Wahlprogramm-Check: Steuern & Finanzen
Vor allem der Mittelstand steht finanziell unter Druck. Die Steuerpolitik spielt daher im Bundestagswahlkampf 2025 eine entscheidende Rolle: Welche Konzepte bieten die Parteien, um Steuerzahler in Zeiten kleiner werdender Haushaltsspielräume zu entlasten?
12.02.2025
Bürgerinnen und Bürger sowie vor allem kleine und mittlere Unternehmen stehen finanziell zunehmend unter Druck. Vor diesem Hintergrund spielt die Steuerpolitik auch im Bundestagswahlkampf 2025 eine entscheidende Rolle. Dies gilt umso mehr, weil die Haushaltsspielräume kleiner werden. Die Parteien bieten jedoch sehr unterschiedliche Konzepte an, um die Steuerzahler zu entlasten und gleichzeitig für hinreichend Gegenfinanzierung zu sorgen.
Die Steuer- und Haushaltspolitik wird auch im aktuellen Bundestagswahlkampf zur Gretchenfrage: Zwar gibt es weitgehende Einigkeit zwischen den Parteien, dass die steuerliche Belastung für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu hoch ist. Doch wer genau übermäßig belastet wird und auf wessen Kosten Steuersenkungen am sinnvollsten gegenfinanziert sollten, dazu gehen die Vorstellungen erwartungsgemäß weit auseinander. Gerade aus Sicht des kooperierenden Mittelstandes kommt es daher auf die Details an. Wir geben hier einen Überblick über die wichtigsten Forderungen in den Wahlprogrammen.
CDU/CSU
- Die CDU/CSU möchte die Steuerlast für Unternehmen auf maximal 25 % der einbehaltenen Gewinne senken, was schrittweise umgesetzt werden soll – sowohl durch Anpassung des Tarifs als auch durch Verbesserung des Optionsmodells zur Körperschaftsbesteuerung und der Thesaurierungsbegünstigung. Dies ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ausdrücklich zu begrüßen, da gerade Personenunternehmen profitieren könnten.
- Der Einkommensteuertarif soll nach den Vorstellungen der Union spürbar abgeflacht werden, was eine Erhöhung des Grundfreibetrags miteinschließt. Auch der Spitzensteuersatz soll erst ab einem deutlich höheren Einkommen greifen. Dies wäre aus der Perspektive des kooperierenden Mittelstandes dringend geboten, um diejenigen Unternehmer zu entlasten, die Einkommensteuer entrichten.
- Der Solidaritätszuschlag soll für die verbliebenen Steuerzahler vollständig abgeschafft werden. Hierfür spricht sich auch DER MITTELSTANDSVERBUND seit Jahren aus.
- Der steuerliche Verlustrücktrag soll ausgeweitet werden, unter anderem durch Abschaffung der bisherigen Mindestbesteuerung. Um Abschreibungen für Unternehmen attraktiver zu machen, möchte die Union die AfA-Tabellen neu fassen und die Abschreibungsdauern aktualisieren. Diese Maßnahmen wären für mittelständische Unternehmen sehr sinnvoll und werden daher schon lange vom MITTELSTANDSVERBUND gefordert.
- Die Union spricht sich dafür aus, die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % zu senken. Hier wäre zu bedenken, ob nicht eine grundsätzliche Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze für alle Branchen hilfreicher wäre.
- Die CDU/CSU sieht die Unternehmensnachfolge durch Schwierigkeiten bei der Vererbung in Familienunternehmen gefährdet und spricht sich daher tendenziell für eine Senkung der Erbschaftsteuer in diesen Fällen aus. Eine Vermögensteuer lehnt die Union zudem ab.
- An der Schuldenbremse möchte die Union festhalten.
SPD
- Die SPD spricht sich für die Einführung einer steuerlichen Investitionsprämie aus, um "Zukunftsinvestitionen" von Unternehmen z.B. in Energieeffizienz finanziell zur fördern. Jede Ausrüstungsinvestition soll mit 10 % der Anschaffungssumme über eine Steuererstattung gefördert werden. Ähnliches war bereits im Rahmen der Investitionsprämie der Ampel-Koalition geplant, jedoch nicht umgesetzt worden. Wichtig wäre aus Sicht des kooperierenden Mittelstandes, dass der Anwendungsbereich einer solchen Prämie nicht zu schmal ausfällt.
- Um den Kampf gegen Steuervermeidung und Finanzkriminalität zu intensivieren, möchte die SPD eine Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen. DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich aufgrund des drohenden Bürokratieaufwands für Unternehmen stets gegen eine entsprechende Pflicht ausgesprochen.
- Die SPD hält die bestehende Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für ungerecht und will deshalb eine effektive Mindeststeuer für große Betriebsvermögen einführen, jedoch die persönlichen Freibeträge mit Blick auf Preissteigerungen der letzten Jahre erhöhen. Zusätzlich soll die Vermögensteuer wiedereingeführt werden. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES wäre eine Vermögensteuer mit großem Verwaltungsaufwand verbunden und könnte letztlich auch mittelständische Unternehmer mit ihrem Betriebsvermögen treffen.
