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Single Market Strategy: Neue Impulse für den Binnenmarkt

Die Europäische Kommission hat ihre neue Binnenmarktstrategie vorgestellt. Darin enthalten: Viele wichtige Forderungen des MITTELSTANDSVERBUNDES, um Marktbarrieren abzubauen.

21.05.2025

Die Europäische Kommission hat am 21. Mai 2025 ihre neue Binnenmarktstrategie vorgestellt, die im Auftrag des Europäischen Rates entwickelt wurde. Sie basiert auf den Empfehlungen Enrico Lettas, wie durch die Vertiefung des europäischen Binnenmarktes neue Absatzmöglichkeiten geschaffen werden können. Zudem fällt sie in eine Zeit, in der die Disruption globaler Lieferketten und aggressive Handelspolitiken eine stärkere Integration des europäischen Binnenmarktes zunehmend unabdingbar machen.

Die Strategie umfasst ganz unterschiedliche Themenschwerpunkte und Einzelmaßnahmen. Ein klarer Fokus wird jedoch auf den Abbau immer noch bestehender Marktbarrieren gelegt – etwas, das der MITTELSTANDSVERBUND in der Vergangenheit wiederholt von den europäischen Gesetzgebern forderte. 

Abbau bestehender Marktbarrieren

Hier sieht die Kommission zu Recht besonderen Handlungsbedarf: Eine Analyse des Internationalen Währungsfonds geht davon aus, dass die fehlende Harmonisierung zwischen den einzelnen Rechtsvorschriften der EU-Länder umgerechnet einer durchschnittlichen Zollhöhe von 44 Prozent entspricht. Um dieser Problematik zu begegnen, sieht die Strategie unter anderem folgende Maßnahmen für die nächsten Jahre vor:

  • Die Harmonisierung der europäischen Entsorgungswirtschaft u.a. durch die Schaffung einer einheitlichen europäischen Schnittstelle für Informationen, Registrierung und Berichtserstattung für EPR-Dienstleister sowie eine europäische Harmonisierung von Abfallkriterien im Rahmen eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Q4 2026)
  • Ein Gesetzesvorschlag zur Beseitigung territorialer Lieferbeschränkungen, der das Problem künstlicher zwischenstaatlicher Vertriebsbeschränkungen durch Hersteller, die derzeit nicht durch das Wettbewerbsrecht erfasst werden, angehen soll (Q4 2025)
  • Die Harmonisierung von Produktkennzeichnungen schlägt in dieselbe Kerbe: Hersteller segmentierten in der Vergangenheit den Markt künstlich mit Verweis auf unterschiedliche nationale Vorgaben in Bezug auf die Kennzeichnung von Produkten
  • Maßnahmen zur einheitlichen Umsetzung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten, um künftig Übererfüllung ("Gold Plating") zu verhindern. Hierzu gehört etwa die Einführung von "Binnenmarkt-Sherpas" für jeden Mitgliedstaat, die die einheitliche Übersetzung von EU-Recht koordinieren sollen sowie die Einführung eines Gesetzesvorschlags zum Abbau nationaler Handelsbarrieren (Q3 2027)
  • Die Einführung eines europäischen Gesellschaftsrechtsrahmens ("28. Regime", Anfang 2026) könnte verschiedene grenzüberschreitende unternehmensrechtliche Prozesse künftig vereinfachen
  • Die mögliche Schaffung einer europäischen Marktüberwachungsbehörde zur verbesserten Koordination mit den nationalen Behörden sowie eine erste Binnenmarkt-Durchsetzungsstrategie (Q1 2026) sind vorgesehen, um den wachsenden Herausforderungen in Verbindung mit Importen aus Drittstaaten wie China Herr zu werden

Stärkung von KMU in Binnenmarkt

Zusätzlich greift die Binnenmarktstrategie Aspekte auf, die speziell auf die unternehmerische Realität von KMU eingehen. DER MITTELSTANDSVERBUND hat in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass Compliance-Pflichten mittelständische Unternehmen unverhältnismäßig hart treffen und trotz gegenteiliger Vorgaben Berichts- und Informationspflichten regelmäßig auf sie abgewälzt werden. Folgende Maßnahmen sollen auf diese Problematiken einzahlen

