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Lieferkettengesetz: Versprechen der Bundesregierung nicht eingelöst

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch seinen Entwurf zur Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Die Minister folgten dabei den Vorstellungen des Bundesarbeitsministeriums: Anstatt einer kompletten Rücknahme sollen danach nur die Berichtspflichten bis zum In-Kraft-Treten der europäischen Regeln entfallen – "Versprechen nicht eingelöst", meint Tim Geier, Geschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND.

03.09.2025

Brüssel, 03.09.2025 – Es passiert aktuell viel im Bereich der Nachhaltigkeits-Regulatorik – die Europäische Kommission passt bestehende Regeln in dem sogenannten Omnibus-I-Verfahren an. Die Berichtspflichten im Bereich der Nachhaltigkeits-Berichterstattung aber auch die Sorgfaltspflichten der Europäischen Lieferketten-Richtlinie sollen entschlackt und auf ein realistisches Maß reduziert werden. 

Auch die Bundesregierung hatte diesen Trend hin zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft bislang verstanden und mitgetragen: So stimmte auch Deutschland der Verschiebung der europäischen Berichtspflichten im Frühjahr dieses Jahres zu. Hinsichtlich der Frage, was bis dahin mit den deutschen Regeln passieren sollte, war die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag klar. Dort steht:

Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett.

Die deutsche Wirtschaft wartete bislang daher, wann das LkSG formal außer Kraft gesetzt wird und plante die längere Vorbereitungszeit fest ein.

Umso verwunderter empfingen die angeschriebenen Unternehmen und Wirtschaftsverbände am letzten Freitag den Referentenentwurf Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Bereits der Titel machte stutzig, war nach dessen Lesen doch klar: Eine Abschaffung wird es nicht geben!

In der Tat schlug das BMAS vor, lediglich die Berichtspflicht des LkSG abzuschaffen – die dahinter liegende Sorgfaltspflicht hingegen weiterhin aufrecht zu erhalten. Für die verpflichteten Unternehmen bedeutet dies: Relevante Informationen müssen weiterhin beschafft und ausgewertet werden, bei Vorliegen von Risiken müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Dies alles sollte einem reduzierten Durchsetzungsregime unterliegen – dennoch drohen hohe Bußgelder, sollten Verstöße festgestellt werden.

Die Einschätzung des MITTELSTANDSVERBUNDES in seiner noch am selben Tag veröffentlichten Stellungnahme war schnell gefunden: Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll der Großteil der Pflichten weiter Bestand haben. Ob dahinter ein Bericht steht, oder reine rein interne Dokumentation erfolgt, ist dabei nebensächlich. Die Kosteneinsparung ist nicht unerheblich, jedoch weit von dem entfernt, was sich die Unternehmen von der Bundesregierung erwartet haben.

„Die versprochene Entlastung für den Mittelstand ist ausgeblieben“, konstatiert auch Tim Geier, Geschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND. „Aufgrund der unklaren Rechtslage und den noch kommenden Regelungen aus Europa werden dabei auch mittelbar betroffene Unternehmen weiterhin erhebliche Anstrengungen leisten müssen, um den hauptverpflichteten Unternehmen die relevanten Informationen bereitzustellen.“, so Geier weiter.

Gerade der letzte Punkt – unverhältnismäßig hohe Belastung für mittelbar betroffene Unternehmen – versucht der europäische Gesetzgeber derzeit zu lösen. Dies zum einen durch eine Ausdünnung der Berichtspflichten und zum anderen durch eine klare Begrenzung der Informationen, die betroffene Unternehmen abfragen dürfen.

Wiederum: Auch Deutschland sitzt am Verhandlungstisch im Ministerrat der EU. Auch Deutschland arbeitet in Brüssel an einer Verbesserung der bestehenden Regeln.

Am vergangenen Mittwoch zeichnete sich jedoch ein anderes Bild ab. Entgegen dem durchgehend negativen Votum vieler Verbände schloss sich das Bundeskabinett den Vorstellungen des Bundesarbeitsministeriums an. Mit der Streichung der Berichtspflicht setze die Bundesregierung den Koalitionsvertrag zügig um, so Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu dem Vorhaben. In der Übergangszeit (bis zur Verabschiedung der revidierten europäischen Lieferkettenrichtlinie) soll das Änderungsgesetz Unternehmen entlasten und die deutsche Volkswirtschaft stärken.

DER MITTELSTANDSVERBUND kann die Einlassungen der Bundesregierung weiterhin nicht nachvollziehen. Erneut wurde nicht erkannt, dass es mittelständische Betriebe sind, die das Gros der Pflichten aus dem Lieferkettengesetz stemmen. Erneut wurde nicht verstanden, dass das bestehende System des Lieferkettengesetzes eine klare Überforderungssituation bedeutet, die die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen erheblich gefährdet.

Eine Anpassung im nunmehr folgenden Gesetzgebungsverfahren ist daher unbedingt notwendig; Anstatt gradueller Änderungen muss die Bundesregierung gemeinsam mit den europäischen Partnern ein einheitliches, erfüllbares, aber auch wirksames System zum Schutz von Menschenrechten etablieren.

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Tim Geier | Geschäftsführer | Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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