Mittelstand unter Strom: Bundestag beschließt Energiepaket
Der Bundestag hat am 31.01.2025 zentrale Gesetzesnovellen im Energiesektor verabschiedet. Diese Änderungen betreffen nicht nur große Unternehmen, sondern haben auch weitreichende Folgen für den Mittelstand. DER MITTELSTANDSVERBUND analysiert die neuen Regelungen, ihre wirtschaftspolitische Bedeutung und zeigt Handlungsoptionen auf.
11.02.2025
Mit der Verabschiedung des lange erwarteten Energiepakets im Bundestag wurden wichtige energiegesetzliche Reformen auf den Weg gebracht. Betroffen sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Für den Mittelstand eröffnen sich dadurch sowohl neue Chancen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung als auch Herausforderungen durch veränderte regulatorische Anforderungen.
(1) Netzstabilität und Flexibilitätsanforderungen im EnWG
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bringt konkrete Veränderungen für Unternehmen mit eigener Energieversorgung oder hohem Stromverbrauch. Ziel ist es, die Netzstabilität durch eine engere Steuerung dezentraler Erzeuger und Verbraucher über den Einsatz von Smart-Meter-Technologie sicherzustellen.
Hintergrund ist, dass bislang Mechanismen zur Steuerung der Stromeinspeisung unter anderem im Photovoltaikbereich fehlen. Da Betreiber für ihren Strom eine feste Vergütung erhielten – unabhängig vom tatsächlichen Bedarf im Netz –, wurde oft auch dann eingespeist, wenn bereits ein Überangebot bestand, anstatt den Strom zu speichern. Ab Februar 2025 sinkt die Vergütung für kleine Anlagen auf 7,95 Cent/kWh, den niedrigsten Stand seit 20 Jahren.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Die Regelung zur Vergütungsstreichung bei negativen Strompreisen gilt nur für Neuanlagen.
- Stunden ohne Vergütung werden am Ende der 20 Jahre Vergütungsgarantie ausgeglichen, sodass sich die Investition langfristig lohnt.
- Auch kleinere PV-Anlagen können jetzt Solarstrom direkt an der Börse verkaufen, gespeicherter Strom lässt sich gezielt einspeisen.
- Bis 2028 soll jede zweite Anlage einen intelligenten Stromzähler (Smart-Meter-Technologie) erhalten, neue Anlagen bereits innerhalb von 24 Monaten – das schafft Transparenz und optimiert die Nutzung.
- Bei drohender Überlastung können Netzbetreiber dann gezielt regulieren, um Engpässe zu vermeiden.
Für mittelständische Unternehmen bedeutet das konkret:
- Wer eine Photovoltaik-, eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK)- oder eine andere dezentrale Energieanlage betreibt, muss sich auf technische Anpassungen einstellen. Netzbetreiber erhalten künftig stärkere Eingriffsrechte zur Steuerung dieser Anlagen, um Überlastungen zu vermeiden.
- Unternehmen, die größere Strommengen selbst erzeugen oder verbrauchen, müssen sicherstellen, dass ihre Mess- und Steuerungssysteme den neuen Anforderungen entsprechen.
- Die präzisere Steuerung von Lastspitzen kann Energiekosten senken, indem Netzgebühren reduziert und Erzeugungsspitzen besser genutzt werden. Unternehmen mit Eigenstromerzeugung sollten prüfen, ob eine optimierte Steuerungsstrategie wirtschaftliche Vorteile bringt.
- Möglicherweise sind Investitionen in Messtechnik und IT erforderlich, da Smart-Meter-Systeme und netzkompatible Steuerungstechnologien implementiert werden müssen. Einsparpotenziale durch intelligente Lastverlagerung sollten kalkuliert und strategisch genutzt werden.
(2) Förderung von Bioenergie und Kraft-Wärme-Kopplung: Planungssicherheit, aber auch Anpassungsdruck
Die Ausweitung der Ausschreibungsvolumina für Bioenergie und die Verlängerung der Förderfähigkeit von KWK-Anlagen schaffen wichtige Investitionsanreize. Für mittelständische Unternehmen mit hohem Energiebedarf bieten sich Chancen zur Diversifizierung der Energiequellen und zur Minderung der CO₂-Emissionen. Allerdings gelten neue, strengere Anforderungen an Effizienz und Flexibilität.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Zukünftig sollen auch KWK-Anlagen, die erst nach dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, gefördert werden. Bisher war eine Förderung nur für Anlagen möglich, die bis zu diesem Datum fertiggestellt wurden.
- KWK-Anlagen bleiben ein zentraler Baustein der dezentralen Strom- und Wärmeversorgung und erhalten auch für Wärmenetze und Wärmespeicher erweiterte Förderoptionen.
- Moderne KWK-Anlagen sollen eine wesentliche Rolle bei der Absicherung der Stromversorgung spielen, insbesondere bei Dunkelflauten und Zeiten niedriger erneuerbarer Erzeugung.
- Bestehende fossile KWK-Anlagen können weiter modernisiert werden, um den Übergang zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe zu ermöglichen.
- KWK-Anlagen und gekoppelte Wärmenetze sollen bis 2030 einen erheblichen Teil der bisherigen fossilen Kraftwerke ersetzen und damit Netzlasten in Zeiten geringer erneuerbarer Erzeugung ausgleichen.
