PASCHEN Rechtsanwälte: PROFESSIONELLES ANWALTLICHES FORDERUNGSMANAGEMENT
Die PASCHEN Rechtsanwälte bieten für das Forderungsmanagement/Inkasso eine anwaltliche Alternative zur Geltendmachung von Außenständen an. Seit einigen Monaten sind Paschen Rechtsanwälte zudem Mitglied im ServiCon Anwaltsnetz und arbeiten mit der Prof. Schumann GmbH zusammen.
01.06.2011
Wenn Anbieter von Waren und Dienstleistungen unfreiwillig zu Kreditgebern werden, weil die Abnehmer Zahlungsziele nicht einhalten, ist schnelles und effizientes Handeln geboten. Liquidität ist überlebenswichtig. Ein zeitgemäßes Forderungsmanagement ist daher unabdingbar. ServiCon bietet seinen Mitgliedern schon seit 2006 durch die Zusammenarbeit mit dem Partner PASCHEN Rechtsanwälte einen effizienten, schnellen, transparenten und kostengünstigen anwaltlichen Service. Die Kanzlei ist eine seit fast zwei Jahrzehnten auf das Forderungsmanagement spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft mit fünf Standorten in Deutschland. So ist sichergestellt, dass die Interessen ihrer Mitglieder im gesamten Bundesgebiet wahrgenommen werden können. Viele Jahre Erfahrung im Umgang mit Verbundgruppen und Ihren Mitgliedern stellen sicher, dass wir bei PASCHEN „Ihre Sprache sprechen".
Schnell zum Erfolg
gt;Papierlose Übertragung der Schuldnerdaten per Fax, E-Mail sowie aus beliebigen Vorsystemen wie etwa Microsoft Dynamics NAV
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gt; Erstellung von Mahnschreiben i. d. R. noch am gleichen Tag
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gt; Kein unnötiger Papierverkehr
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gt; Gerichtliches Mahnverfahren online
Qualität von Anfang an
gt; Anwaltliche Bearbeitung von Anfang bis Ende
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gt;Umfassende anwaltliche Beratung rund um das Forderungsmanagement
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gt; Prüfung der AGB Abläufe möglich
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gt; Individuelle Bearbeitung auch streitiger Fälle
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gt; Geltendmachung von Sicherungsrechten
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gt; Vertretung im Insolvenzverfahren
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gt; Juristische Betreuung auch im Ausland durch internationales Netzwerk
Transparenz durch debit.control
Täglich aktualisierte Informationen in leicht zu bedienendem verständlichen Onlineportal über: Sachstände - Forderungshöhe - Zahlungseingänge - Aktenhistorie sowie Detailinformationen über bereits abgeschlossene Verfahren - Aktenarchiv. Eine Benachrichtigungsfunktion informiert per E-Mail über wesentliche Veränderungen.
- Keine Kosten im Erfolgsfalle, da diese vollständig vom Schuldner getragen werden
- Bei Teilzahlung zunächst Verrechnung auf Kosten und Zinsen
- Keine Erfolgsprovision, kein Einbehalt von Zinsen!
- Geringe „Nichterfolgspauschalen" gemäß § 4 Abs.2 RVG
Kostengünstige Beauftragung
Sichern Sie Ihren Mitgliedern die vorteilhaften
ServiCon Konditionen durch die Zusammenarbeit mit PASCHEN. Eine Verpflichtung zur Übergabe von Fällen entsteht hieraus nicht.
Nicht nur die in diesem Bereich tätigen Anwälte, sondern auch die Rechtsanwaltsfachangestellten der Kanzlei verfügen über vertiefte Kenntnisse des Zwangsvollstreckungsrechts. Bei der Beitreibung von Forderungen im Ausland verlässt sich PASCHEN Rechtsanwälte auf ein Netzwerk bewährter Korrespondenzanwälte.
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