Insolvenzordnung 2.0
Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens in Kraft getreten
14.08.2007
Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999 hat sich im Bereich des Unternehmensinsolvenzverfahrens Anpassungsbedarf ergeben. Nach einigen missglückten Anläufen ist am 01.07.2007 das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens in Kraft getreten (BGBl. I, S. 509).
Das Gesetz führt nicht zu einer vollständigen Neuausrichtung des Insolvenzverfahrens, enthält aber einige bedeutsame Änderungen. Diese betreffen vor allem die öffentliche Bekanntmachung in Insolvenzsachen, die Möglichkeit der Anordnung eines Verwertungs- und Einziehungsverbots im Eröffnungsverfahren, die Befugnis des Insolvenzverwalters zur Freigabe von Gegenständen aus der Insolvenzmasse, die Änderung der Kündigungsfristen für Miet- und Pachtverhältnisse und die übertragene Sanierung im eröffneten Verfahren bereits vor dem Berichtstermin. Gesetzlich festgelegt ist in Zukunft auch, dass bei der Auswahl des Insolvenzverwalters die Verwendung sogenannter „geschlossener Listen“ durch die Insolvenzgerichte unzulässig ist.
In der folgenden Übersicht finden Siedie wichtigsten Änderungen.