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Stärkung der Alterssicherung: Bundesregierung beschließt Neustart in der geförderten privaten Altersvorsorge

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Altersvorsorgereformgesetzes beschlossen. Damit soll die bisherige Riester-Rente durch ein neues gefördertes Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge abgelöst werden. Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der Alterssicherung ist das ein richtiger Schritt.

18.12.2025

In ihrer Kabinettssitzung am 17. Dezember 2025 hat die Bundesregierung – neben Eckpunkten für eine sogenannte „Frühstart-Rente“ – dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) zugestimmt. Dieser hat das Ziel, die bisherige sogenannte „Riester-Rente“ als gefördertes Standardprodukt der privaten Altersvorsorge zugunsten eines möglichst kosteneffizienten und gleichzeitig renditestärkeren Altersvorsorgedepots abzulösen. Damit setzt die Bundesregierung nun schließlich ein Vorhaben um, das im Grundsatz seit Jahren von verschiedener Seite unterstützt wurde. So hatte etwa bereits im Juli 2023 eine auch mit Vertretern der Wirtschaft und Wissenschaft besetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ entsprechende Empfehlungen in ihrem Abschlussbericht vorgelegt.

Trotz des langen Vorlaufs wurde der Referentenentwurf, der dem jetzt beschlossenen Kabinettsentwurf vorausging, erst sehr kurzfristig am 5. Dezember 2025 vorgelegt. Die Verbände erhielten die Gelegenheit zur Stellungnahme, hatten dafür jedoch nur wenige Tage Zeit. DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich trotz der kurzen Frist mit einer grundsätzlich ausgerichteten Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert und dabei die Zielrichtung des Vorhabens als wichtigen Beitrag zur Stärkung der privaten Altersvorsorge begrüßt.

Höhere Renditen dank geringerer Garantien?

Der Kabinettsentwurf geht in einem wesentlichen Punkt über den Referentenentwurf hinaus, in dem er die Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge im Rahmen des neuen Standardprodukts noch einmal ausweitet. Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Elemente und Konditionen vor, die überwiegend ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden sollen:

  • Einführung eines renditeorientierten Altersvorsorgedepots mit mehr Anlagemöglichkeiten, jedoch ohne Garantien: Die einfachste Variante des Altersvorsorgedepots ist das „Standarddepot“, für das ein Kostendeckel gilt (Effektivkosten maximal 1,5 %). Daneben erfolgt die Zulassung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 % oder 100 %.
  • Alle Anbieter mit Ausnahme von solchen, die auf die Eigenheimrenten-Förderung spezialisiert sind (z. B. Bausparkassen), müssen das Standarddepot anbieten.
  • Mehr Standardisierung durch Fokus auf Altersvorsorge und Bürokratieabbau: z.B. Keine weitere Verknüpfung von Altersvorsorgeverträgen mit der Absicherung gegen verminderte Erwerbsfähigkeit
  • Verteilung der Abschlusskosten auf die Vertragslaufzeit; Ermöglichung eines Anbieterwechsels ohne Wechselkosten seitens des abgebenden Anbieters nach fünf Jahren
  • Zwei Möglichkeiten zur Auszahlung: Lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Teilkapitalverrentung; zudem Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre
  • Wegfall der einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung und damit in Zusammenhang stehenden Zulagekürzungen
  • Einführung einer beitragsproportionalen Grundzulage von 30 Cent für jeden Euro Eigensparleistung bis zu einem jährlichen Betrag von 1 200 Euro (ab 2029 sogar 35 Cent), 20 Cent für jeden Euro für jährliche Eigenbeiträge von 1 201 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 1 800 Euro
  • Einführung einer beitragsproportionalen Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigensparleistung bis zu einem jährlichen Betrag von 1 200 Euro (höchstens 300 Euro pro Kind)
  • Bestandsschutz für bestehende Altersvorsorgeverträge: Bestandsverträge können mit bisheriger Förderung weitergeführt werden; gleichzeitig sollen ein Wechsel in die neue Förderung sowie eine förderunschädliche Übertragung auf ein neues Produkt möglich sein

Private Altersvorsorge als dritte Säule stärken

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES bedeutet der nun von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf einen sinnvollen und notwendigen Schritt zur Stärkung der privaten Altersvorsorge – und damit der Alterssicherung insgesamt. Es ist offenkundig, dass die gesetzliche Rentenversicherung allein – insbesondere aufgrund der ungünstigen demografischen Entwicklung – zunehmend weniger in der Lage ist, für alle Versicherten eine komfortable finanzielle Versorgung im Ruhestand zu gewährleisten. Deshalb kommt den anderen beiden Säulen der Alterssicherung – der betrieblichen Altersversorgung sowie der privaten Altersvorsorge – entscheidende Bedeutung zu. Sie sollten daher auch von der Politik derartig gefördert werden, dass entsprechende Verträge möglichst attraktive Konditionen bieten können. Hierzu kann der Gesetzentwurf der Bundesregierung beitragen. Wichtig ist dabei, dass größtmögliche Rechtssicherheit für bestehende Verträge besteht, sodass weder die Vertragsnehmer noch die Anbieter durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand oder finanzielle Kosten belastet werden. Auch sollten die konkreten Anlagemöglichkeiten im Rahmen des Standardprodukts nicht unnötig beschränkt werden.

Die Einführung eines neuen geförderten Altersvorsorgedepots entbindet die Bundesregierung jedoch nicht davon, die dennoch notwendigen Strukturreformen mit dem Ziel einer langfristigen Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung anzugehen. Nur dann können alle Säulen dauerhaft ihren Beitrag zur Alterssicherung leisten. Weder weitere Erhöhungen der Rentenversicherungsbeiträge zulasten der Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber noch steigende Steuerzuschüsse zulasten der Handlungsfähigkeit des Staates sind gangbare Lösungen zur Stärkung der Rentenversicherung.

Der Gesetzentwurf wird im neuen Jahr ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Ein Beschluss durch Bundestag und Bundesrat ist erst im Laufe des Frühjahrs 2026 zu erwarten.

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Marius Müller-Böge | Leiter Arbeitsmarktpolitik, Steuern & Finanzen | Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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