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GWB-Novelle: Umstrittenes Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bleibt

Der zuständige Ministerialdirektor Dobler hat auf dem Innsbrucker FIW-Symposium den derzeitigen Stand der 8. Kartellnovelle skizziert. Positiv für den Handel: Die Möglichkeit von Schadensersatzklagen von Verbraucherverbänden kommt wohl nicht — dafür bleibt das vielfach kritisierte Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis.

12.03.2012

Berlin, 12. März 2012. Der für Wettbewerbsrecht zuständige Ministerialdirektor Dobler hat auf den Innsbrucker FIW-Symposium den derzeitigen Stand der 8. Kartellnovelle skizziert. Der Text ist z. Zt. in den internen Abstimmungen; kann also durchaus noch verändert werden.

Unter Beibehaltung der Marktmachtvermutung, die allerdings auf einen Marktanteil von 40 % angehoben wird, soll trotz vieler geäußerter Bedenken der SIEC-Test in der Fusionkontrolle eingeführt werden. Damit wird die Angleichung an europäisches Recht weiter fortgeführt.

Die Vorschriften über die Missbrauchsaufsicht werden wie geplant übersichtlich neu geordnet, jedoch inhaltlich nicht wesentlich verändert. Wichtig für den Handel ist, dass die Regelung des 20 Absatz 3 GWB (Verbot des Forderns ungerechtfertigter Vorteile) entfristet, aber beibehalten wird. Nicht verändert wird die Regelung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis. Dies ist umso erstaunlicher, als dass Bundeskartellamt, Monopolkommission und viele Wirtschaftsverbände sowie der MITTELSTANDSVERBUND die völlige Abschaffung dieser Vorschrift gefordert hat. Die Regelung hat sich als unpraktikabel, damit unanwendbar und der von Rechtsprechung unüberprüfbar herausgestellt. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich warum das Bundeswirtschaftsministerium offensichtlich in Anbetracht der massiven Forderungen von Markenverband und Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte einknickt.

Den Verbraucherverbänden und den Verbänden der Marktgegenseite billigt das das Bundeswirtschaftsministerium nur ein Klagerecht auf Unterlassung kartellrechtswidriger Praktiken, nicht jedoch das Einklagen von Schadensersatz oder Vorteilsabschöpfung zu. Damit schiebt das BMWI den Wünschen der Verbraucherverbände, eine neue Einnahmequelle zu generieren, einen deutlichen Riegel vor.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach den Vorstellungen des BMWI voll dem Kartellrecht unterstellt werden.

Das Bundeskabinett wird am voraussichtlich am 28.03.2012 die 8. Kartellnovelle verabschieden. Die Parlamentarische Beratung wird dann im Mai beginnen.

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