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Brüsseler Spitzengespräch: Bürokratieabbau muss im Mittelstand ankommen

Weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und ein stärkerer Blick auf die unternehmerische Praxis: Diese Anliegen standen im Mittelpunkt des Brüsseler Spitzengesprächs am 22. September 2026 zusammen mit dem Präsidium des BKM.

07.10.2026

Das Präsidium des Bundesverbandes Kooperierender Mittelstand (BKM) und weitere Gäste aus dem kooperierenden Mittelstand diskutierten mit EU-Kommissar Valdis Dombrovskis darüber, wie europäische Regulierung Unternehmen wirksam entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken kann.

Dass die Europäische Kommission Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau wieder in den Mittelpunkt stellt, begrüßt der BKM ausdrücklich. Entscheidend ist jedoch, dass dieser Kurs auch im Unternehmensalltag ankommt. Denn die Frustration im Mittelstand bleibt groß: Entlastungen kommen häufig zu spät oder bleiben unvollständig, während neue Regeln zusätzliche Unsicherheit schaffen. Unternehmen brauchen nicht nur die Aussicht auf Vereinfachung, sondern spürbar weniger Aufwand und verlässliche Rahmenbedingungen.

Drei Beispiele aus der Praxis – und was sich ändern muss

Anhand von drei aktuellen Dossiers zeigte der BKM auf, wo Gesetzgebung konkret nachgebessert werden muss:

  • Omnibus I (CSRD/CSDDD): Das Paket ist ein wichtiges Signal, dass Europa Bürokratie auch zurückbauen kann. Viele mittelständische Unternehmen fallen künftig nicht mehr unter die Berichtspflichten. Banken müssen jedoch weiterhin Nachhaltigkeitsrisiken bewerten und fordern dafür Daten bei ihren Firmenkunden an. So drohen Berichtspflichten durch die Hintertür zurückzukehren. Der BKM fordert deshalb, beim Bürokratieabbau den gesamten Rechtsbestand in den Blick zu nehmen – einschließlich der Anforderungen aus der Bankenregulierung, die indirekt auf den Mittelstand durchschlagen.
  • Verpackungsverordnung (PPWR): Die Unternehmen hatten sich auf die neuen Regeln vorbereitet, Prozesse angepasst und Vereinbarungen mit Lieferanten getroffen. Erst wenige Tage vor Geltungsbeginn veröffentlichte die Kommission neue FAQs, die wichtige Klarstellungen enthielten und in Teilen das Verständnis der Verantwortlichkeiten veränderten. Der BKM fordert: Leitlinien und Auslegungshilfen müssen vorliegen, bevor Unternehmen investieren – nicht erst kurz vor oder nach dem Stichtag.
  • Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo): Es fehlt eine angemessene Abverkaufsfrist für Produkte, die bereits produziert und gekennzeichnet sind. Für Händler stellt sich die Frage, was mit Ware geschehen soll, deren Kennzeichnung nach dem Stichtag nicht mehr konform ist: Spenden kann steuerliche Folgen haben, die Rückgabe an den Hersteller verlagert das Problem nur, und die Vernichtung unverkaufter Ware will Europa aus guten Gründen verhindern. Der BKM fordert daher praxistaugliche Übergangs- und Abverkaufsregelungen für bereits in Verkehr gebrachte Ware.

Regulierung muss die wirtschaftliche Realität abbilden

Hinter allen drei Beispielen steht ein strukturelles Problem: Europäische Regulierung denkt noch zu häufig in linearen Wertschöpfungsketten. Die Wirtschaft – und insbesondere der kooperierende Mittelstand – funktioniert jedoch als Netzwerk. Schon eine einfache Tafel Schokolade durchläuft vom Kakaobauern über Genossenschaft, Exporteur, Händler, Verarbeiter, Hersteller, Zentrallager und Verbundgruppe bis zum Einzelhändler zehn und mehr Stufen. Auf jeder Stufe greifen Lieferkettenrecht, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Verpackungs- und Verbraucherrecht ineinander. Am Ende steht oft der mittelständische Händler, der Informationen liefern und Pflichten erfüllen soll, obwohl große Teile der vorgelagerten Lieferkette für ihn eine Blackbox sind.

Der Blick allein auf die unmittelbar von einem Gesetz erfassten Unternehmen reicht deshalb nicht aus. Bei jedem Gesetzesvorhaben muss von Anfang an geprüft werden, welche indirekten Pflichten und Informationsanforderungen für Lieferanten, Banken, Verbundgruppen und Händler entstehen. Maßstab für praxistaugliche Regulierung muss sein, welcher Aufwand entlang der gesamten Wertschöpfungskette tatsächlich entsteht. Eine Entlastung auf dem Papier hilft wenig, wenn die Anforderungen an anderer Stelle im Netzwerk weitergereicht werden.

Rechtssicherheit schaffen, bevor neue Regeln gelten

Ebenso wichtig ist eine verlässliche Vorbereitung auf neue Vorgaben. Unternehmen müssen frühzeitig wissen, was von ihnen verlangt wird und wie sie die Anforderungen umsetzen können. Leitlinien, FAQs und zentrale Auslegungsfragen müssen deshalb rechtzeitig vor Geltungsbeginn geklärt sein. Eine Wirtschaft mit komplexen Lieferketten lässt sich nicht auf Knopfdruck umstellen.

Der BKM setzt sich deshalb für eine Gesetzgebung ein, die konsequent von der praktischen Umsetzung her gedacht wird – mit ausreichenden Übergangsfristen und Abverkaufsregelungen. Sie muss Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, statt durch Unklarheiten zusätzliche Ressourcen zu binden. Rechtssicherheit ist keine nachgelagerte Detailfrage, sondern Voraussetzung für unternehmerische Planung.

Kooperation als Hebel für Entlastung nutzen

Zwischen dem einzelnen KMU und dem Großkonzern gibt es eine dritte Realität: Verbundgruppen selbstständiger Händler und andere Formen unternehmerischer Kooperation. Gerade sie können einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten: Sie können Pflichten bündeln, Daten organisieren und damit Tausende kleine und mittlere Unternehmen gleichzeitig entlasten. Damit dieses Potenzial wirksam wird, muss der europäische Rechtsrahmen kooperative Unternehmensstrukturen ausdrücklich berücksichtigen und Verbundgruppen den nötigen Spielraum für gemeinsame Lösungen geben.

Die Botschaft des BKM ist klar: Wer den Mittelstand stärken will, muss auch seine Formen der Zusammenarbeit stärken. Die Wettbewerbsfähigkeit Europas entscheidet sich nicht nur daran, wie viele Regeln abgeschafft werden, sondern auch daran, wie gut die verbleibenden Regeln in der Praxis funktionieren.

Der BKM bedankt sich bei Kommissar Dombrovskis für den konstruktiven Austausch und wird den Dialog fortsetzen. Ziel bleibt eine europäische Wirtschaftspolitik, die die Realität des kooperierenden Mittelstands kennt und seine Stärken nutzt.

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Kevin Kępa | Referent für Koordination, Gremien und Projekte | Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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