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Dänische Ratspräsidentschaft: Prioritäten & Schwerpunkte

Zum 1. Juli hat Dänemark den Vorsitz im Europäischen Rat übernehmen. Unter dem Motto "A strong Europe in a changing world" sollen auch zahlreiche mittelstandsrelevante Themen vorangetrieben werden.

03.07.2025

Seit Montag, dem 1. Juli 2025, hat Dänemark turnusgemäß den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne, in dem die Fachminister der Mitgliedstaaten tagen. Alle sechs Monate wechselt die Präsidentschaft im Rat, die maßgeblich mitbestimmt, welche Themen auf die politische Agenda der EU gelangen – und damit auch, welche Gesetzesvorhaben vorangetrieben werden.

Der MITTELSTANDSVERBUND hat die Schwerpunkte der dänischen Ratspräsidentschaft mit dem Titel "A strong Europe in a changing world" daher genauer unter die Lupe genommen.

Entbürokratisierung

Im Bereich des Bürokratieabbaus sollen die laufenden Omnibus-Verfahren weiter vorangetrieben werden:

  • Der Fokus liegt hierbei auf dem Abschluss der Verhandlungen des Nachhaltigkeits-Omnibus. In diesem Rahmen hat der Rat unlängst seine Position, die eine weitere Anhebung der Berichtsschwellen beinhaltet, beschlossen.
  • Auch das vierte Omnibus-Paket, das im Kommissionsentwurf eine neue Unternehmenskategorie oberhalb von KMU (Small Midcaps) sowie kleinere Entlastungen in Bezug auf die DSGVO vorsieht, soll hier Priorität haben.

Finanzen

Im Finanzbereich hat die dänische Ratspräsidentschaft mehrere Projekte im Auge, so sollen

  • die seit längerer Zeit im Brüsseler Diskurs verankerte Spar- und Investitionsunion sowie die Kapitalmarktunion auf die Agenda maßgeblich vorangetrieben werden. Hierauf abzielende Einzelmaßnahmen könnten den derzeit fragmentierten und national regulierten europäischen Kapitalmarkt revolutionieren;
  • die Verhandlung um die mit Zahlungsdiensten in Verbindung stehenden Initiativen PSD3 und PSR weitergeführt werden;
  • der Einführung des Digitalen Euros durch Diskussionen um die Aufnahme von Verhandlungen zu einem entsprechenden Rechtsrahmen Vorschub geleistet werden;
  • die Verhandlungen zur kommissionsseitig 2023 vorgeschlagenen Zollreform weitergeführt werden, um den zunehmenden Herausforderungen in Verbindung mit E-Commerce begegnen zu können.

Wettbewerbsfähigkeit

Maßnahmen in diesem Bereich sollen auf den im vergangenen Jahr eingeführten Wettbewerbskompass einzahlen. Hierzu zählt die Agenda etwa

  • die Forcierung von Verhandlungen zum sogenannten "28. Regime", welches an die Seite der verschiedenen nationalen unternehmensbezogenen Rechtsbereiche treten soll und bestimmte grenzüberschreitende Vorgänge rechtlich vereinfachen soll;
  • die Weiterführung des Dialogs zur freiwilligen Digitalen Erklärung zur Entsendung von Arbeitnehmern, was das Entsendungsverfahren maßgeblich vereinfachen soll.

Landwirtschaft und Ernährung

Hier will die dänische Ratspräsidentschaft vor allem Maßnahmen forcieren, die auf die Stärkung der Landwirte in der Lebensmittellieferkette abzielen. Dazu werden planmäßig

  • die Verhandlungen zu einer Verordnung fortgesetzt, welche die grenzüberschreitende Kooperation von Marktüberwachungsbehörden zur Durchsetzung der UTP-Richtlinie von 2019 sicherstellen soll;
  • die Erweiterungen zur Gemeinsamen Marktorganisation ins Auge gefasst, die unter anderem strengere Vorschriften für Verträge zwischen Landwirten und nachgelagerten Wirtschaftsakteuren vorsehen.

Mehr Klarheit, weniger Last: Jetzt Bürokratieabbau konsequent fortsetzen!

Dass die dänische Ratspräsidentschaft die Verhandlungen rund um die sogenannten Vereinfachungs-Omnibusse priorisiert, zeigt: Der politische Wille zur Entbürokratisierung ist durch alle EU-Institutionen hinweg vorhanden. Nun kommt es darauf an, die Trilog-Verhandlungen zum Nachhaltigkeits-Omnibus zügig abzuschließen – für mehr Planungssicherheit bei Unternehmen und nationalen Gesetzgebern.

Doch damit darf es nicht getan sein. Die bislang von der Kommission angestoßenen Entlastungen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) greifen deutlich zu kurz: Gerade der Rat ist nun gefordert, ehrgeizigere Schritte einzuleiten und praxisnahe Anpassungen auf den Weg zu bringen.

Auch bei zuletzt stagnierenden Dossiers ist nun Klarheit gefordert. Dies gilt insbesondere für die Green-Claims-Richtlinie, die nach zwischenzeitlicher "Beerdigung" durch die Kommission überraschend von ebendieser wieder auf die Agenda gesetzt wurde. Der Rat muss sich hier für einen endgültigen Rückzug aussprechen – denn das Vorhaben würde mit seinen finanziell und bürokratisch überlastenden Zertifizierungsverfahren die laufenden Vereinfachungsbemühungen der europäischen Gesetzgeber konterkarieren. Das gilt ebenso für die geplante Zahlungsverzugs-Richtlinie, die in ihrer aktuellen Form an der Praxisrealität insbesondere von Verbundgruppen vorbeigeht. 

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