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ZGV-Stellungnahme zum EU-Grünbuch Arbeitsrecht

Mittelstandsverband stellt klare Forderungen auf

22.04.2007

Brüssel/Berlin, 19.4.2007. Nachdem die Europäische Kommission ihr Grünbuch für "Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21 Jahrhunderts" am 22. November 2006 vorgelegt hat, brachte der ZGV sich aktiv in die Diskussion ein und gab als Interessenvertreter des Mittelstandes auf europäischer Ebene eine Stellungnahme mit folgenden Schwerpunkten hierzu ab:

· Eine Ausweitung der Regulierungen und die Ausdehnung von Schutzvorschriften konnten in der Vergangenheit angesichts der sich wandelnden Arbeitswelt nicht zum Beschäftigungszuwachs beitragen.

· Die Erfahrung zeigt, dass in der Vergangenheit auf Europäischer Ebene nicht allein Mindeststandards gesetzt wurden, sondern oftmals durch in Richtlinien enthaltene Effektivklauseln den Mitgliedsstaaten der Weg versperrt wurde, die Rahmenbedingungen zugunsten der Unternehmen zu verändern. Von diesem Instrument, das zu klaren Wettbewerbsnachteilen führt, darf zukünftig kein Gebrauch mehr gemacht werden.

· Eine EU-weite einheitliche Fassung des Arbeitnehmerbegriffs ist abzulehnen, denn ein einheitlich definierter Begriff könnte stetigen Veränderungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt auf Dauer kaum gerecht werden.

· Die Ausdehnung von Arbeitnehmerschutzrechten auf Selbständige ist abzulehnen, denn beide Gruppen sind für die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft notwendig und nach den Maßgaben der nationalen Gesetze bereits hinreichend geschützt.

· Nur eine umfassende Deregulierung kann zu einem Abbau der Segmentierung der Beschäftigungswelt beitragen, denn die immer weiter fortschreitende Reglementierung des „Normalarbeitsverhältnisses“ hat zu dessen Rückgang geführt. Die „atypischen“ Beschäftigungsformen sind dabei keineswegs nur negativ zu beurteilen, sondern vielmehr als Ausdruck des umfassend gewandelten Wirtschafts- und Erwerbslebens.

· Jede neue Regelung muss hinsichtlich des zu erwartenden bürokratischen Aufwandes überprüft werden. Insbesondere KMU dürfen hier nicht überproportional belastet werden.

Weiterer Zeitablauf:

08. Mai 2007: Aussprache im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments über den Bericht des Berichterstatters Protasiewicz (EVP)

05. Juni 2007:Voraussichtlich Diskussion über eingereichte Änderungsanträge im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments

07. Juni 2007:Voraussichtlich Abstimmung über den Bericht im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments

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