  • Die Einführung einer "KMU-ID" parallel zur Veröffentlichung dieser Strategie, welche den Nachweis des KMU-Status eines Unternehmens schnell und unbürokratisch ermöglichen soll
  • Die Schaffung der Unternehmenskategorie der "Small Mid-Caps" im Rahmen des zeitgleich veröffentlichten Omnibus-Pakets, welches Unternehmen von bis zu 750 Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu 150 Millionen Euro im Jahr von bestimmten regulatorischen Anforderungen befreit
  • Die Schaffung eines einfachen VSME-Berichtsstandards soll KMU davor schützen, von größeren Unternehmen unverhältnismäßige Berichtsforderungen im Rahmen des ESG-Reportings gestellt zu bekommen ("Trickle-Down-Effekt", Q3 2025)

Digitalisierung des Binnenmarkts

Nicht zuletzt sollen Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung den Binnenmarkt zukunftsfähig gestalten. Hierzu plant die Kommission unter anderem:

  • Die sukzessive Ausrichtung des bestehenden Produktrechtsrahmens auf den Digitalen Produktpass (DPP) mit dem Ziel, diesen zukünftig als zentrales digitales Werkzeug für Produktinformationen zu gestalten (Q2 2026)
  • Die Veröffentlichung eines weiteren Omnibus-Pakets zur flächendeckenden Digitalisierung von Konformitätsanforderungen und Produktinformationspflichten (zeitgleich mit Veröffentlichung der Strategie)
  • Die Weiterentwicklung des Single Digital Gateways als zentrale europäische One-Stop-Shop-Plattform für Behörden, Unternehmen und Verbraucher

  • Die Schaffung einer Europäischen Business Wallet, die etwa Behördengänge auf dem gesamten Binnenmarkt einfach und digital gestalten soll (Q4 2025)

Fazit: Großer Schritt in Richtung harmonisierter Binnenmarkt

Die neue Binnenmarktstrategie zeigt, dass man in Brüssel endlich näher an die Lebens- und Unternehmensrealität heranrückt. Ein besonderer Erfolg für den mittelständischen Einzelhandel ist, dass sich die Europäische Kommission endlich mit der bisherigen Praxis der territorialen Lieferbeschränkungen durch Hersteller auseinandersetzt: Durch die Sperrung von Bestellungen im EU-Ausland oder die Weiterleitung an nationale Lieferanten ist es vielen mittelständischen Unternehmen oft nicht möglich, die günstigsten Konditionen für ein Produkt zu nutzen - was letztlich die Verbraucherpreise in die Höhe treibt und die Produktauswahl einschränkt. Der MITTELSTANDSVERBUND hat sich daher in den letzten Monaten intensiv für den Abbau solcher Hemmnisse eingesetzt.

Darüber hinaus nimmt sich die Kommission nun auch diskriminierenden Martkeintrittsbarrieren einiger Mitgliedstaaten an. Diese erschweren gerade mittelständischen Kooperationen, im EU-Ausland Fuß zu fassen. Dass in der Binnenmarkt-Mitteilung explizit auf den Handel Bezug genommen wird, spricht dafür, dass das Thema endlich in der politischen Wahrnehmung angekommen ist und mit der gebührenden Priorität bearbeitet wird.

Nicht zuletzt ist auch die Ankündigung der Harmonisierung des europäischen Entsorgungsmarktes ein potenzieller Game-Changer: Aktuell bestehen 27 unterschiedliche Systeme der Produktentsorgung, was die Beschaffung aber auch den Absatz in das europäische Ausland maßgeblich erschwert. Eine Vereinfachung in diesem Bereich erleichtert somit die Ausweitung der Geschäftstätigkeiten mittelständischer Unternehmen in das EU-Ausland.

Die Binnenmarktstrategie kann also zu einem großen Schritt in Richtung Vollendung des Binnenmarktes werden, sofern die hiermit verbundenen Einzelmaßnahmen Unternehmen vor keine neuen regulatorischen Herausforderungen stellt. Der MITTELSTANDSVERBUND begleitet die Gesetzesvorhaben daher aktiv und hält Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden. 

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