Gen-Lebensmittel: Mehr Mitspracherecht für Mitgliedstaaten
Die EU-Kommission hat am 22. April ein Maßnahmenpaket zur Veränderung der bestehenden Regeln zur Verkehrsfähigkeit genveränderter Organismen (GVO) vorgestellt. Den Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit gegeben werden, die Verwendung solcher Organismen einzuschränken.
22.04.2015
Brüssel, 22.04.2015 — Kernelement der neuen Regeln soll ein sogenannter Opt-Out Mechanismus sein. Den Mitgliedstaaten soll es damit ermöglicht werden, die Verwendung von bereits in der EU zugelassenen genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln in ihrem Hoheitsgebiet aus Gründen des öffentlichen Interesses zu beschränken oder verbieten.
Derzeit sind in der EU 58 genetisch veränderte Lebens- bzw. Futtermittel zugelassen. Der bestehende EU-Rechtsrahmen für GVO sieht vor, dass kein GVO oder genetisch verändertes Lebens- oder Futtermittel ohne eine vorherige, gemäß dem betreffenden Rechtsrahmen erteilte Zulassung in Verkehr gebracht werden darf. Hinsichtlich der Einführung neuer GVOs nimmt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gemeinsam mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten eine Risikobewertung vor.
Im Falle, dass die EFSA den entsprechenden GVO als unbedenklich einstuft, kann die Kommission über die Einführung des GVO im sogenannten Ständigen Ausschuss der Mitgliedstaaten abstimmen lassen. Das dabei anzuwendende Verfahren hat jedoch oftmals dazu geführt hat, dass GVO eingeführt wurden, obwohl sich viele Mitgliedstaaten dagegen ausgesprochen haben. Dies hat auch Kommissionspräsident Juncker erkannt und versprach eine Überprüfung des bestehenden Verfahrens.
Anfang des Monats ist bereits die Richtlinie zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, in Kraft getreten. Auf Grundlage dessen können die Mitgliedstaaten den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), die in der EU zugelassen sind, in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder untersagen.
Die nunmehr vorgestellte Ausweitung solcher nationalen Ausnahmen scheint jedoch nicht ausreichend zu sein. Martin Häusling (D(GRÜNE), Mitglied des Agrarausschusses im Europarlament, wirft Juncker Wortbruch vor. Da an dem bestehenden – auch aus Juncker´s Sicht – undemokratischen Entscheidungsverfahren nichts verändert werden soll, sieht er die Gefahr, dass das Zulassungsverfahren durch die neuen Regeln weiter vereinfacht werden könnte. Er plädiert daher für einen transparenteren Zulassungsprozess, der auch eine Veränderung der bestehenden Strukturen innerhalb der EFSA beinhaltet.Das Paket wird nunmehr dem Rat der EU und dem Europaparlament vorgelegt. Über die weiteren Entwicklungen wird Sie DER MITTELSTANDSVEBRUND informieren.
Weitere Informationen:
Download: Richtlinie zur Änderung der GVO-RichtlinieAktuelle Veranstaltungen aus dem Themenbereich
Tim Geier
Geschäftsführer
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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