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Federführende Bundesratsausschüsse sprechen sich gegen Erweiterung des Verbots von Lebensmittelverkäufen unter Einstandspreis aus

"Erweiterung des Verbotes von Lebensmittelverkäufen weder geeignet noch erforderlich, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen" - ZGV sieht sich bestätigt

15.06.2007

Berlin, 6.6.2007. Wirtschaftsausschuss sowie Finanzausschuss des Bundesrates haben sich eindeutig gegen die auch vom ZGV heftig kritisierte Erweiterung des Verbots von Lebensmittelverkäufen unter Einstandspreis ausgesprochen.

Die beiden federführenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat daher die Streichung von § 20 Abs. 4 Sätze 2 bis 4 GWB in der Fassung des derzeit vorliegenden Gesetzentwurfs. Die Ausschüsse sprechen sich dafür aus, die dort vorgesehene Erweiterung des Verbots von Lebensmittelverkäufen unter Einstandspreis nicht umzusetzen, da die vorgeschlagene Erweiterung des Verbots von Lebensmittelverkäufen unter Einstandspreis weder geeignet noch erforderlich sei, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen. Analog zur klaren Position des ZGV bewerten beide Ausschüsse damit die derzeit geltende Regelung des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB als ausreichend, um die kartellrechtlichen Zielvorgaben in der Praxis umsetzen zu können.

In den Erläuterungen hierzu führen die beiden Ausschüsse an, dass auf dem Gebiet des Lebensmittelhandels ist im Gegensatz zu den Verhältnissen auf dem Energiemarkt auf Grund der hohen Konzentration von Handelsunternehmen eine Entwicklung zu einem zum Teil ruinösen Wettbewerb zu beobachten sei. Marktmächtige Unternehmen verfügten über eine hohe Nachfragemacht, die es ihnen ermögliche, bei den vielfach deutlich geringer konzentrierten Herstellern günstige Einkaufsbedingungen durchzusetzen und mit Niedrigpreisstrategien um Kunden zu werben, bei denen kleine und mittlere Einzelhandelsbetriebe mit ihren oftmals ungünstigeren Einkaufsbedingungen nicht mithalten könnten.

Auf Dauerkönne dies zu einer Verdrängung von kleineren und mittleren Unternehmen vom Markt führen, was wiederum die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln im ländlichen Bereich beeinträchtigen könne. Hinzu komme die Besorgnis, dass der von marktmächtigen Unternehmen des Lebensmittelshandels ausgeübte Preisdruck gegenüber Herstellern zu einer Verschlechterung der Qualität von Lebensmitteln führen könne. Um so genannten "Niedrigpreis-Strategien" großer Handelsunternehmen wirksam begegnen zu können, seien die Regelungen des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB in der geltenden Fassung ausreichend, so die beiden Bundesratsausschüsse in ihren Ausführungen, was der eindeutigen Position des ZGV entspricht.



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