E-Rechnung: Aktuelle Einschätzungen aus dem Bundesfinanzministerium lassen hoffen
Im Bemühen um eine erfolgreiche Umstellung auf E-Rechnungen in den Unternehmen hatte sich der BKM im Juni mit einer weiteren Eingabe an das Bundesfinanzministerium gewandt. Zuvor waren relevante praktische Fragen seitens der Finanzverwaltung nicht hinreichend geklärt worden. Jüngste Einschätzungen geben nun Hoffnung für gute Lösungen im Sinne des kooperierenden Mittelstandes.
16.07.2026
Berlin, 16. Juli 2026 – In Reaktion auf die Rückmeldungen seiner Mitgliedsunternehmen hatte sich der BKM – nach einer ersten Eingabe im März 2026 – am 17. Juni 2026 erneut an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewandt, um auf die bestehenden Unklarheiten und Herausforderungen in den Unternehmen bei der Umstellung auf E-Rechnungen hinzuweisen. Die vorherigen Ausführungen der für das Themenfeld zuständigen Unterabteilungsleiterin im BMF haben wir zwar grundsätzlich begrüßt. Mehrere für uns relevante Punkte wurden dabei jedoch nicht hinreichend aufgegriffen.
Ziel muss reibungslose Umstellung in den Unternehmen sein
In seinem Antwortschreiben hatte sich der BKM entsprechend der Rückmeldungen der Mitglieder auf drei Bereiche konzentriert:
- Zeitschiene zur Einführung von E-Rechnung und elektronischem Meldesystem: In nicht wenigen Unternehmen besteht die Sorge, dass die nun erfolgende Umstellung auf bestimmte E-Rechnungsformate mit einer entsprechenden Anpassung der Abrechnungsprozesse nicht ohne weiteres kompatibel mit dem elektronischen Meldesystem für Umsätze sein könnte, das die Bundesregierung zu einem späteren Zeitpunkt einführen möchte. Wir haben dem BMF grundsätzliches Verständnis für das gewählte zweistufige Verfahren signalisiert, aber gleichzeitig mehr Orientierung für die Unternehmen angemahnt, damit später kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
- Nichtbeanstandungsregelungen in Bezug auf das Auslaufen der Übergangsregelungen: Viele Unternehmen befürchten ernsthafte Engpässe beim technischen Onboarding ihrer zahlreichen Lieferanten im Zuge der Umstellung auf E-Rechnungen. Sie sehen die Gefahr, dass es gerade zum Ende des Jahres 2026 – und damit dem Auslaufen der ersten Übergangsregelungen – zu Problemen kommen kann. Wir haben deshalb gegenüber dem BMF unseren Wunsch nach befristeten untergesetzlichen Nichtbeanstandungsregelungen erneuert, nach denen sonstige Rechnungen vom Empfänger nicht abgelehnt werden müssten. Diese sollten möglichst bis zum 30. Juni 2027 gelten.
- Unklare Vorgaben für die Nutzung von EDI-Formaten: Gerade im kooperierenden Mittelstand setzen viele Unternehmen seit langem auf EDI-Verfahren und wollen diese auch weiterhin im Rahmen der Rechnungsstellung nutzen. Auch wenn dies dem Gesetz nach in Zukunft mit Zustimmung des Empfängers möglich bleiben soll, fehlen klare Handreichungen, wann genau ein Extraktion der Rechnungsdaten aus EDI-Formaten in ein strukturiertes E-Rechnungsformat als vollständig gilt. Wenngleich wir anerkennen, dass das BMF nicht für die technischen Spezifikationen verantwortlich ist, wünschen wir uns dennoch bei den maßgeblichen Definitionen entweder mehr Klarheit – oder eine Delegation dieser Fragen an die Entwickler der Formate.
Antwort lässt Tür für weitere Übergangsregelungen offen
Erfreulicherweise hat die zuständige Unterabteilungsleiterin nun am 14. Juli 2026 auch auf diese neuerliche Eingabe ausführlich reagiert. Die Ausführungen ihres zweiten Antwortschreibens bleiben zwar grundsätzlich bei der bereits zum Ausdruck gebrachten Linie des BMF, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusicherungen in Bezug auf untergesetzliche Nichtbeanstandungsregelungen im obigen Sinne gegeben werden könnten. Man werde unseren Vorschlag aber in die anstehenden Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mitnehmen. Dies lässt die Möglichkeit für untergesetzliche Übergangsregelungen zur Vermeidung eines harten Bruchs im Rechnungswesen weiterhin offen. Hinsichtlich der Vorgaben des elektronischen Meldesystems nehme man unsere Sorgen ernst und werde sie möglichst bürokratiearm sowie in Anlehnung an die Anforderungen der E-Rechnung ausgestalten.
Neue Informationen ergeben sich hinsichtlich der weiteren Nutzbarkeit der EDI-Formate: Neben der bereits gesetzlich verankerten Möglichkeit einer "richtigen und vollständigen Extraktion" der Daten und Überführung in ein strukturiertes E-Rechnungsformat hat sich das BMF demnach gegenüber dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) dafür ausgesprochen, den EDIFACT-Standard in die Norm EN 16931 zu integrieren. Über EDIFACT erstellte elektronische Rechnungen könnten, sofern dies umgesetzt wird, automatisch die Vorgaben der Norm erfüllen. Ob es dazu kommt, ist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesichert.
Wir werten diese Rückmeldung aus dem BMF als ermutigendes Zeichen, dass es bei der Umstellung auf E-Rechnungen in relevanten Punkten noch zu Vereinfachungen und guten Lösungen im Sinne der Unternehmen des kooperierenden Mittelstandes kommen könnte. Den Austausch mit der Finanzverwaltung werden wir deshalb fortführen. Über die weiteren Entwicklungen werden wir zu gegebener Zeit informieren.
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Marius Müller-Böge
Leiter Arbeitsmarktpolitik, Steuern & Finanzen
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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