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EU-Energie- und Klimapaket verzichtet auf nationale Ökostrom-Ziele

Die EU-Kommission hat ihre Pläne für den Klimaschutz bis 2030 vorgestellt. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien soll es keine Vorgaben auf nationaler Ebene geben. DER MITTELSTANDSVERBUND vermisst die Energieeffizienz im Energie- und Klimapaket.

31.01.2014

Brüssel, 23.01.2014 — Das Paket besteht aus einer Mitteilung "Rahmen für die Klima- und Energiepolitik zwischen 2020 und 2030" und einem Legislativvorschlag für eine Markstabilitätsreserve für das EU-Emissionshandelssystem. Das Paket wird ebenfalls begleitet von einer Mitteilung zum Hochvolumen-Hydrofracking".

Mitteilung zur Klima- und Energiepolitik 2013

Die Mitteilung zur Klima- und Energiepolitik 2030 zielt darauf ab, Investitionssicherheit für den Zeitraum nach 2020 zu gewährleisten, die Führungsrolle der EU bei internationalen Klimaverhandlungen beizubehalten und gleichzeitig erschwingliche Energiepreise zu sichern. Im Vordergrund steht die Kosteneffizienz der Maßnahmen.

Die Mitteilung enthält ein verbindliches Ziel zur CO#8322; Einsparung: 40 Prozent unter dem Stand von 1990. Die Einsparung soll ausschließlich durch EU-interne Maßnahmen erreicht werden. Das bedeutet, dass eine Anrechnung durch Finanzierung von Einsparungen in Drittstaaten nicht möglich sein soll.

In der Mitteilung wird weiterhin ein Energieanteil von 27 Prozent der erneuerbaren Energien bis 2030 vorgeschlagen. Dies soll durch freiwillige Maßnahmen und Ziele der Mitgliedstaaten, flankiert durch Monitoring und Überwachung auf EU-Ebene erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sollen dabei einzelne, mit den Nachbarstaaten abgestimmte Energiepläne erlassen.

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert, dass das Energie- und Klimapaket keine konkreten Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz enthält. "Energieeffizienz ist die Königsdisziplin der Energiewende", sagt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes. Dass die EU-Kommission hier keine Anreize für die Mitgliedsstaaten setzt, ihren Energieverbrauch zu senken, sei nicht nachvollziehbar.

Der Spitzenverband der Mittelstandskooperationen unterstützt seine Mitglieder bereits seit 2012 bei der Steigerung ihrer Energieeffizienz. "Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde ist schließlich der beste Klimaschutz" erklärt Veltmann. Die 320 Verbundgruppen und ihre rund 230.000 angeschlossenen mittelständischen Unternehmen erhalten durch eine Teilnahme am öffentlich geförderten Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz" einen KfW-gelisteten Energieberater an die Seite gestellt. Dieser prüft vor Ort in den Unternehmen, welche Einsparpotentiale bestehen und berät die Mittelständler auch anschließend bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen sowie der Beantragung von passenden Fördermitteln.

Die angestrebten Ziele werden nunmehr in Europaparlament und Rat verhandelt. Die Diskussion dient der Vorbereitung auf die UN-Klimaverhandlungen 2015 in Paris. Dort soll ein Nachfolgeregime für das 2012 ausgelaufene Kyoto-Protokoll entwickelt werden.

Entscheidung zur Änderung des EU-Emmissionshandels

Die EU-Kommission legte zudem einen Vorschlag für eine Entscheidung (dabei handelt es sich um eine besondere Handlungsform der EU) vor, mit der das europäische Emissionshandelssystem geändert werden soll. Ziel des Vorhabens ist es, die Menge der in der vierten Handelsperiode verfügbaren Verschmutzungsrechte schneller zu senken und den Preis der Zertifikate zu stabilisieren. Bereits im November 2012 hatte die Kommission angekündigt, strukturelle Änderungen des Emissionshandelssystems in Angriff zu nehmen.

Die Kommission schlägt eine Reserve an Zertifikaten, genannt "Market Stability Reserve", vor. Jedes Jahr soll die Zahl der in Umlauf befindlichen Zertifikate evaluiert werden. Übersteigt sie eine festgelegte Anzahl von Zertifikaten, sollen 12 Prozent des Überschusses automatisch in die Reserve überführt werden.


Mitteilung zu Fracking

Hinsicht des Themas Frackings, schlägt die Kommission in ihrer zweiten Mitteilung vor: Mitgliedstaaten, die Fracking zur Förderung von Schiefergas anwenden wollen, sollen unter anderem Umweltauswirkungen und –risiken bei Fracking-Projekten sorgfältig prüfen, die Qualität von Gewässern, Luft und Boden laufend kontrollieren und die Öffentlichkeit umfassend informieren. Sie sollen die Empfehlung der Kommission innerhalb von sechs Monaten anwenden und Brüssel ab Dezember jährlich über ihre Fracking-Vorhaben berichten.

Der EU-Rat wird am 20. und 21. März die Vorschläge der Kommission besprechen.

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