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Alles neu? Omnibus-Verordnung zur ESG-Regulierung in Arbeit

Bereits im November 2024 kündigte Kommissionspräsidentin von Ursula von der Leyen Verbesserungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtspflichten an. Konkrete Vorschläge dafür sollen Ende Februar folgen. DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. fordert ambitionierte Ansätze, um die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Kooperationen zu stärken.

16.01.2025

Brüssel, 16.01.2025: "Was wir beschlossen haben, ist zu viel." Diese Aussage von Kommissionspräsidentin von der Leyen anlässlich der abschließenden Pressekonferenz des Europäischen Rates im November letzten Jahres kam unerwartet. Während sich ihr eigentliches Statement nur auf die Zusammenfassung der von vielen Experten geforderten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts beschränkte, wurde sie auf Nachfrage eines Pressevertreters im Anschluss konkreter: Sie stellte eine sogenannte "Omnibus-Verordnung" in Aussicht, die die Lieferketten-Richtlinie, die Richtlinie über Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Taxonomie-Verordnung anpassen und vereinfachen sollte. Als "zu viel" definierte sie also den erheblichen bürokratischen Aufwand, der gerade im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von der Wirtschaft gestemmt werden muss.

So richtig dieser Ansatz ist: Seit ihrem Statement zerbricht man sich in Brüssel und darüber hinaus den Kopf über die Konsequenzen dieser Aussage: Werden die Rechtsakte tatsächlich in ihrer Substanz verändert oder wird es ausschließlich um Kosmetik gehen? Das Meinungsbild innerhalb der Europäischen Kommission scheint bislang gemischt. Im Europäischen Parlament werden aber verstärkt Stimmen laut, die eine umfassende Veränderung des bestehenden Rechtsrahmens fordern.

Um die angerissenen Vorschläge zu konkretisieren und die Debatte voranzubringen, hat DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. jüngst eine Stellungnahme an die politischen Entscheidungsträger übermittelt. Wichtig ist, die essenzielle Rolle mittelständischer Unternehmen im Rahmen des Green Deal – und der daraus folgenden Berichtspflichten – aufzuzeigen. Denn die oftmals beschriebenen Ausnahmen für den Mittelstand sind nicht mehr als Makulatur: Es sind vor allem Mittelständler, die den hauptbetroffenen Unternehmen Rede und Antwort hinsichtlich der Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen stehen müssen und die entsprechenden Daten zuliefern – obwohl sie in der Theorie von den meisten Berichtspflichten ausgenommen sind.

Die gesamte Nachhaltigkeits-Regulatorik muss diese Rolle anerkennen. Nur wenn die Regulatorik mittelstandsgerecht ist, kann sie auch in der Praxis wirken und die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit voranbringen. Kernforderung des kooperierenden Mittelstands ist daher eine spürbare Einschränkung der Berichtspflichten sowie der Sammlung und Auswertung von Daten. Im Rahmen der Lieferketten-Richtlinie müssten zudem Einschränkungen hinsichtlich der Tiefe der Sorgfaltspflichten vorgenommen und das nunmehr geltende besondere Haftungsregime für Unternehmen überdacht werden. Ob verpflichtende Angaben zur Nachhaltigkeit eines Unternehmens im Rahmen der Taxonomie-Verordnung notwendig sind, muss insgesamt in Frage gestellt werden, da die Aussagekraft dieser Angaben den aktuellen Bedarf auf den Investitionsmärkten nicht widerspiegelt.

DER MITTELSTANDSVEBRUND fordert eine zeitliche Verschiebung der Regeln, um den Unternehmen ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Diese Zeit muss der europäische Gesetzgeber dann nutzen, um ein kohärentes System der Nachhaltigkeits-Regulatorik mit ineinandergreifenden (statt wie aktuell teils konträren oder zumindest widersprüchlichen) Regeln zu schaffen. Dabei sollte die Aufarbeitung der Green-Claims-Regeln auch weitere Rechtsakte, allen voran die Entwaldungsverordnung, aufnehmen. Nur so können Unternehmen in die Lage versetzt werden, effiziente Prozesse im Rahmen der Nachhaltigkeits-Bestrebungen aufzusetzen und tatsächlich für eine nachhaltige Ausrichtung der wirtschaftlichen Tätigkeit zu sorgen.

Die Verhandlungen innerhalb der unterschiedlichen Ressorts der Europäischen Kommission werden Ende des Monats beginnen. Der Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung ist für den 26. Februar 2025 vorgesehen.

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. wird in Kürze eine Informationsveranstaltung zu den Details der bestehenden Nachhaltigkeits-Regulatorik sowie einen Ausblick auf mögliche Änderungen halten. Entsprechende Einladungen erhalten Mitglieder in den kommenden Tagen.

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Tim Geier | Geschäftsführer | Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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