der bisher eingegangen Stellungnahmen geplant
11.07.2007
Brüssel, 11.7.2007. Im Plenum des Europäischen Parlaments fand heute die Abstimmung über den Bericht des Berichterstatters Protasiewicz (EVP) zum Grünbuch Arbeitsrecht statt.
Bei der Abstimmung kam es u.a. zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:
Das Parlament
- begrüßt die Diskussion über die Notwendigkeit einer Verbesserung des Arbeitsrechts, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern, was bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen größere Flexibilität brauchen, sowie die Diskussionen über die Notwendigkeit, eine größere Sicherheit als die, mit der Nichtstandard-Beschäftigungsverhältnisse derzeit in Verbindung gebracht werden können, zu bieten und den Schutz der schwächsten Arbeitnehmer zu verbessern, um mehr und bessere Arbeitsplätze und einen größeren sozialen Zusammenhalt zu schaffen und dadurch dazu beizutragen, die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen; ist der Auffassung, dass die Verbesserung des Arbeitsrechts mit den Grundsätzen der Charta der Grundrechte, unter besonderer Berücksichtigung von Titel IV, im Einklang stehen sollte und die Werte des Europäischen Sozialmodells und etablierte soziale Rechte achten und schützen muss ;
· begrüßt die große Vielfalt an Arbeitsmarkttraditionen, vertraglichen Formen und Geschäftsmodellen auf den Arbeitsmärkten;
· fordert die Schaffung flexibler und sicherer vertraglicher Vereinbarungen im Rahmen einer modernen Arbeitsorganisation;
· ist der Auffassung, dass für eine Reform des Arbeitsrechts in den Mitgliedstaaten unter anderem folgende Prioritäten gelten:
a) Ausdehnung des Schutzes auf Arbeitnehmer, die nach atypischen Arbeitsformen beschäftigt sind;
b) Gewährleistung eines angemessenen Arbeitsschutzes in Nichtstandard-Beschäftigungsverhältnissen;
c) Präzisierung des Rahmens von abhängiger Arbeit sowie der Grauzone zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung;
d) Bekämpfung unangemeldeter Arbeit ;
· nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission das individuelle Arbeitsrecht in den Vordergrund stellt, und fordert sie auf, das kollektive Arbeitsrecht zu fördern, um unter anderem dadurch sowohl die Flexibilität als auch die Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen;
· bekräftigt den Standpunkt des Parlaments, dass unter Beachtung der Leitlinien des Europäischen Gerichtshofs jede Definition des Begriffs Arbeitnehmer auf der faktischen Situation an Ort und Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der jeweiligen Tätigkeit basieren sollte;
· fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, eine Informationskampagne für die Zielgruppe der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu starten, um auf die geltenden Mindestregeln und Regelungen der EU und auf die negativen Folgen von Schwarzarbeit für die nationalen sozialen Sicherungssysteme, den lauteren Wettbewerb, die Wirtschaftsleistung und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst hinzuweisen;
· betont die Notwendigkeit, Regelungen über gemeinsame Haftung und Einzelhaftung für General- oder Hauptunternehmen zu erlassen, um Missbrauch bei der Untervergabe und beim Outsourcing von Arbeitnehmern entgegenzuwirken und einen transparenten und wettbewerbsfähigen Markt für alle Unternehmen auf der Grundlage gleicher Bedingungen im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeitsnormen und Arbeitsbedingungen zu schaffen; fordert insbesondere die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eindeutig festzulegen, wer für die Einhaltung des Arbeitsrechts und für die Entrichtung der Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in einer Kette von Subunternehmen zuständig ist;
· erkennt an, dass Existenzgründer und Kleinstunternehmer wirtschaftlich abhängig sein können, falls sie zunächst mit einem einzigen Auftraggeber am Wirtschaftskreislauf teilnehmen; vertritt daher die Auffassung, dass echte Selbständige, wenn sie von einem einzigen Auftraggeber abhängig sind, nicht einer dritten Kategorie zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern noch den Arbeitnehmern zuzuordnen sind.
Es bleibt abzuwarten, wie die Kommission auf den Bericht des Parlaments reagieren wird. Die Kommission beabsichtigt im Oktober 2007 eine Mitteilung vorzulegen und wird die wesentlichen Ergebnisse der bisher eingegangen Stellungnahmen präsentieren.