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MITTELSTANDSVERBUND warnt vor Einstieg in gesetzlichen Mindestlohn

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert den Beschluss der CDU/CSU-Fraktionsarbeitsgruppe, eine gesetzliche Lohnuntergrenze auf Vorschlag einer Kommission einzuführen, als Eingriff in die Tarifautonomie und Einstieg in dengesetzlichen Mindestlohn. Die ablehnende Haltung des Bundeswirtschaftsministers ist zu begrüßen.

04.05.2012

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert den Beschluss der Fraktionsarbeitsgruppe, eine gesetzliche Lohnuntergrenze auf Vorschlag einer Kommission einzuführen, als Eingriff in die Tarifautonomie und Einstieg in dengesetzlichen Mindestlohn. Die ablehnende Haltung des Bundeswirtschaftsministers ist zu begrüßen.

DieCDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich am 25.4.2012 in der zuständigen Arbeitsgruppe auf ein Modell zur Festlegung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze geeinigt.

Im Wesentlichen sehen die Eckpunkte folgendes vor:

  • Es soll eine tarifoffene allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt werden. Diese soll dort gelten, wo auf das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kein Tarifvertrag Anwendung findet. Nachwirkende Tarifverträge sollen für die Dauer von 18 Monaten vorgehen.
  • Festgelegt werden soll die Lohnuntergrenze durch eine ständige Lohnuntergrenzenkommission, welche aus sieben Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht. Die Besetzung soll auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen.
  • Vor Beginn der Verhandlungen soll die Kommission einen Streitschlichtungsmechanismus vereinbaren, der automatisch einsetzt, wenn sich die Kommission nicht innerhalb einer gesetzlich festzulegenden Frist einigt. Erfolgt keine Einigung über den Streitschlichtungsmechanismus, soll bei Nichteinigung über die Lohnuntergrenze ein Schlichter mit Stimmrecht hinzugezogen werden. Kann sich auch auf diesen nicht geeinigt werden, soll ein Los entscheiden.
  • Die Kommission soll die Möglichkeit haben, sachlich gerechtfertigte Differenzierungen bei der Festsetzung der allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze vorzunehmen (insbesondere bzgl. bestimmter Regionen, Branchen oder Arbeitnehmergruppen). Orientieren soll sich die Lohnuntergrenze an bestehenden bundesweiten für allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhnen. Die Kommission soll jährlich darüber befinden, ob und inwieweit eine Anpassung der allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze erfolgen soll.
  • Landesregierungen, Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die verfassten Kirchen sowie Verbände, die wirtschaftliche oder soziale Interessen organisieren, sollen das Recht haben, zum Beschluss der Kommission Stellung zu nehmen.
  • Die von der Kommission festgesetzte allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze wird bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere der Einhaltung des Arbeitsauftrages durch Rechtsverordnung der Bundesregierung rechtsverbindlich gemacht. Der Verordnungsgeber kann die von der Kommission festgesetzte Lohnuntergrenze nur inhaltlich unverändert in die Verordnung übernehmen.

Das komplette Positionspapier finden Sie zum downloadhier.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES stellt dieser Vorschlag, eine gesetzliche Lohnuntergrenze auf Vorschlag einer Kommission einzuführen, nichts anderes als ein gesetzlicher Mindestlohn und damit einen Eingriff in die Tarifautonomie dar.Die ablehnende Haltung des Bundeswirtschaftsministers ist zu begrüßen.

Ein Mindestlohn wird vor allem dazu führen, dass gerade die Schwächsten am Arbeitsmarkt beim Einstieg in Arbeit behindert werden. Die Folgen einer solchen Lösung sind in anderen europäischen Ländern, in denen es vergleichbare Regelungen gibt, zu besichtigen. Langzeitarbeitslose und Jugendliche ohne Ausbildung haben unter solchen Voraussetzungen schlechtere Chancen, auf dem Arbeitsmarkt eine Einstiegsmöglichkeit zu finden.

Zudem gibt es mit dem bestehenden Mindestarbeitsbedingungengesetzbereits Regelungsmöglichkeiten, um sozialen Verwerfungen entgegenzutreten. Die Bundesregierung und jede Landesregierung hat die Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen. Bisher hat es von keiner Regierung solche Anträge gegeben. Wer branchenbezogene Lohnuntergrenzen will, für die keine Tarifverträge bestehen, kann dies bereits jetzt nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen tun.

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