Diese Änderungen stärken die Planungssicherheit für Investoren und Betreiber und gewährleisten eine stabile Energieversorgung während der Transformation des Energiesystems.
Für mittelständische Unternehmen bedeutet das konkret:
- Fördermittel sind an Betriebsstunden und Flexibilität geknüpft, d.h. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Anlagen hohe Verfügbarkeiten aufweisen und sich an Netzschwankungen anpassen können.
- Förderfähige Anlagen sollen zunehmend mit Speichertechnologien kombiniert werden, um Strom gezielt abrufen zu können und Netzentlastungen zu ermöglichen.
- Unternehmen, die KWK oder Bioenergie nutzen, sollten prüfen, ob ihre Systeme den neuen Anforderungen entsprechen und ob sich eine Anpassung lohnt.
Falls Ihr Unternehmen eigene KWK- oder Bioenergieanlagen betreibt oder plant, sollten Sie jetzt folgende Fragen klären: Sind unsere bestehenden Anlagen förderfähig? Falls nicht, könnten gezielte Modernisierungen notwendig sein. Erfüllen wir die neuen Anforderungen an Betriebsstunden und Flexibilität? Falls nicht, drohen eingeschränkte Fördermöglichkeiten oder Effizienzverluste. Lohnt sich die Integration von Speichern oder anderen Optimierungsmaßnahmen? Unternehmen sollten Potenziale zur Netzstabilisierung und Eigenverbrauchssteigerung bewerten.
(3) TEHG-Novelle: Zwischen Planungssicherheit und Bürokratiezuwachs
Die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) bringt für betroffene Unternehmen mehr Planungssicherheit, insbesondere in energieintensiven Branchen. Gleichzeitig führt sie jedoch zu erhöhtem Aufwand durch striktere Berichts- und verschärfte Nachweispflichten für Emissionen und Kompensationsmechanismen.
Der klassische Mittelstand, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ohne energieintensive Produktionsprozesse oder große Feuerungsanlagen, fällt in der Regel nicht unter die Regelungen des TEHG. Diese finden im Rahmen dieses Artikels lediglich der Vollständigkeit halber Erwähnung, da die Anpassungen im Rahmen des sogenannten 'Energiepakets' beschlossen wurden.
Falls Ihr Unternehmen unter das TEHG fällt, sollten Sie jetzt prüfen: Sind unsere internen Strukturen auf die verschärften Berichtspflichten vorbereitet? Falls nicht, könnten zusätzliche personelle oder digitale Ressourcen notwendig sein. Welche finanziellen Auswirkungen haben die neuen Zertifikatspflichten? Unternehmen sollten eine Kostenanalyse der CO₂-Bepreisung und potenzieller Kompensationsmaßnahmen vornehmen. Gibt es strategische Möglichkeiten zur Reduktion der Emissionslast? Investitionen in effizientere Prozesse oder Emissionsminderungsstrategien könnten langfristig Kosten sparen.
(4) Windkraftausbau: Chancen für die Eigenversorgung, aber Unsicherheiten bei der Standortplanung
Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bringt für Unternehmen, die in eigene Windkraftanlagen investieren möchten, neue Möglichkeiten zur Eigenversorgung. Gleichzeitig erschweren jedoch strengere Vorgaben zur Standortplanung und Genehmigung den Zugang zu geeigneten Flächen.
Für mittelständische Unternehmen bedeutet das konkret:
- Neue Steuerungsmechanismen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, sollen unkontrollierten Zubau verhindern, könnten jedoch die Flächenvergabe weiter verkomplizieren.
- Strengere Anforderungen an Umweltverträglichkeit und Netzanschluss könnten zu längeren Planungszeiten und höheren Hürden führen.
- Unklare Auslegungen der neuen Regelungen auf Landesebene erschweren langfristige Investitionsentscheidungen.
Falls Ihr Unternehmen den Bau einer Windkraftanlage plant, sollten Sie jetzt prüfen: Ist unser Standort langfristig gesichert? Unternehmen sollten frühzeitig mit Behörden und Grundstückseigentümern in den Dialog treten, um Planungsrisiken zu minimieren. Welche Genehmigungsanforderungen gelten für unser Projekt? Eine genaue Analyse der neuen Vorschriften kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden. Lohnt sich die Investition unter den neuen Rahmenbedingungen? Unternehmen sollten Wirtschaftlichkeitsanalysen unter Berücksichtigung regulatorischer Unsicherheiten und potenzieller Fördermöglichkeiten durchführen.
Fazit
Das Energiepaket stellt weitere Weichen für eine beschleunigte Energiewende. Chancen, die sich dadurch ergeben: Effizienzsteigerung durch Smart-Meter-Technologie, Investitionsanreize für Bioenergie und Kraftwärmekopplung, sowie neue Potenziale zur Eigenstromversorgung aus Windenergie. Herausforderungen, die leider trotz vieler Lippenbekenntnisse nach weniger Bürokratie immer noch bestehen: Steigende regulatorische Komplexität und Unsicherheiten bei der Standortplanung für Erneuerbare Energien. Mittelständische Unternehmen sollten die Entwicklungen aktiv begleiten, ihre Energie- und Investitionsstrategien anpassen und gezielt von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren. Politisch bleibt es entscheidend, dass die nächste Bundesregierung den Bürokratieabbau ernsthaft vorantreibt und dadurch den Wirtschaftsstandort Deutschland sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt.
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