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Konsultation: EU will Beihilfebegriff präzisieren

Das Beihilfeverfahren der EU gegen Deutschland wegen der Rabatte bei der EEG-Umlage zeigt, wie aktuell das Thema ist. Wann stellt eine Maßnahme eine verbotene staatliche Beihilfe dar? Mit einer Konsultation will die Kommission mehr Klarheit schaffen.

31.01.2014

Brüssel, 18.01.2014 — Ob eine Maßnahme eine staatliche Beihilfe darstellt oder nicht, ist sowohl für die Verwaltungen und Gerichte der Mitgliedstaaten als auch für Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Um Klarheit über die Begrifflichkeiten zu schaffen, hat die EU-Kommission am 17. Januar deswegen einen Leitfaden für den praktischen Umgang mit Beihilfen entworfen und diesen zur Konsultation gestellt.

Der vorgelegte Entwurf einer Bekanntmachung (derzeit nur auf Englisch verfügbar) über den Begriff der staatlichen Beihilfe ist Teil der im Mai 2012 gestarteten Initiative der EU-Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts. Die Brüsseler Wettbewerbshüterin ist damit der Bitte vieler Interessenvertreter nachgekommen, die Tatbestandsmerkmale der staatlichen Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften für die Beihilfenkontrolle zu veranschaulichen.

Der Begriff der staatlichen Beihilfe ist ein objektiver Begriff. Er wird in Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als Maßnahme definiert, die sich aus einem staatlichen oder mit staatlichen Mitteln erfolgten Eingriff ergibt, der den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt, dem Empfänger einen Vorteil verschafft und den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht. Wie der Begriff im Einzelfall ausgelegt wird, ist Sache des Europäischen Gerichtshofs.

Die Kommission hatte bereits in Ihrer Mitteilung zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts vom 08.05.2012 neben zahlreichen anderen Maßnahmen vorgeschlagen, den Begriff der staatlichen Beihilfe zu präzisieren und besser zu erläutern. Dies soll dazu beitragen, die Beihilfevorschriften zu präzisieren und zu vereinfachen, für mehr Kohärenz sorgen und den gesamten Vorgang der beihilfenrechtlichen Prüfung zu straffen.

Mit dem nunmehr zur Konsultation gestellten Entwurf einer Bekanntmachung, will die Kommission die Auffassungen der betroffenen Unternehmen, Gerichte und Behörden abfragen. Die Ergebnisse der Konsultation will die EU-Kommission dann in einem praktischen Leitfaden erarbeiten, anhand dessen leichter eingeordnet werden kann, ob eine staatliche Maßnahme (wie beispielsweise der Verkauf öffentlicher Vermögenswerte, eine Kapitalspritze für ein Unternehmen oder eine bestimmte steuerliche Maßnahme) eine staatliche Beihilfe beinhaltet und damit einer Kontrolle durch Brüssel unterliegt.

Noch bis zum 14.03.2014 können interessierte Kreise ihre Auffassung zu diesem Thema darstellen. Die endgültige Bekanntmachung will die Kommission unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen im zweiten Quartal 2014 verabschieden.



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Dr. Günther Schulte

DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V.
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