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Erleichterungen für kleine Genossenschaften und Genossenschaftsgründer

Hat die Genossenschaftsnovelle 2006 die Attraktivität der Rechtsform der Genossenschaft gestärkt? Diese Frage sollte auf einer Tagung auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion beantwortet werden

20.03.2009

Berlin, 25. März 2009 - Die Zahl der Genossenschaftsgründungen ist verschwindend gering. Gründe hierfür sind vor allem die hohen Rechtsformkosten. Ziel der Tagung „Erleichterungen für Genossenschaftsgründer — Neue Wege zu mehr Genossenschaften“, die auf Einladung der SPD-Bundestagsfraktion stattfand, war es zu klären, welche Maßnahmen weiterhin zur Entlastung kleiner Genossenschaften notwendig sind. Moderiert wurde die Veranstaltung von Klaus Uwe Benneter, MdB. Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV erläuterte im Verlauf der Diskussion die Erfahrungen mit der Genossenschaftsrechtsform 2006. Weitere Teilnehmer waren u.a.Vertreter von kleinen Genossenschaften.

Während nach Aussage des Bundesjustizministeriums die Prüfungserleichterungen durch die Genossenschaftsnovelle bei kleineren Genossenschaften zu einer Kosteneinsparung von bis zu 20 Prozentführt, beklagen nach wie vor Neugründer die hohen Kosten, die mit der Gründung, dem Gründungsgutachten und den weiteren mindestens zweijährlich stattfindenden Prüfungen zusammenhängen. Damit wird der Wert der genossenschaftlichen Prüfung und der Informationsgehalt des Prüfungsberichtes und deren Bedeutung für die Arbeit, insbesondere kleiner Genossenschaften angezweifelt.

Die Genossenschaftsverbände unterstreichen dagegen mit dem Argument der geringen Insolvenzquote von Genossenschaften die Bedeutung von Beratung und Prüfung. Sie halten die damit verbundenen Kosten für notwendige Aufwendungen, die in dem Finanzierungsplan einer Genossenschaft von Anfang an berücksichtigt werden müssten. In diesen unlösbaren Dissens hinein überraschte Dr. Bösche, ZdK, mit der Erläuterung des Schweizer Revisionsrechts, in denen kleineren Unternehmen der Verzicht auf eine Prüfung ermöglicht wird.

Auf Unverständnis trifft nach wie vor der Umstand, dass das Genossenschaftsgesetz von den allen anderen Gesellschaftsformen im HGB eingeräumten Befreiungsmöglichkeiten von Prüfungsleistungen keinen Gebrauch macht. Diese erhöhten Anforderungen an die Prüfung stellen sicherlich keine Erleichterung bei der Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll.

Alle Teilnehmer an der Diskussion betonten, dass die Rechtsform der eG für viele Zwecke der Kooperation in Form von Selbsthilfe von Bürgern oder Unternehmen die ideale Rechtsform sei. Tatsächlich wird sie aber nicht entsprechend häufig genutzt. Eine Feststellung, die zwangsläufig zu der Frage führt, ob die Monopolstellung der Prüfungsverbände mit Pflichtprüfung und Zwangsmitgliedschaft im Gegensatz zum Prinzip des freien Wettbewerbs um Rechtsform und Prüfungsgesellschaft ein Hindernis darstellt.
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