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Rentenreform: Bundesregierung legt Entwurf für Aktivrente vor

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einer Stärkung von Rente und Arbeitsmarkt bekannt, blieb jedoch zunächst konkrete Maßnahmen schuldig. Nun liegt ein Gesetzentwurf für die sogenannte „Aktivrente“ vor, der sowohl die Rentenversicherung entlasten als auch die Erwerbsbeteiligung erhöhen soll.

13.10.2025

Berlin, 13.10.2025 – In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD zwar in vielen Politikfeldern recht detaillierte Vorhaben vereinbart. In Bezug auf die Reform der Sozialversicherung beließ man es jedoch überwiegend bei der Einsetzung entsprechender Kommissionen, welche die Arbeit an strukturellen Reformen begleiten sollen. Im Rahmen des Koalitionsausschusses am 8. Oktober 2025 bekräftigten die Koalitionspartner dieses Vorgehen, wurden jedoch endlich verbindlicher: So soll die Rentenkommission noch im laufenden Jahr eingesetzt werden; erste Gesetze zur Stärkung der Rentenversicherung sollen ebenfalls bis Jahresende beschlossen werden. Hierzu gehört das Aktivrentengesetz, dessen Referentenentwurf das Bundesministerium der Finanzen (BMF) daraufhin am 9. Oktober veröffentlichte. Er beruht auf vorläufigen Überlegungen aus dem Koalitionsvertrag. DER MITTELSTANDSVERBUND hat hierzu kurzfristig Stellung genommen.

Mehr Arbeitsanreize für Beschäftigte im Rentenalter

Die sogenannte Aktivrente soll dabei gleich zwei Zielen dienen: zum einen der Stärkung der Erwerbsbeteiligung im Alter, zum anderen der Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies soll durch die Einführung eines neuen steuerlichen Freibetrags im Einkommensteuergesetz erfolgen, der für Beschäftigte im Rentenalter einen großen Teil ihres Einkommens steuerfrei stellen würde.

Der neue § 3 Nummer 21 EStG legt gemäß Referentenentwurf des BMF fest, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, welche die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterarbeiten, ihr Arbeitseinkommen bis zu einer Höhe von 24.000 im Jahr (bzw. 2000 Euro im Monat) steuerfrei erhalten. In dem Jahr, in dem der Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht, gilt dies nur anteilig für die Kalendermonate nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Tatsächlich handelt es sich somit bei der Aktivrente nicht um eine Leistung im Rahmen der Rentenversicherung, sondern vielmehr um einen steuerlichen Anreiz für längere Beschäftigung – durch die der Renteneintritt erst später erfolgt.

Rentenversicherung braucht grundlegende Reformen

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist es grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung Anreize für einen längeren Verbleib im Arbeitsmarkt und späteren Renteneintritt setzen möchte. Gerade ältere Beschäftigte sind oft hochqualifiziert und können vielfach noch über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus sehr produktiv erwerbstätig sein. Zudem stellt die Fachkräftesicherung für viele mittelständische Unternehmen ein zunehmendes Problem dar. Dem trägt der Referentenentwurf des Aktivrentengesetzes Rechnung. Allerdings stellen sich Fragen nach der Zielgenauigkeit des Vorhabens: So könnte die Einführung eines sehr substanziellen Einkommensteuerfreibetrags – etwa nach Einschätzung des IW Köln – eher zu Mitnahmeeffekten führen, bei denen motivierte, gut verdienende Beschäftigte gerne vom Freibetrag Gebrauch machen, allerdings auch ohne Aktivrente länger gearbeitet hätten. Zudem könnte es die Steuergerechtigkeit teilweise infrage stellen, wenn sich aufgrund des Freibetrags eine deutlich abweichende Einkommensteuerlast zwischen Beschäftigten im Rentenalter und jüngeren Beschäftigten ergibt. Auch sind die Mindereinnahmen für den Fiskus zu bedenken: Sie wären nur dann gerechtfertigt, wenn sich tatsächlich der angestrebte Effekt auf die Erwerbsbeteiligung und die Kosten der Rentenversicherung verwirklichen lässt. Dies sollte die Bundesregierung angemessen prüfen.

Kritisch sieht DER MITTELSTANDSVERBUND darüber hinaus, dass nur Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung steuerfrei gestellt werden soll. Somit blieben Selbständige im Mittelstand – auch solche, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – außen vor. Sollte die Aktivrente beschlossen werden, müsste hier fairerweise eine Gleichbehandlung stattfinden. Klar ist darüber hinaus, dass die Rentenversicherung eine strukturelle Reform braucht und die Lebensarbeitszeit durch weitere Maßnahmen erhöht werden sollte – insbesondere durch einen Wegfall bestehender Möglichkeiten zum früheren Renteneintritt ohne Abzüge.

Der Gesetzentwurf soll am 15. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen und später in den Bundestag eingebracht werden. Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir zu gegebener Zeit informieren.

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