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Unternehmenssteuerreform kein Grund zum Jubeln

ZGV:"Licht und Schatten"

30.05.2007

Berlin, 24. Mai 2007 – „Die Unternehmensteuerreform 2008 ist ein wichtiger Schritt der großen Koalition zur Senkung der nominalen Steuersätze und damit zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Deutschland rückt nun vom letzten Platz wieder ins Mittelfeld vor. Die Absenkung der Belastung auf knapp unter 30 Prozent wird jedoch teuer erkauft und trifft einige Unternehmen hart, auch wenn im Rahmen der Beratungen zahlreiche Entschärfungen erreicht werden konnten. Licht und Schatten der Unternehmensteuerreform liegen nah beieinander.“ Dies erklärte der ZGVanlässlich der heutigen Verabschiedung der Unternehmensteuerreform 2008 im Deutschen Bundestag.

Gerade aus Sicht des Mittelstandes wurden noch verschiedene Verbesserungen erreicht, die komplizierten Regelungen und die zahlreichen Restriktionen schmälerten jedoch die Zuversicht auf deutliche und nachhaltige wirtschaftliche Impulse, soZGV Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann.Nun müsse die große Koalition bei der Erleichterung der Unternehmensnachfolge noch Nägel mit Köpfen machen, und eine praxistaugliche Abschmelzungsregelung mit einer akzeptablen Bewertungsgrundlage umsetzen, so Veltmann, .

Nach Meinung des ZGV wäre mehr möglich gewesen, um eine bessere und wirksamere Steuerreform hinzubekommen. Durch die Einführung der Thesaurierungsbegünstigung könne nun zumindest für eine Reihe von Unternehmen die Steuerlücke zwischen Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen geschlossen werden. Mit dem nun auf 235.000 Euro erhöhten Investitionsabzugsbetrag nach dem neuen § 7g EStG würden kleine Unternehmen in die Reform einbezogen, die sogenannte Mittelstandslücke dadurch jedoch nur verkleinert.

Mit dem Verzicht auf die generelle Einbeziehung von Skonti und Boni in die gewerbesteuerliche Hinzurechnung werde zwar der Ausbau der Gewerbesteuer zu einer Substanzsteuer nicht akzeptabler, so Hauptgeschäftsführer Veltmann, jedoch sei damit ein äußerst kritischer Punkt weitgehend entschärft worden.

Der ZGV verkenne auch nicht, dass die große Koalition von den ursprünglich verheerenden Überlegungen, die Finanzierung von Unternehmen massiv zu besteuern, Abstand genommen habe. Dennoch seien gravierende Fragmente bei der Zinsschranke und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Finanzierungsanteilen im Kern unverändert geblieben. Sie würden sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erschwerend für Wirtschaft und öffentliche Haushalte auswirken.

Die gerade im Unternehmensbereich stärker denn je sprudelnden Steuern hätten es ermöglicht, die Unternehmensteuerreform weiter zu entschärfen und das Fundament der wirtschaftlichen Dynamik deutlicher zu stärken. Der ZGV rufe deswegen die Politik auf, die Regelungen nach Inkrafttreten auf den Prüfstand zu stellen und mit dem Mittelstand erforderliche Feinjustierungen umzusetzen, so Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann.

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