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Zuwanderung ausländischer Fachkräfte wird erleichtert

Zum 1. August 2012 sind wichtige Änderungen im Zuwanderungsrecht in Kraft getreten. Der MITTELSTANDSVERBUND informiert über die neuen Erleichterungen.

03.08.2012

Zum 1.8.2012sind wichtige Änderungen im Zuwanderungsrecht in Kraft getreten.Erleichterungen sind insbesondere:

  • geringere Gehaltsgrenzen für Inhaber der neuen Blauen Karte EU (gilt nur für Akademiker) als die bisherige Gehaltsgrenze für die Niederlassungserlaubnis Hochqualifizierter nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG (dieser Tatbestand wurde gänzlich gestrichen);
  • neue Einführung des Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche;
  • Erleichterungen für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen und Ausbildungen;
  • Verfahrensbeschleunigung durch Fiktion der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach zwei Wochen und Möglichkeit der Zustimmung der BA vorab vor offizieller Zustimmungsabfrage der Ausländerbehörde

Zusammen mit der bereits seit 2011 praktizierten Aussetzung der Vorrangprüfung in Mangelberufen sind wir damit auf dem Weg hin zu einer offeneren und flexiblen Zuwanderung von Fachkräften.Dennoch bestehen weitere Lücken im Zuwanderungsrecht, die geschlossen werden müssen. So muss etwa die Zuwanderung von Fachkräften in Mangelberufen unterhalb des akademischen Niveaus ohne Vorrangprüfung ermöglicht und der internationale Personalaustausch erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Damit diese dringend notwendigen Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auch ihre Wirkung entfalten können, brauchen wir in Deutschland zudem eine gelebte Willkommenskultur.

Zu Ihrer Information finden Sie hier:

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