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Industriestrompreis: Wirtschaftsministerium legt Förderrichtlinie vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf für die Förderrichtlinie für einen Industriestrompreis vorgelegt. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert die einseitige Subvention und fordert eine strukturelle Senkung der Energiekosten für alle.

08.01.2026

Mitte November des vergangenen Jahres hatte das BMWE Eckpunkte zu dem geplanten Industriestrompreis formuliert. Der nun vorgelegte Entwurf für die Förderrichtlinie setzt diese nun im Wesentlichen um. Neu ist, dass die Bundesregierung nun sogar eine Kombination von Strompreiskompensation und Industriestrompreis ermöglichen will. Dies war aus behilferechtlichen Gründen bislang ausgeschlossen.

Fokus auf Großverbraucher - der Mittelstand bleibt außen vor

Rechtsgrundlage ist der Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) der EU. Der europäische Rahmen ist dabei sehr eng und enthielt ursprünglich keine Möglichkeit für eine solche einseitige Subventionierung des Strompreises für Industrieunternehmen. Die Bundesregierung hatte sich in Brüssel für die Aufnahme einer solchen Möglichkeit eingesetzt.

Dadurch ist das Konzept für den deutschen Industriestrompreis durchaus komplex: Antragsfähig sind Unternehmen aus den 91 (Teil-)Sektoren aus dem Anhang I der Beihilfeleitlinien. Wenn ein Unternehmen in mehreren Wirtschaftszweigen tätig ist, gilt für die Bestimmung der Schwerpunkt der Tätigkeit des Unternehmens und für die Zuordnung zu Wirtschaftszweigen die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes in der Ausgabe von 2008 (WZ 2008). Die Unternehmen des kooperierenden Mittelstandes bleiben hier weitgehend außen vor.

Die Richtlinie sieht vor, dass der Staat den begünstigten Unternehmen auf Antrag 50 Prozent ihres jährlichen Stromverbrauchs rückwirkend erstattet. Zusätzlich soll es einen sogenannten Flexibilitätsbonus geben. Dabei müssen die Unternehmen aber mindestens die Hälfte der erhaltenen Beihilfe als Gegenleistung in neue oder modernisierte Anlagen investieren. Der Bonus von 10 Prozent kann gewährt werden, wenn ein Unternehmen 80 Prozent seiner Gegenleistungsverpflichtungen in "Maßnahmen zur Erhöhung der Nachfrageflexibilität" erbringt. Von diesen zusätzlichen 10 Prozent Beihilfe müssen dann wiederum 75 Prozent in Gegenleistungen investiert werden.

Strukturprobleme lösen statt punktueller Förderung

MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Bergmann kritisiert den Industriestrompreis: "Bezahlbare und sichere Energie ist ein kritischer Standortfaktor. Alle Unternehmen brauchen wettbewerbsfähige Energiepreise - die energieintensiven umso mehr. Ein Industriestrompreis kann höchstens eine kurzfristige Brücke für wenige Große sein. Dem kooperierenden Mittelstand drohen sogar noch teurere Strompreise, da er die Subventionierung mitfinanzieren muss.

Solch einseitige Privilegierungen sind wettbewerbsverzerrend und helfen nicht weiter. Stattdessen brauchen wir dringend strukturelle Entlastungen, wie die Senkung der Stromsteuer für alle. Das wäre ein echter Standort-Booster, der nachhaltig wirkt. Nur mit wettbewerbsfähigen Energiepreisen für alle Unternehmen kann der Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig gestärkt werden."

DER MITTELSTANDSVERBUND wird den Entwurf der Förderrichtlinie im weiteren Verfahren konstruktiv-kritisch begleiten. 

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