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EOS Deutschland -keine Angst vorm Bundesdatenschutzgesetz

Jeden Monat melden etwa 2.600 Unternehmen in Deutschland Insolvenz an. Für ihre Geschäftspartner sind zahlungsunfähige Unternehmen ein Risiko, das dank umfangreicher Daten, wie Zahlungserfahrungen, frühzeitig erkennbar ist. Aber Vorsicht: Wer unbedacht Daten an Auskunfteien meldet, verstößt möglicherweise gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

06.10.2011

Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen schwerwiegende zivil- und verwaltungsrechtliche Folgen. Unter Umständen werden Verstöße gegen das BDSG mit Geldbußen von bis zu 300.000 Euro belegt. Doch weitaus gravierender als der finanzielle Aspekt kann der entstandene Imageschaden sein. Diesen Risiken gilt es vorzubeushy;gen, zum Beispiel mit dem DDMonitor.

Gesetzesrahmen
Der Zensus 2011 ist laut den beteilig ten Ämtern das momentan größte Statis - tik-Projekt in Deutschland. Da die Mit -arbeiter der Volksbefragung Inforshy;mationen zusammentragen, die Pershy;sonen eindeutig zugeordnet werden können, folgt die Befragung strengsshy;ten Datenschutzbestimmungen: In Verbindung mit §16 BstatG stellt §11 ZensVorbG 2011 sicher, dass Einzelanshy;gaben über persönliche und sachliche Verhältnisse der strikten Geheimhalshy;tung unterliegen, solange ein Persoshy;nenbezug besteht oder herstellbar ist. Die Sicherheit der Datenübermittlung ist über §20 ZensG 2011 geregelt. Das Beispiel zeigt, dass die Einhaltung des Datenschutzes, die Vorbeugung gegen Missbrauch und das Verfolgen eigener Interessen durchaus vereinbar sind.

Das Recht auf informationelle Selbstshy;bestimmung wird aus Art.2 Abs.1 GG in Verbindung mit Art.1 Abs.1 GG abshy;geleitet. Es kann aber durch Gesetze oder Rechtsvorschriften eingeschränkt werden. §28a BDSG gestattet die Dashy;tenübermittlung an Auskunfteien und regelt gleichzeitig, welche Daten, unshy;ter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt weitergegeben werden dürfen.

Was ist neu?
Vor Inkrafttreten von §28a BDSG war nicht eindeutig geregelt, welche Zahshy;lungsinformation von Unternehmen an Auskunfteien oder Zahlungserfahshy;rungspools geliefert werden dürfen. Unternehmen gingen davon aus, dass Auskunfteien die Information datenshy;schutzgerecht behandeln. Seit April 2010 gibt es konkrete Regeln, nach deshy;nen Firmen einmelden dürfen. So exisshy;tieren beispielsweise genaue Vorgashy;ben, zu welchem Zeitpunkt überfällige Rechnungen an Zahlungserfahrungsshy;pools weitergegeben werden dürfen.

Zwei unterschiedliche Auslegungen
Welcher Adressatenkreis unter den Schutz des BDSG fällt, ist aber nach wie vor umstritten: Nach einer „weishy;ten Auslegung“ greift der Regeshy;lungsinhalt des BDSG nur für Privatshy;personen und hat deshalb auf das B2B-Geschäft keine Auswirkung. Legt man die Formulierung „solange ein Personenbezug noch besteht oder herstellbar ist“ wörtlich aus, kommt man zu einer Auslegung „im engeren Sinne“. Das BDSG hat gerade dann Beshy;deutung für Unternehmen, wenn die Abgrenzung zwischen Privatperson und Unternehmer fließend ist, wie es beispielsweise bei Gewerbebetrieben der Fall ist. Etwa zwei Drittel der aktishy;ven Firmen in Deutschland sind Persoshy;nengesellschaften.

