Neues vom Ladenschluss
In Thüringen sind zum Jahreswechsel neue Regelungen im Ladenöffnungsgesetz in Kraft getreten. Auch in Nordrhein-Westfalen wird der seit wenigen Jahren liberalisierte Ladenschluss neu diskutiert. Der MITTELSTANDSVERBUND mischt sich ein.
27.01.2012
In Thüringen sind zum Jahreswechsel neue Regelungen im Ladenöffnungsgesetz in Kraft getreten. Auch in Nordrhein-Westfalen wird der seit wenigen Jahren liberalisierte Ladenschluss neu diskutiert. Der MITTELSTANDSVERBUND mischt sich ein.
- Thüringen: zwei beschäftigungsfreie Samstage für jeden Arbeitnehmer im Einzelhandel
In Thüringen wird mit den Neuregelungen insbesondere der verkaufsoffene Adventssonntag flexibilisiert und die sogenannte Ortsteilregelung erweitert. Außerdem wurde der Ladenschluss für den 24. und 31. Dezember auf jeweils 14 Uhr festgelegt.
Darüber hinaus enthält das Gesetz nun die Vorgabe, dass Beschäftigte in Verkaufsstellen an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht arbeiten dürfen. Ausnahmen können in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, die derzeit noch nicht verabschiedet ist.
DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert diese spezielle Arbeitszeitregelung scharf: Gerade im beratungsintensiven Facheinzelhandel nehmen die Kunden den Samstag als wichtigsten Einkaufstag an. Die Kundenströme sind dann am größten und auch der Großteil des Wochenumsatzes wird dann erwirtschaftet. Demzufolge wird auch der Großteil des Fachpersonals an den Samstagen zur Beratung und Bedienung der Kunden eingesetzt. Ein gesetzlicher Zwang zur Ausdünnung der Personaldecke an diesem Tag wird zu weniger Beratung, unzufriedenen Kunden und Abwanderung der Umsätze in die benachbarten Bundesländer führen.
DER MITTELSTANDSVERBUND hat gegenüber dem zuständigen Ministerium auf eine rasche Lösung des Problems gedrängt. Die Verordnung muss vorsehen, dass im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber individualvertraglich auf die freien Samstage verzichtet werden kann.
- Nordrhein-Westfalen: Rolle rückwärts im Ladenschluss?
Das vor wenigen Jahren liberalisierteLadenöffnungsgesetzdes Landes Nordrhein-Westfalensah vor, dass die verlängerten Öffnungszeiten evaluiert werden sollten. Einen entsprechenden Bericht hat die Landesregierung nun vorgelegt und mit dem Landtag in einer öffentlichen Anhörung debattiert.
Vertreter der Landesregierung haben bereits große Sympathie für eine mögliche Verkürzung der Ladenöffnungszeiten öffentlich geäußert. So könnte von Montag bis Donnerstag eine Verkürzung auf 22 oder gar 20 Uhr, samstags auf 20 oder sogar 18 Uhr im bevölkerungsreichsten Bundesland Realität werden.
Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES gehen diese Überlegungen an der Realität und an den Bedürfnissen von Verbrauchern und Händlern vorbei. So haben sich lokal die für die jeweilige Bevölkerung passenden Öffnungszeiten eingependelt.
Außerdem sei es für Verbraucher und Händler mehr als sinnvoll, wenn die Regelungen zum Ladenschluss kein Flickenteppich, sondern bundesweit einheitlich geregelt seien.