Betriebliche Altersvorsorge bleibt beitragsfrei
Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet
17.08.2007
Der ZGV begrüßt den aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts zur weiteren Förderung der betrieblichen Altersvorsorge.
Nach dem am 08.08.2007 beschlossenen Gesetzentwurf sollen auf Beiträge zur Betriebsrente auch über das Jahr 2008 hinaus keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Beschäftigte können daher weiterhin Teile ihres Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Ursprünglich war diese Förderung bis Ende 2008 befristet.
Damit wurde — wie stets vom ZGV gefordert — endlich Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen. Auch die tarifliche betrieblichen Altersvorsorge bleibt nun weiterhin attraktiv.
Der ZGV ist für eine unbefristete Förderung der Betriebsrenten eingetreten, da sie seit Beginn der Förderung im Jahre 2001 einen zu einer unverzichtbaren Säule der Altersvorsorge geworden war. In Deutschland gibt es nach Angaben der Bundesregierung derzeit ca. 17 Millionen Anwartschaften. In den letzten Monaten war die Zahl der Neuabschlüsse rapide zurückgegangen.