- Die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen soll zukünftig im Rahmen des Einkommensteuertarifs erfolgen. Zusätzlich soll eine Finanztransaktionsteuer eingeführt werden. Beide Maßnahmen könnten zu empfindlichen Mehrbelastungen führen und den Finanzmarkt gerade für kleinere Anleger weniger attraktiv machen.
- Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll von 7 auf 5 % gesenkt werden, um erklärtermaßen Lebensmittel für Verbraucher günstiger zu machen. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES könnte ein solcher Effekt leicht verpuffen, zumal viele Lebensmittel gar nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
- Die Schuldenbremse soll nach den Vorstellungen der SPD reformiert werden, insbesondere in Bezug auf die "veralteten Regeln der Konjunktur-Komponente".
Bündnis 90 / Die Grünen
- Die Grünen möchten eine auf fünf Jahre befristete, "unbürokratische" Investitionsprämie von 10 % für alle Unternehmen und alle Investitionen – mit Ausnahme der Gebäudeinvestitionen – einführen. Diese Prämie soll mit der Steuerschuld des Unternehmens verrechnet und bei Übersteigen der Steuerschuld ausgezahlt werden. Eine solche weitreichende Investitionsprämie könnte durchaus für den Mittelstand hilfreich sein, sollte aber optimal mit anderen Abschreibungen abgestimmt werden.
- Die Einkommensteuerbelastung soll für zumindest einen Teil der Steuerzahler durch die Erhöhung des Grundfreibetrags erhöht werden. Gleichzeitig soll jedoch der Solidaritätszuschlag in den Einkommensteuertarif integriert werden und somit im Grundsatz erhalten bleiben. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES käme es somit zu keiner substanziellen Entlastung von Unternehmern im Rahmen der Einkommensteuer.
- Die Grünen möchten bisherige Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer angehen und diese somit auch für Betriebsvermögen in Familienunternehmen nicht senken. Ähnliches gilt für das Schließen vermeintlicher "Gerechtigkeitslücken" bei der Immobilienbesteuerung im Fall von Share Deals oder die unterschiedliche Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkommen. Gerade bei letzterer Forderung ist aus Sicht des kooperierenden Mittelstandes Vorsicht geboten.
- Um den bestehenden "Flickenteppich" unterschiedlicher Umsatzsteuersätze zu beenden, streben die Grünen eine "ganzheitliche" und aufkommensneutrale Mehrwertsteuerreform an. Dies ist sinnvoll, bleibt an dieser Stelle aber vage.
- Die Schuldenbremse möchten die Grünen "sinnvoll modernisieren", bleiben aber in den Details unkonkret.
FDP
- Die FDP möchte Einkommensteuerbelastung deutlich senken und den "Mittelstandsbauch" vollständig abschaffen. Hierfür sollen der Grundfreibetrag um mindestens 1.000 Euro und alle Eckwerte als "Tarif auf Rädern" regelmäßig angehoben werden. Der Spitzensteuersatz soll sich zukünftig an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung orientieren und erst ab aktuell 96.600 Euro greifen. Dies wäre dringend geboten, um alle Personenunternehmen im Mittelstand zu entlasten.
- Der Solidaritätszuschlag soll für die verbliebenen Steuerzahler vollständig abgeschafft werden. Hierfür spricht sich auch DER MITTELSTANDSVERBUND seit Jahren aus.
- Unternehmerische Gewinne will die FDP generell mit maximal 25 % besteuern, wozu auch die Körperschaftsteuer abgesenkt werden soll. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände sollen abgeschafft werden. Eine solche Begrenzung der Steuerlast für Unternehmen – über alle Steuerarten hinweg – wäre sehr zu begrüßen. Für die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände spricht sich DER MITTELSTANDSVERBUND bereits seit langem aus.
- Abschreibungen von Unternehmen sollen durch eine Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenze sowie durch eine zusätzliche Erweiterung der Sammelabschreibung erleichtert werden. Dies wäre aus der Perspektive des kooperierenden Mittelstandes grundsätzlich sehr sinnvoll.
- Die Erbschaft- und Schenkungsteuerlast möchte die FDP durch eine regelmäßige inflationsbedingte Anpassung der Freibeträge begrenzen. Eine Vermögensteuer oder Vermögensabgabe lehnt sie ab. Dies ist aus Sicht der MITTELSTANDSVERBUNDES konsequent und richtig.
- Für sämtliche Speisen in der Gastronomie soll nach den Vorstellungen der FDP der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % gelten. Zusätzlich spricht sie sich aber für eine Vereinfachung des Katalogs der dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegenden Waren und Dienstleistungen aus. Insbesondere letzteres wäre im Sinne einer Entbürokratisierung überfällig.
