EEG-Novelle: Marktintegration erneuerbarer Energien ohne Investitionsbremse
Die EEG-Novelle plant das Aus der festen Einspeisevergütung. Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (ehemals DER MITTELSTANDSVERBUND) fordert: Marktintegration ja, aber ohne neue Investitionshürden. Praxisnahe Direktvermarktung ist essenziell, um das PV-Potential auf Gewerbedächern zu heben.
24.04.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzliches Festhalten an den Zielen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), insbesondere an dem Ausbauziel von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030
- Abschaffung der festen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen (stattdessen ausschließliche Förderung über die geförderte Direktvermarktung)
- Einstellung der Förderung für Neuanlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung
- Förderung von Neuanlagen ab 25 Kilowatt ausschließlich über die Marktprämie in Verbindung mit der Direktvermarktung (Marktprämienmodell)
- Einführung zweiseitiger Differenzverträge (Contract for Difference) für Anlagen über 100 kW, mit dem Ziel, Erlöse bei niedrigen Strompreisen abzusichern und übermäßige Gewinne bei hohen Marktpreisen teilweise abzuschöpfen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgelegt. An den grundsätzlichen Ausbauzielen hält der Entwurf fest: Bis 2030 sollen 80 Prozent der Stromversorgung durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Gleichzeitig setzt der Entwurf stärker auf Kosteneffizienz und Marktintegration. Kernelement ist die Abschaffung der bisherigen festen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen, die bislang insbesondere kleineren und mittleren Anlagen (bis 100 kWp) Planungssicherheit geboten hat. Künftig soll die Förderung für Neuanlagen unter 25 Kilowatt vollständig entfallen.
Anlagen ab 25 Kilowatt installierter Leistung sollen nur noch über das Marktprämienmodell in Verbindung mit der Direktvermarktung gefördert werden. Das bedeutet, dass der erzeugte Strom nicht mehr zu einem festen Satz vergütet wird, sondern über die Direktvermarktung am Markt verkauft und durch eine Marktprämie gefördert wird. Die Marktprämie gleicht dabei die Differenz zu dem Förderbetrag (anzulegender Wert) aus, der für die jeweilige Anlage maßgeblich ist.
Für geförderte größere Anlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung plant das BMWE zudem die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (Contract for Difference, CfD). Dieses Instrument soll einerseits Investitionen absichern, indem es bei niedrigen Marktpreisen weiterhin eine Erlösuntergrenze garantiert. Andererseits sollen bei hohen Marktpreisen „übermäßige“ Gewinne teilweise abgeschöpft werden und zur Finanzierung des Fördersystems beitragen (Refinanzierungsbeitrag).
Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist klar: Die aktuelle geopolitische Lage zeigt erneut, wie wichtig es ist, Energieabhängigkeiten abzubauen und die Energiesouveränität Europas zu stärken. Der Ausbau erneuerbarer Energien bleibt dafür ein zentraler Baustein. Zahlreiche Unternehmen des kooperierenden Mittelstandes aus Handel, Handwerk, der Logistik und der Dienstleistungswirtschaft investieren bereits heute in Photovoltaikanlagen. Sie senken damit ihre Energiekosten, erhöhen die Versorgungssicherheit ihrer Betriebe und leisten zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Diese Investitionsbereitschaft darf durch neue Förderlogiken nicht ausgebremst werden.
Damit diese Investitionen weiter stattfinden, müssen die Rahmenbedingungen verlässlich, praxistauglich und bürokratiearm bleiben. Wenn kleinere Anlagen aus der Förderung fallen und für mittlere Anlagen die Direktvermarktung zum Regelfall wird, darf das nicht zu neuen Hürden für Betriebe führen. Gerade für gewerbliche PV-Anlagen braucht es praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Direktvermarktungsmodelle. Zudem darf eine Direktvermarktung kleinerer Mengen nicht die Wirtschaftlichkeit der Anlage gefährden. Andernfalls drohen neue Hürden für Betriebe und eine Ausbremsung des Ausbaus gewerblicher PV-Anlagen.
DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich deshalb dafür ein, die Marktintegration erneuerbarer Energien mit verlässlichen Übergangsregelungen sowie unkomplizierten und standardisierten Direktvermarktungsmodellen zu verbinden, um Investitionsanreizen für gewerbliche Aufdachanlagen nicht zu unterbinden. Gerade PV-Anlagen auf bestehenden Gewerbe- und Industriedächern bieten ein besonders großes Ausbaupotential, da sie ohnehin versiegelte Flächen nutzen, keine zusätzlichen Nutzungskonflikte verursachen und einen flächenschonenden Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen.