Bundeszuschuss zu Übertragungsnetzkosten: BKM nimmt Stellung
Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in den Jahren 2027 bis 2029 abgegeben.
19.08.2026
Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstands begrüßt, dass der Bund die Netzentgelte auch über das Jahr 2026 hinaus dämpfen will. Zugleich fordert der BKM eine Entlastung, die dauerhaft angelegt ist und bei Unternehmen verlässlich und möglichst gleichmäßig ankommt.
Der Zuschuss wirkt branchenübergreifend – aber nicht überall gleich
Netzentgelte sind für viele mittelständische Unternehmen inzwischen ein erheblicher Kostenfaktor auf der Stromrechnung. Mit diesen werden Betrieb, die Wartung und der Ausbau der Stromnetze finanziert. Ein Teil davon entfällt auf die Übertragungsnetze, die den Strom über große Entfernungen transportieren.
Der Bundeszuschuss wird an die Übertragungsnetzbetreiber gezahlt und senkt dort die Kostenbasis. Über den sogenannten Wälzungsmechanismus wird eine Absenkung der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber an die nachgelagerten Verteilnetzbetreiber weitergegeben. Dadurch wirkt der Zuschuss grundsätzlich auch dämpfend auf die Netzentgelte von Unternehmen und anderen Stromverbrauchern in den Verteilnetzen.
Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten ist grundsätzlich ein sinnvoller Ansatz, weil er horizontal angelegt ist und branchenübergreifend wirkt. Er entspricht der Forderung des BKM nach einer Ordnungspolitik, die die Breite der Wirtschaft entlastet, statt ausgewählte Industriezweige zu privilegieren. Die konkrete Wirkung des Bundeszuschusses fällt jedoch je nach Netzebene und regionaler Netzstruktur unterschiedlich aus. Gerade Unternehmen im Verteilnetz profitieren nur mittelbar und gemessen am gesamten Netzentgelt in geringerem Umfang.
Sinkender Zuschuss schwächt die Entlastungswirkung
Der BKM weist zudem darauf hin, dass der Zuschuss nach dem vorliegenden Entwurf von 6,5 Mrd. Euro im Jahr 2026 auf 5,525 Mrd. Euro jährlich in den Jahren 2027 bis 2029 sinken soll. Angesichts weiter steigender Übertragungsnetzkosten droht dadurch eine abnehmende Entlastungswirkung.
Planungssicherheit schaffen – allgemeine Stromsteuersenkung jetzt
Der BKM betont, dass Unternehmen für langfristige Investitionen verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Ein befristeter Zuschuss, dessen Fortführung von der Haushaltslage, der Verfügbarkeit von Mitteln des Klima- und Transformationsfonds sowie künftigen politischen Schwerpunktsetzungen abhängt, bietet dafür keine ausreichende Grundlage.
Der BKM spricht sich daher für eine Verstetigung des Zuschusses aus. Zugleich bekräftigt der BKM seine seit Langem erhobene Forderung, die Stromsteuer für alle betrieblichen Verwendungen von derzeit 2,05 ct/kWh auf das europäische Mindestniveau von 0,05 ct/kWh abzusenken. Eine solche Maßnahme würde alle betrieblichen Stromverbraucher unabhängig von Branche, Standort oder Netzebene unmittelbar und in gleicher Höhe je Kilowattstunde entlasten.
Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten ist aus Sicht des BKM ein wichtiges Instrument. Er kann die Netzentgelte dämpfen und kurzfristig zur Entlastung beitragen. Eine strukturelle Senkung der Stromkosten ersetzt er jedoch nicht.
Bastian Prinz
Junior Referent für Public Affairs
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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