- Die Schuldenbremse möchte die FDP erhalten.
AfD
- Der Einkommensteuertarif soll nach dem Willen der AfD durch eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 15.000 Euro sowie auf eine regelmäßige inflationsabhängige Verschiebung der Tarifeckwerte abgeflacht werden. Auch der Solidaritätszuschlag soll vollständig entfallen. Dies wäre angemessen, um alle Personenunternehmen im Mittelstand zu entlasten.
- Die Erbschaftsteuer soll nach den Vorstellungen der AfD – genau wie die formal nur ausgesetzte Vermögensteuer – vollständig abgeschafft werden. Zwar würde die vollständige Abschaffung eine Entlastung und Vereinfachung auch für Familienunternehmen bedeuten, jedoch gleichzeitig hohe Einnahmeausfälle für den Bundeshaushalt nach sich ziehen.
- Die AfD spricht sich dafür aus, Speisen und Getränke in der Gastronomie generell mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu besteuern. Dies könnte zwar in diesem Fall zur Vereinfachung beitragen, würde aber zunächst deutliche Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt bedeuten.
- Die Schuldenbremse soll nach dem Willen der AfD eingehalten werden.
BSW
- Das BSW möchte die Einkommensteuerbelastung für alle Steuerzahler bis zu einem Einkommen von – mutmaßlich monatlich – "7.500 Euro brutto" senken. Hierzu soll der Grundfreibetrag angehoben werden sowie der Spitzensteuersatz erst bei "sehr hohen" Einkommen greifen. Dies ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES grundsätzlich sinnvoll, erscheint aber in den Details unausgegoren.
- Die Besteuerung von Kapitalerträgen soll nach den Vorstellungen des BSW derjenigen von Arbeitseinkommen angeglichen werden und damit im Rahmen des jeweiligen Einkommensteuersatzes deutlich höher ausfallen. Auch soll eine Finanztransaktionsteuer eingeführt werden. Bei ersterer Forderung ist aus Sicht des kooperierenden Mittelstandes Vorsicht geboten, da es für Unternehmer so zu deutlichen Mehrbelastungen kommen könnte. Die Finanztransaktionsteuer könnte den Finanzmarkt gerade für kleinere Anleger weniger attraktiv machen.
- Die Erbschaftsteuer soll dahingehend reformiert werden, dass sämtliche Erbschaften oberhalb der Freibeträge – also auch Betriebsvermögen – gleich besteuert werden. Zudem soll eine Vermögensteuer für Vermögen ab 25 Mio. Euro eingeführt werden. Die stärkere Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen könnte negative finanzielle Folgen für Familienunternehmen mit sich bringen. Eine Vermögensteuer gerade für einen sehr begrenzten Kreis wiederum dürfte einen unverhältnismäßigen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
- Die Schuldenbremse soll reformiert werden, indem Investitionen in Verkehrs- bzw. Energieinfrastruktur, Schulen und Wohnungen ausgeklammert werden.
Die Linke
- Nach den Vorstellungen der Linken soll der Einkommensteuertarif für die unteren Einkommen abgesenkt werden. Der Spitzensteuersatz soll jedoch auf 53 % erhöht werden; statt der bisherigen "Reichensteuer" sollen gestaffelt zwei neue Steuersätze von 60 bzw. 75 % gelten. Eine Steuersenkung für die unteren Einkommen ist zwar ein Gebot der Fairness, darf aber keineswegs durch horrende Steuererhöhungen für hohe Einkommen gegenfinanziert werden, die maßgeblich Personenunternehmen im Mittelstand treffen würden.
- Es soll eine Übergewinnsteuer für vermeintliche Übergewinne von Konzernen in Krisenzeiten eingeführt werden, im Rahmen derer sämtliche Gewinne, die den durchschnittlichen Unternehmensgewinn der vorangegangenen 10 Jahre übersteigen, zu 90 % besteuert werden. Ein solcher Vorschlag ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES vollkommen unausgegoren und würde in dieser Form jegliche Steigerung von Unternehmensgewinnen finanziell bestrafen.
- Die Linke möchte sämtliche Grundnahrungsmittel vollständig von der Umsatzsteuer befreien. Auch wenn die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie einen Nullsteuersatz für Nahrungsmittel erlaubt, würde dies deutlich geringere Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt bedeuten.
- Die Linke möchte die Vermögensteuer wiedereinführen und sämtliche Privatvermögen ab 1 Mio. Euro sowie Betriebsvermögen ab 5 Mio. Euro (jeweils abzüglich Verbindlichkeiten) progressiv besteuern. Eine solche Vermögensteuer würde nicht nur sehr hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, sondern Vermögensbildung grundsätzlich bestrafen.
- Die Schuldenbremse soll nach den Vorstellungen der Linken zugunsten einer "Goldenen Regel" für Investitionen abgeschafft werden.