DDMonitor orientiert sich an der engen Auslegung
„Wir haben uns sehr früh mit dem §28a BDSG befasst“, sagt Melvin Bashy;ruch, Leiter Kreditmanagement bei EOS Deutschland. „Der Deutsche Deshy;bitoren Monitor (DDMonitor) ist so gestaltet, dass Unsicherheiten in Beshy;zug auf das Datenschutzgesetz von vornherein ausgeschlossen sind.“ Im Unterschied zu anderen Informationsshy;anbietern orientierte sich der DDMoshy;nitor direkt an der engen Auslegung des BDSG, um so auf der sicheren Seishy;te zu sein. Die Anforderungen an die Software-Entwicklung waren deshalb klar formuliert: Für die angeschlosshy;senen Partner ist es nicht möglich, personenbezogene Daten, die möglishy;cherweise nicht BDSG-konform sind, in das System zu übertragen.

Rechtsform ist entscheidend
Auf Kapitalgesellschaften wird das BDSG grundsätzlich nicht angewandt. Da aber angenommen wird, dass Informationen über eine Firma auf die dahinterstehende Person durchshy;schlagen, zählen Einzelkaufleute, Personengesellschaften und Mitarshy;beiterdaten einer juristischen Person zum Adressatenkreis des BDSG. Im DDMonitor finden deshalb innerhalb der verschiedenen Front-ends Prüfshy;prozesse statt. Sie stellen sicher, dass nur Rechnungsvorgänge übermittelt werden, die die Kriterien des §28a BDSG erfüllen. Da die meisten Partner des DDMonitor kein separates Feld für die Rechtsform vorhalten können, sind die vom DDMonitor zurückgelieferten Rechtsformen für die Identifikation als Kapital- oder Personengesellschaft und die entsprechend differenzierte Verarbeitung maßgeblich.

Gesetz regelt die Datenübermittlung
Das Gesetz macht eindeutige Aussashy;gen zur Meldung von Negativdaten: „Laut §28a BDSG ist die Übermittlung von Daten, die im Zusammenhang mit einer Forderung stehen, zulässig“, ershy;läutert Carolin Wurm, Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte von EOS KSI. „Wer vorleistungspflichtig ist, hat ein berechtigtes Interesse die Bonität seiner Kunden zu prüfen.“ In Bezug auf Personengesellschaften weist die Juristin auf folgende Voraussetzungen des §28a BDSG zur Übermittlung von Negativdaten hin:

  • Der Schuldner hat mindestens zwei schriftliche Mahnungen mit rechtshy;zeitig ergangener Unterrichtung über die bevorstehende Datenübershy;mittlung der unbestrittenen Fordeshy;rung zu erhalten.
  • Negativdaten dürfen frühestens vier Wochen nach der ersten Mahnung zur Auskunftei übermittelt werden.

Anderes gilt für Positivdaten: Für Nicht-Banken existiert im Unterschied zu Kreditinstituten keine eindeutige Regelung zur Meldung von Positivdashy;ten. Deshalb werden im DDMonitor solche Informationen derzeit nicht übermittelt. „Wir gehen davon aus, dass wenn etwas nicht ausdrücklich geregelt ist, es nicht erlaubt ist“, ershy;klärt Melvin Baruch. „So schließen wir Risiken von vornherein aus.“

Über DDMonitor
Der DDMonitor — ein gemeinsames Produkt von Bürgel Wirtschaftsinforshy;mationen GmbH Co. KG, Euler Hershy;mes Forderungsmanagement GmbH und EOS Deutschland GmbH — ist eine B2B-Wirtschaftsdatenbank. Er bünshy;delt alle relevanten Risikoinformatishy;onen und liefert als Frühwarnsystem Unternehmern Hinweise über die Boshy;nitätsentwicklung ihrer Kunden.

Die DDMonitor Wirtschaftsdatenbank beinhaltet zusätzlich zu den Negativ-Zahlungserfahrungen der angeschlosshy;senen Partner Inkassodaten und harte Negativmerkmale von EOS, Bürgel und Euler Hermes. Insgesamt stehen Nutzern kontinuierlich aktuelle Risishy;koinformationen zu mehr als 3,9 Milshy;lionen Debitoren in Deutschland zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:

Melanie Ballweg
Leitung International Sales / Business Development
Tel.: 07066 9143-9367
Fax:07066 9143-229367
Mobil: +49 170 5624597
eMail: melanie.ballweg@eos-ksi.de
www.eos-deutschland-b2b.de

oder

Carolin Wurm
Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte der EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH
Tel.: 0621 / 87 58 58 53, eMail: carolin.wurm@eos-ksi.de.

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