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EU-Verpackungsverordnung: Neue Vorgaben

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR). Gleichzeitig ist in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft getreten. Für Unternehmen des kooperierenden Mittelstands ergeben sich damit neue und teilweise veränderte Anforderungen rund um Verpackungen und Verpackungsabfälle.

29.09.2026

Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland ergänzt das VerpackDG die europäischen Vorgaben und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz. Die neuen Anforderungen treten dabei schrittweise in Kraft.  

Für Unternehmen ist insbesondere relevant, welche Rolle sie innerhalb der Lieferkette einnehmen. Die PPWR unterscheidet unter anderem zwischen Erzeuger, Hersteller, Importeur und Vertreiber. Je nach Rolle ergeben sich unterschiedliche Pflichten, etwa bei der Konformität und Dokumentation von Verpackungen oder im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.  

Für den kooperierenden Mittelstand sind insbesondere Eigenmarken, gemeinsame Beschaffung, Importe und grenzüberschreitende Lieferketten relevant. Verbundgruppen und ihre angeschlossenen Unternehmen sollten daher prüfen, welche Rolle sie für die jeweiligen Verpackungen einnehmen und welche Pflichten daraus entstehen.  

Das Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und die Systembeteiligung bleiben weiterhin wichtige Bestandteile des deutschen Verpackungsrechts. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen bleibt die Umsetzung jedoch komplex, da die erweiterte Herstellerverantwortung weiterhin in den einzelnen Mitgliedstaaten organisiert wird. Eine einheitliche EU-weite EPR-Registrierung gibt es nicht.  

Weitere Anforderungen der PPWR folgen schrittweise. Dazu gehören unter anderem neue Vorgaben zur Kennzeichnung sowie künftig Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Verpackungsminimierung und Wiederverwendung.   

Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) hat hierzu einen Leitfaden zur PPWR erstellt. Dieser fasst die wichtigsten Pflichten, Verantwortlichkeiten und Fristen für Unternehmen zusammen und der auf Anfrage gern unter c.lier@bkm-verband.de oder t.geier@bkm-verband.de  bereitgestellt wird.  

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